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VERKEHR/761: Öffentliche Anhörung zum Elektromobilitätsgesetz


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 4. Februar 2015

Arbeitsgruppe: Verkehr und digitale Infrastruktur

Öffentliche Anhörung zum Elektromobilitätsgesetz



Andreas Rimkus, zuständiger Berichterstatter:

Zum heutigen Mittwoch hatte der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur öffentlichen Anhörung zum Elektromobilitätsgesetz geladen. Die Experten bestätigten: Der Gesetzentwurf ist ein guter erster Schritt zu mehr Elektromobilität auf der Straße.

"Mit dem Ziel 2020 eine Million zugelassene Elektrofahrzeuge in der Bundesrepublik zu erreichen, hat sich die Bundesregierung zur Elektromobilität bekannt. Die SPD-Verkehrspolitiker stehen zu den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung und haben in der Anhörung noch einmal deutlich gemacht, dass auch der Verkehrsbereich seinen Teil zur Energiewende leisten muss. Somit begrüßen die Abgeordneten die Initiative zu dem Gesetz, dessen Doppelfederführung im Verkehrs- und Umweltministerium liegt. Die SPD-Bundestagsfraktion machte jedoch auch deutlich, dass dies nur der erste Aufschlag sein kann. Mit dem Elektromobilitätsgesetz wird damit nun ein sicherer Rechtsrahmen geschaffen, auf dessen Grundlage weitere Maßnahmen ergriffen werden können. Der Gesetzesentwurf sieht Klarstellungen in Bezug auf die Definition und die Kennzeichnung von Elektromobilen vor. Er schafft darüber hinaus Ermächtigungsgrundlagen für Kommunen zur Privilegierung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen in Bezug auf Parkraum und sieht Sonderrechte zur Nutzung von Fahrspuren und Zufahrten vor."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 72 vom 4. Februar 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Februar 2015


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