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FINANZEN/1873: Ingrid Arndt-Brauer zum Zollfahndungsdienstgesetz


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 18. Dezember 2019

Arbeitsgruppe: Finanzen

Ingrid Arndt-Brauer zum Zollfahndungsdienstgesetz


Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz vollziehen wir aktuelle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Datenschutz bei der polizeilichen Arbeit des Zollfahndungsdienstes nach. Der Zoll bekommt damit eine modernisierte gesetzliche Grundlage für seine Fahndungsarbeit.

"Der Schutz persönlicher Daten nimmt auch in den neuen Vorschriften eine herausragende Stellung ein. Gleichzeitig wurde das Gesetzeswerk auf Grundlage der Erkenntnisse praktizierender Zöllnerinnen und Zöllner neu gefasst, um die Arbeit des Zollkriminalamts und des Zollfahndungsdienstes in der Praxis zu erleichtern.

Die Fahndungsarbeit des Zolls wird wegen neuer und komplexer Erscheinungs-formen etwa in der Schmuggel- oder Außenwirtschaftskriminalität immer aufwändiger. Deshalb erhalten Zöllnerinnen und Zöllner neue Befugnisse für ihre Ermittlungsarbeit. Zukünftig wird es auch dem Zoll erlaubt sein, verdeckte Ermittler einzusetzen oder auf Mittel der Quellentelekommunikationsüberwachung zurückzugreifen. Gleichzeitig stärken wir die Rechte von Betroffenen solcher Eingriffsmaßnahmen und verzichten auf noch weitergehende Eingriffsbefugnisse. Mit dem neuen Regelkatalog stärken wir den Zoll, ohne wesentliche Prinzipien der Verhältnismäßigkeit außer Acht zu lassen."

Copyright 2019 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Dezember 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2019

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