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RECHT/515: Zum Beschluß, Korruption im Gesundheitswesen zu beenden



Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 29. Juli 2015

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Korruption im Gesundheitswesen beenden

Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;

Dirk Wiese zuständiger Berichterstatter:

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den heutigen Kabinettbeschluss zur Vorlage eines Regierungsentwurfs zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen. Damit wird die Korruption im Gesundheitswesen endlich auch mit Mitteln des Strafrechts bekämpft, was die SPD seit Jahren fordert.

"Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt das Vertrauen der Patienten in die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen und führt zu Verteuerungen medizinischer Leistungen. Nach Schätzung des Brüsseler Netzwerks gegen Korruption im Gesundheitswesen entsteht in Deutschland ein jährlicher Schaden durch Korruption in Höhe von 13 Milliarden Euro. Da das geltende Recht nicht alle strafwürdigen Formen unzulässiger Einflussnahme im Gesundheitswesen erfasst, war ein Straftatbestand gegen Korruption im Gesundheitswesen überfällig. Wir begrüßen deshalb die heutige Entscheidung des Kabinetts, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe stellt.

Wichtig ist uns, dass die ehrlich arbeitenden Ärzte, Apotheker und sonstigen Heilberufler geschützt werden. Das im Interesse der Patienten liegende berufliche Zusammenwirken etwa in Ärztenetzen oder integrierten Versorgungsmodellen wird selbstverständlich nicht unter Strafe gestellt. Denn der Gesetzesentwurf stellt klar, dass berufliche Zusammenarbeit im Gesundheitswesen grundsätzlich gewollt ist und nur unlautere Methoden strafbar sind."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 555 vom 29. Juli 2015
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juli 2015

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