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RECHT/436: Missbrauchsopfer bleiben auf der Strecke


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 14. März 2013

Arbeitsgruppe: Rechtspolitik

Missbrauchsopfer bleiben auf der Strecke



Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Regierungsentwurfs zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:

Aus Sicht der Betroffenen, also der Opfer sexuellen Missbrauchs, ist der Regierungsentwurf nichts als Hohn. Nach vielen Monaten des Stillstands bewegt sich die Koalition in der strafrechtlichen Verjährung gerade einmal drei Jahre auf die Opfer zu. Folge: Bei einigen Sexualdelikten verjährt die Strafverfolgung mit Vollendung des 26. Lebensjahres des Opfers.

Seit dem Bekanntwerden der zahlreichen Missbrauchsfälle in kirchlichen, öffentlichen und privaten Einrichtungen und den damit einhergehenden Diskussionen wissen wir, dass die Opfer lange Zeit brauchen, um sich den Geschehnissen zu stellen. Kindliche und minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs leiden häufig ein Leben lang unter den Folgen dieser Taten. Der Missbrauch wird von den Opfern in der Regel jedoch als so bedrohlich empfunden, dass sie lange Zeit nicht in der Lage sind, sich mit dem Erlebten auseinanderzusetzen.

Strafrecht hat neben anderen Funktionen auch eine Genugtuungsfunktion. Nach geltendem Recht ist die Straftat jedoch in der Regel verjährt, wenn das Opfer in der Lage ist, sich an die Ermittlungsbehörden zu wenden. Diesem Umstand haben wir in unserem Gesetzentwurf dadurch Rechnung getragen, dass wir die Verjährung erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen lassen. In Kombination mit der von uns geforderten verlängerten Verjährungsfrist von 20 Jahren könnten diese Straftaten dann bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres des Opfers verfolgt werden.

Eine solche Regelung hätte den Opfern geholfen.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 352 vom 14. März 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2013