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GESUNDHEIT/960: 2. Bevölkerungsschutzgesetz - Schutzschirm für die Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 14. Mai 2020

Arbeitsgruppe: Gesundheit

2. Bevölkerungsschutzgesetz: Schutzschirm für die Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen


Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin;
Martina Stamm-Fibich, zuständige Berichterstatterin:

Mit dem Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz kommen auch die Sozialpädiatrischen Zentren und die Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit Beeinträchtigungen unter den Schutzschirm der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dafür hat sich die SPD-Bundestagsfraktion eingesetzt.

"Die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die in Sozialpädiatrischen Zentren und Medizinischen Behandlungszentren interdisziplinär versorgt werden, zählen während der Corona-Pandemie zu den besonders gefährdeten Gruppen der Bevölkerung. Deshalb konnte und kann die Versorgung in vielen Fällen nicht fortgeführt werden. Das bedeutet für die Zentren eine existenzielle Not. Mit dem Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz verpflichten wir jetzt die Krankenkassen, innerhalb von längstens vier Wochen für ihre wirtschaftliche Absicherung zu sorgen. Es ist der Beharrlichkeit der SPD-Fraktion zu verdanken, dass diese unverzichtbare Versorgungsstruktur für behinderte und chronisch kranke Menschen während der Corona-Krise nicht verloren geht."

Copyright 2020 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. Mai 2020
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2020

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