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INNEN/2245: Verfassungsschutz sollte nicht indirekt über Gemeinnützigkeit entscheiden


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 22. Mai 2012

AG Strategien gegen Rechtsextremismus

Verfassungsschutz sollte nicht indirekt über Gemeinnützigkeit entscheiden



Zur Kabinettsentscheidung zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013, wonach vom Verfassungsschutz beobachteten Organisationen automatisch die Gemeinnützigkeit aberkannt werden soll, erklärt die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Strategien gegen Rechtsextremismus der SPD-Bundestagsfraktion Daniela Kolbe:

Die von Finanzminister Schäuble geplanten Neuregelungen sind ein mögliches Einfallstor für Willkür gegen politisch mißliebige Organisationen. Mit der neuen Klausel wird es ein Leichtes, Organisationen auf die Liste der Verfassungsschützer zu setzen und sie so in den finanziellen Ruin zu treiben. Es ist aber nicht nachvollziehbar, wer und warum auf der Liste des Verfassungsschutzes aufgeführt wird. Dies ist immer wieder Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Bisher konnten Organisationen gegen die Nennung als solche juristisch vorgehen, oder aber ihre Gemeinnützigkeit beim Finanzgericht nachweisen. Die neue Klausel sieht die Streichung dieser Befugnisse der Finanzgerichtsbarkeit vor.

Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Verbänden muß stets eine Einzelfallentscheidung sein und darf nicht zum Automatismus werden. Zumal der Verfassungsschutz einen anderen gesetzlichen Auftrag hat. Natürlich dürfen tatsächlich verfassungsfeindliche Organisationen nicht als gemeinnützig eingestuft werden. Aber der Verfassungsschutz darf nicht indirekt über die Gemeinnützigkeit eines Vereins entscheiden.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 570 vom 22. Mai 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Mai 2012