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INNEN/2656: Flüchtlingsunterkünfte - Handlungsfreiheit der Kommunen erhöht


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 7. November 2014

Arbeitsgruppen: Kommunalpolitik, Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Flüchtlingsunterkünfte: Handlungsfreiheit der Kommunen erhöht



Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher; Michael Groß, stellvertretender baupolitischer Sprecher:

Bei der Bereitstellung von Unterkünften stoßen Länder und Kommunen bereits jetzt an ihre Grenzen. Mit der Änderung des Bauplanungsrechts können in Zukunft Flüchtlingsheime über die Umwidmung bereits bestehender Gewerbeimmobilien und Bürohäuser geschaffen werden. Des Weiteren wird die Möglichkeit eröffnet, auch siedlungsnahe, unbebaute Grundstücke leichter nutzen zu können.

"Befristet bis Ende 2019 sollen Flüchtlingsunterkünfte ausnahmsweise auch in Gewerbegebieten zugelassen werden können. Hierdurch wird der kommunalen Selbstverwaltung angesichts der stark steigenden Anzahl an Flüchtlingen und

Asylbewerbern mehr Spielraum für flexible Unterbringungslösungen gegeben. Damit reagiert der Gesetzgeber auf den erhöhten Handlungsdruck, dem die Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen ausgesetzt sind und erweitert ihren Entscheidungsspielraum zur Schaffung von Wohnraum.

Die Änderungen im Bauplanungsrecht sollen als Ultima Ratio zur zeitweisen Unterbringung dienen und damit den unter Druck stehenden Kommunen helfen.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist ganz klar ist, dass es sich bei den Änderungen um eine befristete Ausnahmeregelung handelt. Für eine langfristig erfolgreiche Integration von Asylbewerbern ist die Unterbringung in Gewerbegebieten nicht der richtige Weg. Wünschenswert ist die Unterbringung von Menschen in kleineren Einheiten in Wohngebieten, die über eine bedarfsgerechte Anbindung an Infrastruktur verfügen."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 697 vom 7. November 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2014