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UMWELT/1114: Wichtiger Schritt für den Wildtierschutz


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 8. Juli 2016

Arbeitsgruppe: Ernährung und Landwirtschaft

Wichtiger Schritt für den Wildtierschutz


Christina Jantz-Herrmann, Tierschutzbeauftragte;
Carsten Träger, zuständiger Berichterstatter:

Der Bundestag hat den Koalitionsantrag "Wildtierschutz weiter verbessern - Illegalen Wildtierhandel bekämpfen" beschlossen. Der Antrag verzahnt Arten- und Tierschutz und bringt Verbesserungen sowohl für die Haltung von Wildtieren als auch für den Schutz bedrohter Tierarten.

"In den letzten Jahren hat sich in Deutschland, wie auch in anderen Ländern, die Nachfrage nach Wildtieren erhöht. Dies ist nicht nur für die weltweite Artenvielfalt problematisch, sondern führt auch zu Problemen bei der Haltung der Wildtiere. Deren Haltung ist häufig besonders anspruchsvoll. Der Handlungsdruck in Sachen Wildtierschutz ist groß: Unhaltbare Zustände auf Wildtierbörsen sowie die Abgabe von Wildtieren in Tierheime oder das Aussetzen in die freie Natur machen dies deutlich. Zudem können bestimmte Wildtiere eine Gefahr für Menschen darstellen.

Mit dem heute vom Bundestag beschlossenen Koalitionsantrag 'Wildtierschutz weiter verbessern - Illegalen Wildtierhandel bekämpfen' machen wir einen wichtigen Schritt hin zu mehr Wildtierschutz und setzen einen weiteren Baustein des Koalitionsvertrages um. Wir fordern darin Verbesserungen in drei Bereichen: "Regulierung der legalen Naturentnahmen", "Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels" und "Haltungsbedingungen von Wildtieren in Deutschland".

Die Bundesregierung soll ein bundeseinheitliches Konzept für einen Sachkundenachweis zur artgerechten Wildtierhaltung entwerfen, strengere Regeln für Tierbörsen erlassen und ein Verkaufsverbot für Wildtiere auf gewerblichen Börsen prüfen. Weiterhin soll die Bundesregierung prüfen, wie sich der Internethandel mit Wildtieren reglementieren lässt.

Die Bundesregierung wird außerdem aufgerufen, sich für eine EU-Verordnung nach Vorbild des US-Lacey Act einzusetzen. Demnach soll geregelt werden, dass solche Arten nicht mehr in die EU importiert werden dürfen, die im Herkunftsland geschützt und deren Fang und Export verboten sind, die allerdings keinem internationalen Schutzstatus unterliegen. Die Bundesregierung soll zudem die Umsetzung der EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten zügig voranbringen."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 438 vom 8. Juli 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juli 2016

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