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RECHT/625: Durchbruch beim WLAN-Gesetz - Rechtssicherheit für WLAN-Hotspots


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 27. Juni 2017

Arbeitsgruppen: Wirtschaft und Energie, Digitale Agenda, Recht und Verbraucherschutz

Durchbruch beim WLAN-Gesetz - Rechtssicherheit für WLAN-Hotspots


Marcus Held, zuständiger Berichterstatter der AG Wirtschaft und Energie;
Christian Flisek, zuständiger Berichterstatter der AG Recht und Verbraucherschutz;
Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher:

Nachdem die Unionsfraktion endlich ihren schon lange nicht mehr nachvollziehbaren Widerstand gegen das WLAN-Gesetz aufgegeben hat, kann nun doch noch in der letzten Sitzungswoche ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages und der Digitalen Agenda umgesetzt werden.

"Mit der Verabschiedung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes schaffen wir Rechtssicherheit für WLAN-Hotspots. Diese erneute gesetzliche Klarstellung war notwendig geworden, nachdem eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) erneut Fragen aufgeworfen hat.

Mit der nun erfolgten Klarstellung wird der Umfang der Haftungsbeschränkung für Internetzugangsanbieter gesetzlich klar geregelt. Darüber hinaus werden diese weitgehend von der Kostentragungspflicht, insbesondere bei Abmahnungen, befreit. Um einen Ausgleich zu schaffen, wird eine gesetzliche Anspruchsgrundlage für gerichtliche Anordnungen geschaffen, nach der Rechteinhaber von WLAN-Anbietern - da hier, anders als bei den anderen Accessprovidern, die Rechtsverletzer in der Regel nicht ermittelt werden können - die Sperrung der Nutzung der Information verlangen können, um die Wiederholung der Rechtsverletzung zu verhindern. Diese Nutzungssperren müssen aber verhältnismäßig sein und sind als Ultima-Ratio-Möglichkeit nur dann zulässig, wenn keine andere Möglichkeit besteht, der Rechtsverletzung abzuhelfen, etwa indem zunächst versucht wird, gegen den eigentlichen Rechtsverletzer oder den Hostanbieter vorzugehen. Schließlich sieht der Gesetzentwurf eine Klarstellung vor, dass WLAN-Betreiber von einer Behörde nicht verpflichtet werden dürfen, Nutzer zu registrieren, ihr WLAN nicht mehr anzubieten oder die Eingabe eines Passworts zu verlangen.

Offenes WLAN ist Teil einer offenen Gesellschaft und Bestandteil einer modernen digitalen Infrastruktur. Das nun verabschiedete WLAN-Gesetz ist im Ergebnis ein guter Kompromiss und schafft endlich Rechtssicherheit für offene WLAN-Hotspots und es leistet einen wichtigen Beitrag, offene WLAN-Hotspots zu fördern."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 397 vom 27. Juni 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2017

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