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RECHT/393: Wir brauchen gesetzlichen Informantenschutz


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 14. Juni 2012

Arbeitsgruppen: Arbeit und Soziales, Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz

Wir brauchen gesetzlichen Informantenschutz



Zur heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zum Schutz von Hinweisgebern erklären die zuständigen Berichterstatterinnen der SPD-Bundestagsfraktion Kerstin Tack und Gabriele Lösekrug-Möller:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch ihre Hinweise auf Missstände oder gar kriminelle Handlungen ihrer Arbeitgeber Zivilcourage beweisen, müssen vor Nachteilen und Kündigungen geschützt werden.

Dafür brauchen wir ein klares und eindeutiges Gesetz. Die SPD Bundestagsfraktion hat bereits eine solches Hinweisgeber-Schutzgesetz vorgelegt, die Bundesregierung bleibt nach wie vor tatenlos.

Couragierte Hinweisgeber werden zwar öffentlich auch von Regierungsmitgliedern geehrt, gesetzliche Regelungen zum Informantenschutz werden aber verweigert.

Viele Beispiele im Lebensmittel-, Gesundheits-, aber auch Finanzbereich zeigen, dass Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber ein hohes Risiko eingehen, wenn sie über Missstände im Betrieb informieren. Bisher haben sie durch ihren mutigen Einsatz zum Wohle der Allgemeinheit in der Regel ihren Arbeitsplatz verloren.

In anderen Ländern werden Hinweisgeber (Whistleblower) längst gesetzlich geschützt, in Deutschland wird Zivilcourage oft nicht anerkannt, sondern als Denunziantentum abgetan. Dies muss sich dringend ändern.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 668 vom 14. Juni 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juni 2012