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SOZIALES/2294: Rentengerechtigkeit auch für Selbständige


SPD-Pressemitteilung vom 21. Mai 2014

Flisek: Rentengerechtigkeit auch für Selbständige



Anlässlich der geplanten Anrechnung von freiwilligen Beitragszeiten bei der Rente mit 63 erklärt der Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen (AGS), Christian Flisek:

Mit der jetzigen Regelung wird wieder ein Stück Rentengerechtigkeit auch für Selbständige durchgesetzt. Die AGS hatte bereits auf ihrer letzten Bundeskonferenz darauf aufmerksam gemacht, dass freiwillig geleistete Beiträge von Selbständigen bei der Rente mit 63 genauso angerechnet werden müssen wie alle anderen Beiträge auch. Dies war bislang nicht der Fall.

Die jetzige Einigung, dass freiwillig geleistete Beiträge zukünftig bei der Berechnung der 45 Beitragsjahre berücksichtigt werden, wenn innerhalb der 45 Beitragsjahre mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge geleistet wurden, ist aus unserer Sicht der richtige Schritt.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 189/14 vom 21. Mai 2014
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Mai 2014