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SOZIALES/2623: Rehabilitierung und Entschädigung der nach Paragraph 175 verurteilten Homosexuellen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 2. Mai 2017

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Rehabilitierung und Entschädigung der nach Paragraph 175 verurteilten Homosexuellen


Johannes Kahrs, Beauftragter für die Belange von Lesben und Schwulen;
Karl-Heinz Brunner, zuständiger Berichterstatter

Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag in der ersten Lesung die Rehabilitierung und Entschädigung der von 1949 - 1994 verurteilten Homosexuellen beraten.

"Endlich widerfährt den Opfern des Paragraphen 175 Gerechtigkeit. Der Paragraph war verfassungswidrig und menschenunwürdig. Nach langen Diskussionen ist es uns als SPD-Bundestagsfraktion gelungen, unseren Koalitionspartner davon zu überzeugen, die Rehabilitierung der nach Paragraph 175 verurteilten Opfer in den Bundestag einzubringen.

Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministers Heiko Maas sieht vor, dass die Opfer zur völligen Rehabilitierung eine pauschale Entschädigung von 3.000 Euro und zusätzlich 1.500 Euro für jedes angefangene erlittene Jahr in Haft erhalten.

Ungeachtet der finanziellen Entschädigung geht es jedoch zuvorderst um die Beseitigung eines Stigmas, unter dem die homosexuellen Männer jahrzehntelang zu leiden hatten. Der Staat hatte sie diskreditiert und stigmatisiert. Dieses Unrecht beenden wir und machen es wieder gut.

Der Rechtsstaat ist stärker und anpassungsfähiger als Skeptiker der Union glauben. Ihre Kritik, genauer zu definieren, wer gegen heute geltendes Recht verstoßen hat, wirkt vor allem hilflos. Heiko Maas hat mit seinem Gesetzentwurf einen hervorragenden Job gemacht.

Dass wir als SPD-Bundestagsfraktion diesen Gesetzentwurf zusammen mit der Union einbringen konnten, ist auch vom Koalitionsvertrag abgedeckt. In diesem steht: "Rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, werden wir beseitigen." Das gilt auch für die Öffnung der Ehe. Wie die Rehabilitierung verurteilter Homosexueller steht auch die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare nicht explizit im Koalitionsvertrag. Trotzdem wird es von diesem abgedeckt. Daher werden wir alles in unserer Macht stehende tun, den Gesetzesentwurf noch in dieser Legislaturperiode im Bundestag zu verabschieden."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 244 vom 28. April 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Mai 2017

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