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WIRTSCHAFT/2272: Die Bundesregierung muß bei der Kraft-Wärme-Kopplung nachlegen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 23. April 2012

AG Energie

Die Bundesregierung muß bei der Kraft-Wärme-Kopplung nachlegen



Zur heutigen Anhörung zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes im Ausschuß für Wirtschaft und Technologie erklären der energiepolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Rolf Hempelmann und sein Stellvertreter Dirk Becker:

Die Bundesregierung hat aus dem Gesetzesvorschlag des Landes Nordrhein-Westfalen und aus dem Antrag der SPD-Bundestagsfraktion vom Juni vergangenen Jahres bereits viele wichtige Punkte in ihren Gesetzesentwurf übernommen. Jedoch hat die heutige Anhörung zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) eines ganz deutlich gezeigt: Ohne einen konkreten Anreiz für Investitionen in neue KWK-Anlagen und in die Modernisierung bestehender Anlagen wird das Ziel eines 25prozentigen KWK-Anteils an der Stromerzeugung bis 2020 nicht erreicht werden.

Die Sachverständigen plädierte unisono dafür, die Wirtschaftlichkeitslücke von KWK-Anlagen durch eine moderate Erhöhung der Zuschlagssätze für in KWK erzeugten Strom zu schließen. Damit ließen sich neue Erzeugungskapazitäten anreizen, die für die Energiewende und den steigenden Ausbau Erneuerbarer Energien benötigt werden. Eine KWK-Anlage verbunden mit einem Wärme- oder Kältespeicher ist in der Lage, Strom aus Wind- und Sonnenenergie auszugleichen.

Auch das KWK-Potenzial in der Industrie sollte gehoben werden, denn hier trifft ein hoher Strom- auf einen hohen Wärmebedarf, was unter dem Gesichtspunkt der Energieeffizienz besonders wertvoll ist. Im industriellen Bereich sollten die restriktive Verknüpfung mit dem europäischen Emissionshandelssystem aufgegeben werden, so daß für emissionshandelspflichtige Anlagen die Erhöhung des KWK-Zuschlags auch für KWK-Strom gilt, der an Anlagen in Sektoren mit Verlagerungsrisiko geliefert wird. Außerdem sollten niederschwelligere Modernisierungen und Umrüstungen von konventionellen Kraftwerken zu KWK-Anlagen ermöglicht werden.

Gerade in bevölkerungsreichen Bundesländern mit einer starken industriellen Basis wie Nordrhein-Westfalen könnten somit etliche für die Energiewende notwendige Neu- und Ersatzinvestitionen im Kraftwerkspark angestoßen werden, die es ohne eine moderate KWK-Förderung nicht geben würde. Damit wäre nicht nur der Energiewende und dem Klimaschutz gedient, sondern auch dem Erhalt der industriellen Kerne in Deutschland.

Die Bundesregierung und die schwarz-gelbe Koalition sollten konsequente Schritte zum Erreichen der gesteckten Ziele unternehmen und die in der Anhörung festgestellten Mängel im Gesetz beseitigen.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 446 vom 23. April 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2012