Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → SPD

EUROPA/1392: "Vergessen Sie das bitte wieder!" - EuGH stärkt Verbraucherrechte gegenüber Suchmaschinen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 13. Mai 2014

"Vergessen Sie das bitte wieder!" - EuGH stärkt Verbraucherrechte gegenüber Suchmaschinen



Burkhard Lischka, Sprecher für Recht und Verbraucherschutz,
Lars Klingbeil, Sprecher für Digitale Agenda:

Die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Verfahren der Spanischen Datenschutzagentur (AEPD) gegen Google Inc. und Google Spain SL bestätigt ein "Recht auf Vergessen" und stärkt damit den Daten- und Verbraucherschutz in Europa.

"Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Entscheidung des EuGH. Dieser hat nun festgestellt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher auch gegen Suchmaschinenbetreiber ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten haben. Denn der Betreiber einer Suchmaschine ist selbst Datenverarbeiter, auch wenn er nur Informationen zusammenstellt, die bereits öffentlich sind. Nutzerinnen und Nutzer können daher unter gewissen Voraussetzungen die Löschung bestimmter Informationen aus den Ergebnissen einer Suchanfrage einfordern. Das legitime öffentliche Interesse, Zugang zu Informationen zu erhalten, darf hierbei aber nicht zu kurz kommen. In jedem Einzelfall muss es mit den Grundrechten der betroffenen Person abgewogen und ein Ausgleich erreicht werden.

Das Gericht erkannte auch ein "Recht auf Vergessen" an, wenn eine betroffene Person nach einer gewissen Zeit Inhalte aus dem Netz entfernt wissen möchte. Dies sei dann gerechtfertigt, wenn die Daten in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen.

Das Urteil ist ein wichtiger Schritt, damit der Schutz betroffener Personen und ihres Privatlebens tatsächlich verwirklicht werden kann.

Der Europäische Gerichtshof hat zudem in aller Deutlichkeit klargestellt, dass europäisches Datenschutzrecht gilt, wenn ein Datenverarbeiter in Europa seine Dienste anbietet. Unternehmen können sich damit nicht länger der Verantwortung entziehen, dass ihre europäischen Niederlassungen nur für Vertrieb- und Marketing zuständig seien, die Datenverarbeitung aber woanders stattfinde.

Damit haben die Richter in zwei für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtigen Rechtsfragen Klarheit geschaffen. Bei den Verhandlungen für ein einheitlichen Datenschutzrecht auf EU-Ebene muss dies berücksichtigt werden. Deutschland sollte sich in der Ratsarbeitsgruppe zur Datenschutz-Grundverordnung dafür einsetzen, dass sich die in diesem Urteil gestärkten Verbraucherrechte auch im neu zu schaffenden Datenschutzrecht wiederfinden und das Datenschutzpaket schnell umgesetzt wird."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 272 vom 13. Mai 2014
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Mai 2014