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RECHT/413: Regierungsentwurf zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung - Eklatante Sicherheitslücke


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 9. November 2012

Arbeitsgruppe: Rechtspolitik

Eklatante Sicherheitslücke



Anlässlich der Verabschiedung des Regierungsentwurfs zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:

Wirklich auf den letzten Drücker hat die Bundesregierung den Entwurf zur vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Neuregelung der Sicherungsverwahrung vorgelegt. Die Justizministerin hat sich mit ihrem Vorschlag so viel Zeit gelassen, dass einige Länder die erforderlichen Landesgesetze bereits ohne bundesrechtliche Vorgaben vorgelegt haben. Ein Akt der Notwehr zur Vermeidung eines rechtlichen Vakuums: Wenn die Länder bis zum 31. Mai 2013 keine verfassungsgemäße Grundlage für die Sicherungsverwahrung geschaffen haben, müssen alle in der Sicherungsverwahrung untergebrachten Personen sofort freigelassen werden. Ein Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung.

Unverantwortlich ist jedoch nicht nur der Zeitpunkt der Vorlage durch die Bundesjustizministerin, sondern auch eine eklatante Schutzlücke. Bedauerlicherweise enthält der Regierungsentwurf trotz massiver Kritik aus den Ländern und eindringlicher Warnungen von Fachleuten keine Regelung für eine nachträgliche Therapieunterbringung. Wird der Regierungsentwurf in seiner jetzigen Form verabschiedet, muss ein Gewalt- oder Sexualstraftäter, dessen Gefährlichkeit sich erst innerhalb des Strafvollzugs offenbart, in Zukunft nach Ablauf der Strafhaft entlassen werden.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 1227 vom 9. November 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. November 2012