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FINANZEN/1872: Steuerumgehung - Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 11. Dezember 2019

Arbeitsgruppe: Finanzen

Steuerumgehung: Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen


Cansel Kiziltepe, zuständige Berichterstatterin:

Der Finanzausschuss bringt führt eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen auf den Weg. Damit können Finanzverwaltung und Gesetzgeber frühzeitig gegen unerwünschte Steuerumgehungen vorgehen.

"Durch immer komplexere und grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle entziehen sich internationale Konzerne ihrer Steuerpflicht. Diese Umgehungen sind zwar formal legal. Sie führen aber zur Erosion der Steuerbasis des Staates, zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen national und international tätigen Unternehmen und untergraben die Legitimität des Besteuerungssystems.

Mit dem Gesetz führen wir jetzt eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuer-gestaltungen ein. Diese Meldungen versetzen die Finanzverwaltung und den Gesetzgeber frühzeitig in die Lage, gegen unerwünschte Gestaltungen vorzugehen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Durchsetzung von mehr Steuergerechtigkeit.

Aus unserer Sicht müssen weitere Schritte folgen. Wir setzen uns vor allem für die Einführung einer Meldepflicht auch für nationale Steuergestaltungen ein."

Copyright 2019 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. Dezember 2019
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Dezember 2019

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