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INNEN/2229: Handlungsbedarf bei Vorratsdatenspeicherung bestätigt


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 21. März 2012

AG Rechtspolitik

Handlungsbedarf bei Vorratsdatenspeicherung bestätigt


Anläßlich der heutigen Debatte im Rechtsausschuß mit dem Verfasser des Gutachtens des Max-Planck-Instituts zu möglichen Schutzlücken durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung, Prof. Dr. Hans-Jörg Albrecht, und anläßlich des angekündigten Mahnschreibens von EU-Kommissarin Cecilia Malmström, in dem Deutschland aufgefordert wird, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zügig umzusetzen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:

Die Bundesregierung muß jetzt endlich einen verfassungskonformen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen.

Es ist ein Armutszeugnis, daß sich die Regierung durch Nichtstun ein Ultimatum der EU-Kommission eingehandelt hat. Leider ist die Bundesjustizministerin offenbar unfähig oder nicht willens, die unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der Koalition zu einem tragfähigen Kompromiß zusammenzuführen. Das geht zu Lasten einer effektiven Strafverfolgung.

Die Vorratsdatenspeicherung ist notwendig. Sogar der vom Bundesjustizministerium beauftragte Gutachter Prof. Dr. Hans-Jörg Albrecht vom Freiburger Max-Planck-Institut hat heute im Rechtsausschuß auf Nachfrage der SPD bestätigt, daß eine gesetzliche Regelung der Vorratsdatenspeicherung dringend sei. Deutschland solle nicht weiter zuwarten. Das von der Bundesjustizministerin gewünschte Quick-Freeze-Verfahren sei kein tauglicher Ersatz für die Vorratsdatenspeicherung.

Damit werden die Aussagen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bei der Vorstellung des Gutachtens des Max-Planck-Instituts deutlich relativiert. Die Justizministerin hatte erklärt, daß durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung keine Schutzlücken entstanden seien. Bekanntlich war aber auf Wunsch des Ministeriums dieses Gutachten gegenüber einer Vorversion deutlich verändert worden. Die klare Empfehlung an den Gesetzgeber, die Vorratsdatenspeicherung zu regeln, wurde beispielsweise gestrichen. Die Notwendigkeit dazu besteht aber trotzdem, wie der Gutachter in der heutigen Sitzung bestätigt hat.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 324 vom 21. März 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2012