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WIRTSCHAFT/2770: Mehr Verbraucherschutz bei Restschuldversicherungen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 28. Juni 2017

Arbeitsgruppe: Wirtschaft und Energie

Versicherungsvertriebsrichtlinie - mehr Verbraucherschutz bei Restschuldversicherungen


Marcus Held, zuständiger Berichterstatter:

Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie hat heute das Umsetzungsgesetz zur EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) beschlossen. Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wurde das Gesetzgebungsverfahren genutzt, um den Verbraucherschutz bei Restschuldversicherungen deutlich zu verbessern.

"Dieses Gesetz kann sich sehen lassen. Die Kritik der Verbände nach Veröffentlichung des Gesetzentwurfs hat die SPD-Bundestagsfraktion ernst genommen und alle Stellungnahmen dazu sorgfältig geprüft. Mit unserem Koalitionspartner konnten wir uns daraufhin auf eine Reihe von Änderungen des Gesetzentwurfs verständigen.

So sollen Versicherungsmakler auch in Zukunft sowohl gegen Provision einer Versicherung als auch auf Honorarbasis arbeiten können. Dies erleichtert Versicherungsmaklern den Einstieg in die Honorarversicherungsberatung.

Gleichzeitig sollen Honorarversicherungsberater künftig nicht nur beraten, sondern Versicherungen auch vermitteln dürfen. Für ihre Leistungen sollen sie ausschließlich von ihren Kunden, nicht aber von den Versicherungen vergütet werden.

Der SPD-Bundestagsfraktion ist es wichtig, dass Kunden vor Abschluss einer Versicherung - auch im Internet oder am Telefon - gründlich beraten werden. Ein Verzicht auf Beratung muss ausdrücklich erklärt werden.

Schließlich konnte die SPD-Bundestagsfraktion eine verbraucherfreundliche Regulierung der Restschuldversicherung durchsetzen. Künftig werden Verbraucher losgelöst von der konkreten Verkaufssituation im Abstand von einer Woche nochmals auf ihr Recht hingewiesen, die Restschuldversicherung zu widerrufen ohne automatisch den Darlehensvertrag zu gefährden. Die Kosten der Restschuldversicherung sollen dabei gesondert ausgewiesen werden.

Der Deutsche Bundestag wird am kommenden Donnerstag über das Gesetz abstimmen. In einer Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundestages bedarf, werden die Einzelheiten der Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler und -berater geregelt."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 412 vom 28. Juni 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2017

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