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WIRTSCHAFT/2341: Finanzaufsicht muss Verbraucher schützen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 25. Oktober 2012

Arbeitsgruppe: Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz

Finanzaufsicht muss Verbraucher schützen



Zur heutigen Debatte über den Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzaufsicht erklärt die zuständige Berichterstatterin im Verbraucherausschuss Kerstin Tack:

Wir brauchen eine wirksame Finanzaufsicht im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher. Deshalb wollen wir Verbraucherschutz als Ziel der staatlichen Finanzaufsicht, und einen Finanzmarktwächter bei den Verbraucherzentralen, der den Markt im Verbraucherinteresse beobachtet, Missstände sammelt und an die Aufsicht weitergibt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) braucht den klaren Auftrag, im Interesse des kollektiven Verbraucherschutzes tätig zu werden. So haben es bereits die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) geregelt. Im Koalitionsvertrag wollte Schwarz-Gelb die Aufsicht effektiver ausgestalten. Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf wird dieses Ziel aus

verbraucherpolitischer Sicht verfehlt. Es reicht nicht aus, den kollektiven Verbraucherschutz in die Gesetzesbegründung aufzunehmen.

Formlos, fristlos, fruchtlos - so soll nach den Vorstellungen von Schwarz-Gelb der Verbraucherbeirat bei der BaFin arbeiten. Wir wollen, dass der Verbraucherbeirat Informations- und Anhörungsrechte erhält, um die Verbraucherperspektive effektiv in der Arbeit der BaFin zu verankern.

Was Schwarz-Gelb vorlegt, ist aus verbraucherpolitischer Sicht eindeutig zu wenig. Wir brauchen eine einheitliche Finanzaufsicht ohne blinden Fleck, die mit Finanzmarktwächtern zusammenarbeitet um dem Ziel einer effektiven Aufsicht näher zu kommen.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 1146 vom 25. Oktober 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Oktober 2012