Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → SPD

GESUNDHEIT/783: Hausärzte stärken, Finanzen stabilisieren und mehr Transparenz


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 20. Februar 2014

Arbeitsgruppe: Gesundheit

Hausärzte stärken, Finanzen stabilisieren und mehr Transparenz für Patientinnen und Patienten



Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin:

Heute hat der Deutsche Bundestag das 14. SGB V Änderungsgesetz beschlossen. Mit bemerkenswertem Tempo setzt die große Koalition wichtige gesundheitspolitische Verabredungen des Koalitionsvertrages um. Von unserem schnellen Handeln profitieren Hausärztinnen und Hausärzte, die Beschäftigten bei mittelständischen pharmazeutischen Unternehmen, vor allem aber die Patientinnen und Patienten.

"Mit diesem Gesetz stärken wir die hausärztliche Versorgung, die der Grundpfeiler unseres Gesundheitssystems ist. Davon werden Patientinnen und Patienten unmittelbar profitieren, weil wir sowohl die Qualitätssicherung als auch die Wirtschaftlichkeit in der hausärztlichen Versorgung verbessern. Außerdem werden die strukturierten Behandlungsprogramme für chronisch Kranke nun Bestandteil der Hausarztverträge. Das wird die Versorgung zum Beispiel von Diabetikern in der Praxis erheblich verbessern. Auch die neuen Behandlungsprogramme, die wir für Rückenleiden und Depressionen auflegen werden, sind dann automatisch Bestandteil der hausarztzentrierten Versorgung. Davon werden Millionen kranke Menschen profitieren. Aber auch die Hausärztinnen und Hausärzte bekommen das Signal, dass ihre wichtige Arbeit die Wertschätzung bekommt, die sie verdient. Das ist insbesondere wichtig, um den so dringend benötigten hausärztlichen Nachwuchs zu stärken und zu ermutigen.

Außerdem sorgen wir dafür, dass für die Patientinnen und Patienten eine hohe Qualität in der Arzneimittelversorgung gewährleistet bleibt und auf der anderen Seite die rapiden Kostensteigerungen für Arzneimittel beschränkt werden, die Arbeitsplätze bei den mittelständischen Unternehmen der Generikahersteller aber nicht gefährdet werden. Das Preismoratorium wird bis zum 31. Dezember 2017 verlängert und der Herstellerabschlag wird von 6 auf 7 Prozent erhöht. Ausgenommen von diesen Regeln bleiben die mittelständischen Generikahersteller.

Mehr Informationen benötigen wir darüber, wie gut Arzneimittel Patientinnen und Patienten tatsächlich helfen. Der Zusatznutzen wird deshalb bei allen neuen Arzneimitteln bewertet. Das bleibt auch so. Solche Informationen brauchen wir aber auch über ältere Arzneimittel. Wir haben deshalb in der Koalition verabredet, in einem der nächsten Gesetze die Instrumente zur Nutzenbewertung weiter zu entwickeln und die bestehenden instrumente zu stärken."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 65 vom 20. Februar 2014
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2014