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VERKEHR/807: Luftverkehrsgesetz - mehr Sicherheit für Passagiere


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 24. Februar 2016

Arbeitsgruppe: Verkehr und digitale Infrastruktur

Luftverkehrsgesetz: mehr Sicherheit für Passagiere


Kirsten Lühmann, Sprecherin für Verkehr und digitale Infrastruktur;
Andreas Rimkus, zuständiger Berichterstatter;
Arno Klare, zuständiger Berichterstatter:

Mit der 15. Änderung des Luftverkehrsgesetzes werden EU-Vorgaben zu unterschiedlichen Bereichen des Luftverkehrs umgesetzt. Zusätzlich wird die Überprüfung der Flugtauglichkeit von Piloten verbessert. Die heutige Anhörung hat gezeigt, dass noch wichtige Klarstellungen im Gesetz nötig sind.

"Zentrales Thema waren die Änderungen bei der flugmedizinischen Versorgung von Piloten. Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingesetzte Taskforce bekam nach dem Germanwings-Absturz im Frühjahr 2015 den Auftrag, der Politik Empfehlungen an die Hand zu geben, um Schwachstellen bei der Prüfung der Flugtauglichkeit von Piloten zu beseitigen. Die Sachverständigen hoben besonders folgende Aspekte der Neuregelung als positiv hervor: die Einrichtung einer Datenbank beim Luftfahrtbundesamt, die nicht mehr pseudonymisiert geführt wird und damit ein sogenanntes Ärztehopping verhindert, die ärztliche Schweigepflicht zugleich aber hinreichend berücksichtigt. Zufallsstichproben zu Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenmissbrauch und die Einrichtung einer Stelle, die Pilotinnen und Piloten bei gesundheitlichen und psychischen Problemen entsprechende Hilfen anbietet, wurden ebenfalls als angemessen erachtet. Diese Maßnahmen sollen helfen, die Sicherheit für die Passagiere weiter zu erhöhen.

Die Anhörung hat gezeigt, dass im Gesetz noch Klarstellungen bei der Planung von Neubau sowie bei baulichen und betrieblichen Änderungen an Flughäfen notwendig sind. Diese Hinweise der Sachverständigen werden wir aufnehmen. Zudem wurde für Landeplätze von Rettungshubschraubern an Krankenhäusern deutlich gemacht, dass sie weiterhin diese Plätze ansteuern können, sofern eine Gefahr für Leib oder Leben besteht. Auch hier wird noch nachgebessert.

Unser Koalitionsvertrag sieht die Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland vor. Unter diesem Gesichtspunkt gestalten wir alle notwendigen Änderungen im Luftverkehr."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 118 vom 24. Februar 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2016

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