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VERKEHR/839: Verbindliche Regeln für Drohnen - Bestandsschutz für Modellflieger


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 10. März 2017

Arbeitsgruppe: Verkehr und digitale Infrastruktur

Verbindliche Regeln für Drohnen - Bestandsschutz für Modellflieger


Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin;
Arno Klare, zuständiger Berichterstatter:

Der Bundesrat hat heute beschlossen, der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten der Bundesregierung nur zuzustimmen, wenn Ausnahmen zum Schutz des Modellflugsports in das Regelwerk aufgenommen werden. Dies sieht ein Änderungsantrag (Drs. 39/1/17) auf Initiative von Nordrhein-Westfalen vor, auf den sich die SPD-Verkehrspolitiker aus dem Bundesrat geeinigt hatten.

"Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt in hohem Maße die Entscheidung des Bundesrates nur zuzustimmen, wenn die Bundesregierung noch Änderungen an der Verordnung für die Modellflieger zulässt. Die Bundesregierung ist nun am Zug.

Die Regulierung von Drohnenflügen ist notwendig geworden, weil es in den vergangenen Jahren immer mehr gefährliche Zwischenfälle gibt. Die Verkehrspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion hatten sich für einen Kompromiss eingesetzt, der den Betrieb von Drohnen hinreichend reguliert und den Modellflug so wenig wie möglich einschränkt. Zur Frage der Flughöhe von Modellflugzeugen war vorgesehen, dass Modellfliegende einen Sachkundenachweis vorweisen müssen, wenn sie außerhalb von Modellflugplätzen eine Flughöhe von 100 Metern überschreiten. Dieser hätte von den Vereinen ausgestellt werden können.

Jedoch hat das Bundesministerium der Verteidigung dem widersprochen, so dass nun ein Verbot für Höhen über 100 Meter oder alternativ ein kompliziertes Antragsverfahren für eine Aufstiegserlaubnis bei den Luftfahrtbehörden der Länder erforderlich ist. Das ist aus unserer Sicht aber nicht sachgerecht und hätte fatale Folgen für den Modellflugsport. Dabei gab es in den vergangenen Jahrzehnten keine von Modellfliegern verursachten Vorkommnisse mit Militärmaschinen oder dem zivilen Flugverkehr.

Die geplante Verordnung wurde an diesem Freitag im Bundesrat behandelt. Das Verfahren für die Verabschiedung sieht die Befassung des Bundestages nicht vor. Der Änderungsantrag des Bundesrates zielt im Kern darauf, die ursprünglich geplante Regelung durchzusetzen. Das unterstützen wir ausdrücklich.

In Zukunft sollte vor dem Hintergrund der sich häufenden gefährlichen Vorfälle mit Drohnen auch daran gedacht werden, neue Techniken wie beispielsweise. "Geofencing" zu nutzen, um größere Sicherheit gerade bei öffentlichen Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen zu gewährleisten."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 120 vom 10. März 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. März 2017

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