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RECHT/739: Musterfeststellungsklage wirkt


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 28. Februar 2020

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Musterfeststellungsklage wirkt


Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher:

Rund 440 000 VW-Dieselkunden, die der Musterfeststellungsklage beigetreten waren, können nach langen Verhandlungen von Volkswagen und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) nun doch mit einer Entschädigung rechnen. Die heutige Einigung von VW und vzbv zeigt, wie wichtig die von der SPD durchgesetzte Einführung der Musterfeststellungsklage war.

"Heute ist ein guter Tag für alle geschädigten VW-Käuferinnen und -käufer. Die von der SPD durchgesetzte Musterfeststellungsklage ist gleich beim ersten großen Verfahren ein voller Erfolg. Die VW-Geschädigten kommen schnell und ohne Kostenrisiko zu ihrem Schadenersatz. Genau dafür haben wir diese neue Klageart eingeführt.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Einigung zwischen Verbraucherzentrale und VW. Dem vzbv ist zu danken, dass er für die Verbraucherinnen und Verbraucher dieses Verfahren geführt hat, ebenso dem Bundesamt für Justiz für das große Engagement bei der Registrierung der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Die Musterfeststellungsklage wirkt, denn ohne das Musterverfahren hätte VW die Betroffenen niemals entschädigt. Die Kritik der Grünen, die Musterfeststellungsklage sei untauglich und gebe keine Anreize zu Vergleichen, hat sich als komplett falsch erwiesen."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. Februar 2020
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Februar 2020

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