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FINANZEN/1783: Umsatzsteuerbetrug beim Internethandel konsequent bekämpfen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 19. Mai 2017

Arbeitsgruppe: Finanzen

Umsatzsteuerbetrug beim Internethandel konsequent bekämpfen


Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Andreas Schwarz, zuständiger Berichterstatter:

Wir begrüßen die heute von der Finanzministerkonferenz angekündigte Initiative gegen Umsatzsteuerbetrug beim Internethandel. Die Länder wollen gemeinsam mit dem Bund zügig Gesetzesänderungen erarbeiten, damit dem zunehmenden Umsatzsteuerbetrug durch ausländische Internethändler ein Riegel vorgeschoben wird.

"Die Finanzministerkonferenz hat heute auf ihrer Jahrestagung in Konstanz beschlossen, verstärkt gegen Umsatzsteuerbetrug beim Internethandel vorzugehen. Wir begrüßen das und erwarten von Bund und Ländern bis Herbst 2017 die Vorlage von konkreten Vorschlägen für Gesetzesänderungen. Umsatzsteuerbetrug ist nicht hinnehmbar - er schadet nicht nur dem Staat, sondern auch allen steuerehrlichen Unternehmen, weil ein fairer Wettbewerb mit Betrügern nicht möglich ist.

Den Finanzverwaltungen der Länder werden seit vergangenem Jahr vermehrt Fälle bekannt, bei denen Händler von außerhalb der EU die Umsatzsteuer auf über das Internet verkaufte Waren hinterziehen: Unternehmen verkaufen Waren an Kunden im Inland und nutzen große Internetplattformen als Dienstleister. Die Kunden können dabei oft gar nicht erkennen, dass sie bei einem ausländischen Händler einkaufen, der die in Deutschland fällige Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abführt obwohl der Kunde sie zu bezahlen hat. Experten schätzen Steuerausfälle im dreistelligen Millionenbereich.

Die Finanzministerkonferenz hat schon konkrete Lösungsmöglichkeiten benannt. So könnten Plattformbetreiber zur Kooperation mit der Finanzverwaltung verpflichtet werden oder sogar in Haftung genommen werden. Das Vereinigte Königreich hat hier bereits Erfahrungen gemacht, an denen sich der deutsche Gesetzgeber orientieren könnte."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 289 vom 19. Mai 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2017

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