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SOZIALES/2113: Bundesverfassungsgericht ist Motor der Gleichstellung - die Bundesregierung der Bremsblock


SPD-Pressemitteilung 258/13 vom 6. Juni 2013

Dittmar: Bundesverfassungsgericht ist Motor der Gleichstellung - die Bundesregierung der Bremsblock



Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen (Schwusos), Ansgar Dittmar:

Das Bundesverfassungsgericht hat wieder einmal klar gestellt, dass eine Privilegierung der Ehegatten gegenüber den Lebenspartnern sich unter familien- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten nicht rechtfertigen lässt. Diese Entscheidung der Karlsruher Verfassungsrichter begrüßen wir. Es ist ein klarer Sieg für die Gleichstellung von Lesben und Schwulen. Eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten familienrechtlich gleichgestellt sowie persönlich und wirtschaftlich in gleicher Weise in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft miteinander verbunden. Artikel 6 des Grundgesetzes, der Förderung von Ehe und Familie vorsieht, rechtfertigt eine Benachteiligung der Lebenspartnerschaft nicht. Dies muss endlich auch die Bundesregierung anerkennen.

Deutschland hinkt im europäischen Vergleich bei der Gleichstellung von Lesben und Schwulen hinterher, weil derzeit nicht die Bundesregierung, sondern das Bundesverfassungsgericht der Motor der Gleichstellung ist. In den vergangenen Wochen haben in Frankreich und auch in Großbritannien die Parlamente den Weg für eine Öffnung der Ehe frei gemacht. In Deutschland sind solche Signale von der Bundesregierung nicht zu erwarten. Wir hätten uns gefreut, wenn Angela Merkel sich ein Beispiel an ihrem konservativen Amtskollegen David Cameron genommen hätte. Stattdessen übernimmt sie die Rolle des Bremsblocks.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist aber nur der Anfang. Die vollständige steuerrechtliche Gleichstellung kann nur ein Schritt hin zur Öffnung der Ehe sein. Die Bundesregierung muss ihre Blockadehaltung endlich aufgegeben. Sie darf nicht weiter abwarten, bis die Menschen ihre Rechte einklagen. Zumal ihr das Bundesverfassungsgericht deutlich ins Stammbuch geschrieben hat, dass die sexuelle Identität Verfassungsrang genießt. Die Bundesregierung hat durch das Bundesverfassungsgericht ein Ultimatum bis zum 18. Juni erhalten, ein Urteil zur Gleichstellung bei der Grunderwerbssteuer umzusetzen. Bislang ist keine Umsetzung zu sehen. Offenbar soll auch hier das Bundesverfassungsgericht ignoriert werden. Eine Ungeheuerlichkeit.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 258/13 vom 6. Juni 2013
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2013