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RECHT/610: Gesetz zum Hinterbliebenengeld


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 18. Mai 2017

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Gesetz zum Hinterbliebenengeld


Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

Der Bundestag verabschiedet heute mit großer Mehrheit die Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld. Künftig wird es einen eigenen zivilrechtlichen Anspruch geben für Menschen, die einen nahestehenden Menschen durch einen Unfall oder eine Straftat verloren haben. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich lange dafür eingesetzt, damit das Leid der Hinterbliebenen zumindest ein Stück weit gelindert werden kann.

"Der Tod eines nahestehenden Menschen ist der schlimmste Verlust, den man sich vorstellen kann. Das unermessliche Leid kann durch Geld niemals aufgehoben werden. Möglich ist aber, das Leid von Hinterbliebenen zumindest ein Stück weit zu lindern, indem ihnen ein eigener gesetzlicher Anspruch auf Hinterbliebenengeld gewährt wird.

Mit der neuen Anspruchsgrundlage in Paragraph 844 (3) des Bürgerlichen Gesetzbuches werden Hinterbliebene, die zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis standen, von dem Ersatzpflichtigen eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen können.

Für die SPD-Bundestagsfraktion war wichtig, dass Hinterbliebene und nicht nur Angehörige anspruchsberechtigt sind. Denn es ist nicht allein auf das Verwandtschaftsverhältnis, sondern auf das tatsächliche Näheverhältnis abzustellen. Mit der neuen Regelung können auch Mitglieder einer Patchworkfamilie und unverheiratete Paare anspruchsberechtigt sein.

Über die Anspruchshöhe werden die Gerichte entscheiden. Grundlage ist das individuelle persönliche Leid der Hinterbliebenen, das im Einzelfall von den Richterinnen und Richtern festzustellen und zu bemessen sein wird. Damit Hinterbliebene nicht mit geringen Summen abgespeist werden können, ist in der Gesetzesbegründung auf Initiative der SPD zur Orientierung auf Urteile verwiesen, in denen bis zu 25.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen wurden."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 281 vom 18. Mai 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2017

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