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GESUNDHEIT/866: Gesetz zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung verabschiedet


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 5. November 2015

Arbeitsgruppen: Gesundheit, Beauftragte/r für die Belange von Patienten und Pflegebedürftigen

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung


Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin; Helga Kühn-Mengel, Beauftragte für die Belange von Patienten und Pflegebedürftigen:

Heute wurde mit großer Mehrheit das Gesetz zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung und damit ein weiterer wichtiger Baustein zur Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen verabschiedet. Unser Gesundheits- und Pflegesystem bietet Patientinnen und Patienten eine gute medizinische und pflegerische Versorgung. Aber Schwerkranke und sterbende Menschen brauchen in ihrer letzten Lebensphase noch mehr menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung als andere Patienten. Dabei steht im Mittelpunkt, die Schmerzen zu lindern und Menschen im Sterben würdevoll zu begleiten.*

"In den letzten Jahren sind beim Aufbau der Hospiz- und Palliativversorgung wichtige Fortschritte erzielt worden. In strukturschwachen Regionen fehlt es aber häufig noch an ausreichenden Angeboten. Ziel des Gesetzes ist es deshalb, ein flächendeckendes Angebot zu sichern. Ambulante und stationäre Hospizdienste werden finanziell besser ausgestattet. Die finanziellen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser und Pflegeheime werden verbessert und damit die Hospizkultur und die Palliativversorgung in diesen Einrichtungen gestärkt. Verankert wird auch der Rechtsanspruch auf Beratung und die Möglichkeit, unterschiedliche Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung zu vernetzen. Sterbebegleitung, Pflege und ärztliche Versorgung werden besser miteinander verknüpft.

Mit diesem Gesetz gehen wir einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Strukturen in der Hospiz- und Palliativversorgung. Den vielen in der Hospizarbeit engagierten ehrenamtlichen Menschen und den vielen engagierten Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Pflege- und Hospizdiensten danken wir ausdrücklich. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz geben wir auch ihnen eine gute Unterstützung. Denn sie sind es, die die abstrakten Regelungen des Gesetzes zum Wohle der schwerstkranken und sterbenden Patientinnen und Patienten auszufüllen haben."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 762 vom 5. November 2015
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. November 2015

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