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RECHT/586: Mehr Schutz von Unternehmen und Arbeitnehmern vor Insolvenzanfechtungen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 16. Februar 2017

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Mehr Schutz von Unternehmen und Arbeitnehmern vor Insolvenzanfechtungen


Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Karl-Heinz Brunner, zuständiger Berichterstatter:

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf ein neues Anfechtungsrecht in der Insolvenzordnung geeinigt. Mit dem neuen Anfechtungsrecht beseitigen wir die erheblichen Rechtsunsicherheiten, die in den letzten Jahren sowohl für Unternehmen als auch Arbeitnehmer durch eine ausufernde Anfechtungspraxis entstanden sind.

"Durch unsere Korrekturen wird die Praxis der Vorsatzanfechtung endlich wieder kalkulierbar. Wir verkürzen die Anfechtungsfrist von zehn auf vier Jahre. Unternehmen und Arbeitnehmer müssen deshalb nicht mehr fürchten, rückwirkend Leistungen zurückzugewähren, die sie vor zehn Jahren erhalten haben. Auch werden Anfechtungen zurückliegender Geschäfte dadurch wesentlich erschwert, dass der Insolvenzverwalter zukünftig nachweisen muss, dass der Gläubiger wusste, dass der Schuldner im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses zahlungsunfähig war.

Wir stellen zudem klar, dass die Tatsache, dass ein Gläubiger dem Schuldner Zahlungserleichterungen gewährt, alleine keine Anfechtung rechtfertigt.

Gleichzeitig schützen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davor, verdienten Arbeitslohn wieder an den Insolvenzverwalter zurückzahlen zu müssen. Lohnzahlungen können künftig nicht mehr angefochten werden, wenn sie spätestens drei Monate nach der Arbeitsleistung erfolgen. Dies gilt auch, wenn die Lohnzahlung - wie bei Beschäftigten in konzernverbundenen Unternehmen - durch einen Dritten erbracht wird.

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 71 vom 16. Februar 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Februar 2017

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