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AFRIKA/806: Mauretanien - Demokratie, Islamizität und Stammeskultur (inamo)


inamo Heft 61 - Berichte & Analysen - Frühjahr 2010
Informationsprojekt Naher und Mittlerer Osten

Demokratie, Islamizität und Stammeskultur in Mauretanien

Von Ulrich Rebstock


Als Mauretanien im November 1960 von den Franzosen in die nationale Staatssouveränität entlassen wurde, begann eine stetig zunehmende Konfrontation: Postkoloniale, protostaatliche und staatsähnliche Strukturen standen in Konflikt mit westlich orientierten Regierungsprinzipien. Diese Konfrontation, die einst durch die "nationale Unabhängigkeit" ausgelöst, dann wiederum in die Zwangsjacke der Demokratie gepresst und in jüngster Zeit mit "Guter Staatsführung" sowie den Versprechen von "Jahrtausendzielen" geschmückt worden war, kann als höchst verlässliche Konstante der Innen- und Außenpolitik Mauretaniens während der vergangenen viereinhalb Jahrzehnte angesehen werden. Wenn man auf die Konzepte Nationalstaat und Demokratie zurückblickt, erscheint die auffällige Vernachlässigung einer dritten Komponente erstaunlich, ohne die das magische Dreieck für eine "moderne Entwicklung in Mauretanien" heutzutage nicht komplettiert werden könnte: Der Islam.


Die Gründungsväter der Mauretanischen Verfassung vom 20. Mai 1961 verfügten in Artikel 1, Paragraph 1 - mit einem unmissverständlichen französischen Akzent - dass "La République Islamique de Mauritanie est un Etat républicain, indivisible, démocratique et social" (Art. 1/1). Hiermit wurde die erste "islamische" Republik der arabischen islamischen Welt geschaffen.(1) Indem man jedoch den Bürgern in Artikel 2, Paragraph 2, die freie Religionsausübung zusicherte - unmittelbar nachdem in Paragraph 1 desselben Artikels bestimmt wurde, dass der "Islam die Religion des mauretanischen Volkes sei" -, schuf man einen semantischen Widerspruch.(2) Dieser Widerspruch kann als symbolischer Ausdruck für die Verunsicherung darüber angesehen werden, welche Rolle dem Islam in diesem neugeborenen Staat zugedacht war.


Verfassungsänderungen

Die politischen Umwälzungen Mitte der 80er Jahre, die auf die gewaltsame Absetzung des postkolonialen Regimes von Präsident Mukhtar Ould Daddah im Jahre 1978 folgten, beendeten diese Verunsicherung. Im Jahre 1985 ordnete Colonel Sid Ahmad Ould Taya, der am 07. November 2003 für seine dritte Amtsperiode zum Präsidenten wiedergewählt wurde, einen Zusatz zur Präambel der Verfassung an. Zwei neue Elemente wurden hinzugefügt, die zukünftig wegweisend sein sollten. Die Präambel setzte nun fest, dass "la seule et unique source de loi est la charia islamique", und in Artikel 5 hieß es: "l'islam est la religion de l'état et du peuple". Sechs Jahre später präsentierte die mauretanische Regierung den Wählern am 12. Juli 1991 - nun unter Beobachtung der wichtigsten internationalen, politischen und wirtschaftlichen Institutionen - eine neue, jetzt noch gültige Verfassung mit den folgenden maßgeblichen Veränderungen: Der widersprüchliche Punkt der individuellen Freiheit im Hinblick auf die Religionsausübung war nun einfach weggelassen bzw. bei genauer Analyse - durch ein modernes Klischee ersetzt worden. Die Aussage "Die Scharia ist die einzige Quelle der Gesetzgebung" wurde abgeschwächt in "Das Gesetz ist der höchste Ausdruck des Volkswillens". Zusätzlich dazu wurde die Formulierung der alten Präambel - "Die Bindung an die islamische Religion ist Bestandteil der demokratischen Prinzipien" - durch die Zusicherung flankiert, dass "die Vorschriften des Islams die einzige Quelle der Rechtsprechung und den Anforderungen der modernen Welt gegenüber offen sind."(3) Durch Auslassung von "unique" sowie durch die gleichzeitige Berücksichtigung der "Anforderungen der modernen Welt" wurde die islamische Formulierung der achtziger Jahre der neuen Zeit angepasst, dann aber, ein Jahr später mit einem deutlich anderen Unterton wieder aufgenommen. Im Februar 1992 präzisierte ein Verfassungsdekret (no. 07-92, 16. Februar) die generelle Formulierung des gerade neu eingearbeiteten Artikels 94. Es setzte fest, dass die fünf Mitglieder des "Hohen Islamischen Rates" aus den Reihen der 'ulama' (Gelehrte) der Republik (Artikel 3) gewählt werden und sich "den Prinzipien der Shura (Artikel 7) entsprechend" verhalten sollten. Dabei sollten sie die Anweisung in Artikel 5 beachten, dass die "generelle Politik der Nation der islamischen Orientierung unterliegt" und dass der "Islam die erste Rolle in der mauretanischen Gesellschaft spielt".


Die eingeschränkte Freiheit der Parteien

Was die demokratischen Elemente in den Verfassungen betrifft, so blieben die Änderungen von sekundärer Bedeutung. Beide Verfassungen (Artikel 9 der älteren von 1961 ebenso wie Artikel 11 der neueren von 1991) schränken die Freiheit der politischen Parteien erheblich ein: Keine Partei durfte die territoriale Integrität in Frage stellen - ein durchaus realistisches Problem nach dem blutigen Grenzkonflikt mit Senegal im Jahre 1989. Und während es ausdrücklich verboten wurde, die nationale Souveränität und Einheit zu schädigen, so wurden die Parteien lediglich ersucht, die demokratischen Prinzipien zu wahren. Deshalb werden Parteien, die religiöse - d.h. islamische - oder ethnische Ziele verfolgen, gesetzlich verboten. So erscheint es durchaus merkwürdig, dass die einzigen und unbestreitbar nationalen Bindungen, die jeden einzelnen Bürger betreffen, für den organisierten Ausdruck des demokratischen Willen nicht zur Verfügung stehen. Zusätzlich wurde Artikel 2 der Verfassung von 1991 eine neue Überschrift hinzugefügt: "Le peuple est la source de tout pouvoir". Im Vergleich zu früheren mauretanischen (1969: Artikel 7) und anderen islamischen Verfassungen muss diese Bezugnahme auf den demographischen und eo ipso säkularen Charakter der Souveränitätsquelle als eine ausdrückliche Restriktion islamischer Bestrebungen nach theokratischen Machtansprüchen verstanden werden.

Islamische konstitutionelle Elemente traten nicht nur vermehrt auf, sondern neigten gleichzeitig dazu, sich an westlich orientierten säkularen Freiheitskonzepten in Bezug auf die Religionsausübung, Meinungsäußerung, Handel und Vertragswesen zu reiben - insbesondere am Konzept einer unabhängigen juristischen Macht. Dazu kann folgendes Zitat des mauretanischen Rechtsgelehrten, Mohamed Yahya Abdelwedoud,(4) als generelle Richtlinie dienen: "Sowohl in der Gerichtsverfassung als auch im Vertragsrecht (1998) und Handelsrecht (2000) wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Mauretanier an Regelungen gewohnt sind, die sich am französischen Recht orientieren, und zugleich fest in den muslimischen Traditionen verankert bleiben wollen. "Mit den Füßen fest in muslimischen Traditionen verankert zu sein", wie sich Mohamed Yahya ausdrückt, ist eine zu milde und statische Metapher, um zu beschreiben, wie es dem Land während der vergangenen 25 Jahre ergangen ist. Die zunehmende Berücksichtigung islamischer Werte und Institutionen durch die Verfassung sowie durch das Gesetz spiegeln einen beständigen und heterogenen Prozess der Neugestaltung religiöser Konzepte.


Beginn der Islamisierung

Auf politischer Ebene begann der Prozess, als Mu'awiya Ould Muhammad Salik der gerade das post-koloniale, autokratische Regime von Ould Daddah, gestürzt hatte, am 12. Dezember 1980 eine Verfassungsänderung einführte, die die Koexistenz von muslimischem und modernem Recht zum Vorteil "der generellen Anpassung der Scharia" beendete. Als Colonel Ould Taya vier Jahre später, im Dezember 1984, durch einen erfolgreichen Staatsstreich an die Macht kam, wurde diese Gesetzesänderung (s.o.) bekräftigt. Die Scharia trat während eines kurzen Zeitraumes mit ganzer Schärfe und zum schmerzvollen Nachteil einiger armer Teufel in Kraft. Mauretanien trat nun der "Organisation der Islamischen Konferenz" (OIC), der bisher größten Organisation islamischer Staaten, bei und wurde 1989 Gründungsmitglied der "Islam in Africa Organization". Diese IAO ist im Wesentlichen eine Afrika-weite da'wa (Missions)-Organisation, die danach strebt - Zitat aus ihrer Präambel -, "eine gemeinsame Front zu bilden", gegen imperialistische und zionistische Feinde. Gegen Ende der Neunziger Jahre war Mauretanien ein wesentlicher Teil des weltweiten Netzwerkes islamischer Missions- und Propagandabewegung geworden. Gleichzeitig fanden die von den Saudis kontrollierte Wahhabi-Bewegung, Splittergruppen verschiedensten Ursprungs, die palästinensische Hamas, die libysche ad-Da'wa al-Islamiyya sowie die pakistanische at-Tabligh-Organisation in allen Gesellschaftsschichten Anhänger. Schon 1999 waren in Nouakchott Personen festgenommen worden, die verdächtigt wurden, sich der Organisation von Usama b. Ladin und seines Bruders Tariq angeschlossen zu haben.

Auch auf der politischen und kulturellen Ebene wurde diese Neuausrichtung sichtbar. Zwei Beispiele: Veränderungen im öffentlichen islamischen Erscheinungsbild und die Bildung. Zu Beginn der achtziger Jahre finanzierten Saudi-Arabien und Marokkos König Hassan II zwei große Moscheen in der Hauptstadt Nouakchott. Beide Moscheen, aber auch die regionalen Moscheen wurden in den folgenden Jahren nur spärlich besucht. Heutzutage jedoch sind diese beiden Hauptmoscheen sowie die unlängst geschätzten 670 regionalen Moscheen allein der Hauptstadt zu den Gebetszeiten regelmäßig bis auf den letzten Platz besetzt. In den endlosen Barackensiedlungen, die im Land und den Außenbezirken von Nouakchott aus dem Boden schießen, entstehen immer mehr schlichte Moscheen, die die neuen Symbole kommunaler Identität darstellen.


Islamisierung des Schulsystems

Seit der Unabhängigkeit und unter zunehmenden Druck internationaler Institutionen und Kreditgeber sah sich die mauretanische Regierung dazu gezwungen, ein säkulares Schulsystem aufzubauen. Es funktioniert neben und auch in strategischer Konkurrenz zum traditionellen islamischen Schulsystem, d.h. zu den Koranschulen und den mahadir oder wie man sie seit kurzem auch nennt - den islamischen "Zelt-Universitäten". In den 80ern war Bildung zu einem großen Thema in der Diskussion über die Neuorientierung der Nation geworden. Insbesondere diskutierte man die konkurrierenden Konzepte eines "islamischen Lehrplans auf Arabisch" und eines "modernen westlichen Lehrplans auf Französisch". Die fast gleichzeitige Gründung zweier geradezu gegensätzlicher Institute kennzeichnet diese Periode am besten. 1979 wurde das "Institut Supérieur des Etudes et Recherches Islamiques" (ISERI) gegründet, um von nun an die notwendige Anzahl an Lehrern, Imamen und Qadis auszubilden. Ein Jahr später wurde den nicht-arabophonen Minderheiten dafür das "Institut des Langues nationales" gewährt, das Lehrpläne und Lehrende der afrikanischen Sprachen Fulani, Wolof, Soninké und Bambara hervorbringen sollte. In der Verfassung von 1991 (Artikel 6) verlor dann nicht nur Französisch seinen Status als "offizielle Sprache"; er wurde auch den afrikanischen Sprachen verwehrt.(5) Von diesem Richtungswechsel profitierte hauptsächlich das traditionelle System der mahadra.(6) Im Bereich der höheren Schulbildung sowie dem Hochschulwesen wurde Arabisch allmählich zur alleinigen Unterrichtssprache.


Frankreich macht Druck

Der Unmut der internationalen Gemeinschaft im Hinblick auf Unterentwicklung und Rückständigkeit zeigte sich zuerst im Bereich der Menschenrechte (Zur Sklaverei siehe den Artikel von C. Hardung). 1986 musste die herrschende Militärregierung unter zunehmendem Druck der Gründung der "Mauretanischen Liga für Menschenrechte" zustimmen. Wirtschaftliche Sanktionen der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds verstärkten diesen Druck. Andererseits ermöglichte saudi-arabisches Kapital die Entstehung der "Islamischen Bank Mauretaniens". Die Einfuhr und der Verzehr von Alkohol wurden strengstens verboten; aber gleichzeitig und anonym wurde auch ein Dokument mit dem Titel Manifest über die Unterdrückung der Schwarzafrikaner unter der großen Minderheit der nicht-arabischen mauretanischen Bevölkerung zirkuliert.(7)

1990 wurde u.a. die Entwicklungshilfe an die Einhaltung der Menschenrechte und demokratische Reformen geknüpft. Dies hatte der französische Premierminister, François Mitterand, während des 16. Französisch-Afrikanischen Gipfeltreffens in La Baule, Frankreich, verkündet. Kurz davor, 1988, hatte Col. Ould Taya, damals noch Anführer des Militärrates, verkündet, dass die Bildung Vorrang genießen müsse, noch vor der politischen Aktivität. "Man kann den Wagen nicht anspannen, bevor das Pferd bereit ist."(8) Drei Jahre später verwandelte sich der Anführer der militärischen Diktatur mit der katalytischen Hilfe von Wahlurnen in einen demokratisch gewählten Premierminister. Das Rückgrat dieser Verwandlung bildete die neu entstandene Republikanisch-Demokratische und Soziale Partei (Parti Républicain, Démocratique et Social = PRDS), eine der 16 Parteien, die mehrheitlich aus dem Nichts gegründet (und vom alten Innenminister zu den Wahlen zugelassen) worden waren. Die Machtstellung der pro-staatlichen PRDS wurde regelmäßig durch Wahlergebnisse bestätigt, die ihr alleinige Kontrolle über die gesamte Staatsmaschinerie legitimieren.

Internationale Beobachter bestätigten, dass alle Wahlen unter mehr oder weniger konstant mangelhaften Bedingungen durchgeführt wurden. Die lokalen handgeschriebenen Geburtenregister, aufgrund derer Wähler ihr Wahlrecht nachweisen mussten, werden sofern überhaupt existent - nicht nur oft an weit entfernten Orten aufbewahrt und sind damit für den größten Teil der armen Stadtbevölkerung unerreichbar, sondern sie sind auch unvollständig - oft fehlt das genaue Geburtsdatum und der Geburtsort. Oder die Angaben sind zweideutig: Als Beinamen zu "Ould" oder "Mint" (Sohn, Tochter von) tragen ungefähr z.B. 30 % aller mauretanischer Hochschulstudenten eine Variante von "Muhammad" in ihrem Namen: Nun ist es ein Kinderspiel, den Anspruch eines Wählers, er sei eben jener "Muhammed Ould Muhammad" in dieser oder jener Wahlliste, abzulehnen. Doch selbst wenn man die Wahlmanipulation zugeben würde, bleibt eine gewisse demokratische Legitimität bestehen: Externe Meinungen schätzen die reale Wahlbeteiligung auf immerhin zwischen 30 und 40%.


Sprachliche und soziale Identität

Obwohl sich die mauretanische Gesellschaft in einem Umwandlungsprozess befindet, ist sie stark in traditionellen Strukturen verwurzelt, die einige besondere Charakteristika aufweisen. Horizontal gesehen bilden verschiedene ethnische Stammes- und Sprachfamilien die mauretanische Identität. Vertikal gesehen bestimmen Status und Herkunft die verschiedenen sozialen Schichten, die sich selbst in einer doppelten und sich gegenseitig ergänzenden Hierarchie anordnen. Der augenfälligste Unterschied liegt in der Sprache. Hassaniyya ist die Muttersprache von ca. 75 % der Bevölkerung. Das bedeutet, dass mehr als 2 von annähernd 3 Millionen der Gesamtbevölkerung diese Sprache sprechen. Dieser arabische Dialekt wurde von arabischen Nomadenstämmen vom 15. Jahrhundert an in die westliche Sahara hineingetragen und verdrängte das lokal gesprochene Sanhaja-Berberische - daher "Znaga" genannt. Heute ist Znaga ausgestorben. Die Gruppierung der Halpular, die aus Fulani und Tukuleur-Sprechern besteht, ebenso wie die kleineren Minderheiten der Soninké, Wolof und Bambara-Sprecher, bilden den Rest.

Weniger einleuchtend, doch scheinbar offenkundig sind die Unterschiede im Bezug auf die Hautfarben. Die Biologie und menschliche Schwächen haben hier ihren Beitrag geleistet: Drei Jahrhunderte des Nebeneinanders und der unvermeidbaren Durchmischung haben Hautfarben der verschiedensten Schattierungen hervorgebracht. Die herkömmlichen Selbstbezeichnungen "bidan" (Weiße) and "sudan" (Schwarze) beziehen sich jedoch in erster Linie nicht auf die Hautfarbe, sondern auf die sprachliche und soziale Identität. Ein bidani versteht sich selbst als frei geborenes Mitglied der arabischsprechenden Gemeinschaft - im Gegensatz zum 'abid, dem Sklaven schwarzafrikanischer Herkunft. Gleichermaßen sind die "sudani" oder "Kwar" freie Angehörige ihrer jeweiligen Volksgruppen, außerhalb und unabhängig von der bidan-Gemeinschaft. Gleichzeitig wird der Begriff "sudan" als externe Bezeichnung für die 'abid genutzt, d.h. für diejenigen Sklaven, deren Existenz heutzutage - laut Definition durch die Verfassung und das Gesetz - wiederholt geleugnet wird. Deshalb wird der Begriff "sudan" in logischer Konsequenz auch für die Haratin angewendet, d.h. die ehemaligen Sklaven, die dunklerer Hautfarbe als andere sind. Dank der jüngsten politischen Korrektheit, werden diese sudan gelegentlich auch hadr (Grüne) genannt.(9)

Das entscheidende Element im Hinblick auf das Verständnis von Status, Religion und Identität in der mauretanischen Gesellschaft bildet sicherlich die Gruppe der Haratin, sing. hartani. In der volkstümlichen Etymologie werden sie als "hurr thani" bezeichnet, von "sekundärem freien Stand". In linguistischer Hinsicht geht dieser Ausdruck auf die berberische Wurzel "HRTN - eine gemischte Schattierung von weiß und schwarz" zurück.(10) Schätzungsweise 40-45 % der mauretanischen Bevölkerung gehören zur Volksgruppe der Hartani.(11) Ihre gemeinsame Identität beruht auf der historischen Struktur der bidan-Gemeinschaft. An ihrer Spitze hatten zwei aristokratische Volksgruppen - die Banu Hassan und die Zawaya - die politische und spirituelle Leitung der untergeordneten Schichten unter sich aufgeteilt; daraus entstand folglich ihr Selbstbildnis von "Kriegern" bzw. "Gelehrten". Innerhalb der sudan-Minderheit der Halpularen, hatten die Rimbbe-Aristokraten, die Fulbbe-Krieger sowie die Torobbe-Gelehrten eine entsprechend beherrschende Stellung inne. Darunter teilten verschiedene Abstufungen sozialer und wirtschaftlicher Abhängigkeit den Rest der Gesellschaft in vier verschieden Schichten auf: Hier sind die bereits erwähnten Znaga-Untertanen zu erwähnen, historisch gesehen die Berberstämme, die unterworfen, arabisiert und vertraglich dazu verpflichtet worden waren, an die ihnen übergeordneten Stämme der Banu Hassan sowie der Zawaya im Austausch für physischen und geistigen Schutz, Tribut zu zahlen. Darunter standen die Haratin, deren ausgeprägtes legales Merkmal - persönliche Freiheit - sie wesentlich von den Sklaven unterschied. Da - in historischer Hinsicht jeder Hartani einst - so war es gesetzlich definiert - vor seiner Freilassung ein Sklave war und da - so war es durch die Verfassung definiert - die Sklaverei abgeschafft worden war, können beide Schichten zusammen behandelt werden - Die Mu'allemin- Handwerker sowie die Iggawen - Sänger und Dichter bildeten kleine endogame und weithin subsistente Einheiten innerhalb der Gesellschaft, obwohl sie auch von ihren jeweiligen übergeordneten Clans und Stämmen abhängig waren und heute noch sind. Somit haben sich die Haratin und die 'abid heutzutage zahlenmäßig zur absoluten Mehrheit der mauretanischen Bevölkerung verschmolzen. Vom sozialen und ökonomischen Standpunkt her bilden sie die niedriger gestellte, d.h. die diskriminierte und verarmte Mehrheit einer Gesellschaft, die ihrem Willen nun regelmäßig in Wahlen Ausdruck geben muss - all dies zum kontinuierlichen Vorteil eines Regimes, das diesem größten Teil der Gesellschaft erfolgreich gleichberechtigten Zugang zu Status, Rechte und Vermögen verwehrt.


Neo-Stammessystem

Die Ursachen für dieses erstaunliche "demokratische" Verhalten liegen in der Basis der traditionellen mauretanischen Gesellschaft: Der Volksstamm bildet die wahre Antithese des modernen Staates. Der so genannte demokratische Prozess, in den Mauretanien hineingepresst wurde, setzte ein Phänomen frei, das erst kürzlich erfasst wurde: "Neo-Stammessystem"(12) oder "Wiedererfindung des Häuptlingswesen"(13) - beides sind Wortschöpfungen aus der mauretanischen Opposition. In einem offiziellen Bericht des Ministeriums des Präsidentenamtes aus dem Jahre 2003 wird dieses neuartige Stammeswesen jedoch ebenfalls, wenn auch vorsichtig beschrieben als "Beitrag der Demokratisierung des politischen Regimes zur Aktivierung herkunfts-, abstammungs-, stammes- sowie regionaler Beziehungen innerhalb einer Vielzahl von Institutionen und informeller Methoden, die die folgenden Bereiche betreffen: Kreditwesen, Sozialversicherung, Erwerbstätigkeit, Geschäftswesen, Handel sowie Schutz von persönlichen sowie familiären Interessen."(14)

Es stellte sich bei diesen Untersuchungen heraus, dass die beiden elementaren Funktionen der Stammeszugehörigkeit - Konkurrenz und Protektion - nicht nur unter demokratischen Bedingungen überlebt, sondern vielmehr die Körperschaften des Regimes selbst durchdrungen haben.

Sowohl die Regierung, einerseits, um die Einrichtungen des Staates kontrollieren zu können, als auch, andererseits, die neu eingeführten demokratischen Strukturen - die politischen Parteien, Stadträte etc. - benutzen die traditionell respektierten Formen der Allianz, die einzig und allein Erfolg und Sicherheit des Individuums garantieren können. Ganz in der Manier einer Supra-Stammesorganisation bezahlt der Staat - Arbeitgeber von 20% der mauretanischen Arbeitskräfte und von Vertretern der größten aristokratischen Stämme zusammengesetzt - politische Loyalität mit Arbeitsplätzen und Privilegien. Alle vier Jahre werden im Rahmen der "demokratischen" Wahlen drei- bis viertausend lukrative Schlüsselpositionen vergeben.

Unter den "Wählern" kann man ähnliche Merkmale feststellen. Ihre Anpassung an politische Parteien wird durch den Vorteil bestimmt, der ihrem Stamm, ihrer ethnischen oder regionalen Gruppierung infolge des letzten Wahlergebnisses gewährt wurde, oder auch nicht.

Nachdem wir diesen Teufelskreis kurz umrissen haben, können wir uns nun wieder der Rolle zuwenden, die die Haratin in diesem Demokratie-Theater spielen. Obwohl sie gesetzlich in Freiheit entlassen worden waren, blieb ihre soziale und ökonomische Existenz weiterhin eng an das Wohlwollen ihrer früheren Besitzer geknüpft. Da die Haratin durch Ehegesetze von der patrilinearen Abstammung des bidan-Stammessystems ausgeschlossen und, infolge eines gewaltigen demographischen Wandels, entwurzelt und ihrer früherer sozialen Bindungen beraubt wurden, verwandelten sie sich von "Haussklaven" in "politische Sklaven". Mit Ausnahme einer radikalen Minderheit, die sich der sezessionistischen Bewegung der "Négro-Mauretanier" anschloss, nahm die überwältigende Mehrheit der Haratin Zuflucht zu den modernen politischen Formationen, denen ihre früheren Stammesherren nun angehörten.(15)


Demokratie, Islamizität und Stammeskultur

Der demokratische Prozess in Mauretanien stockt also nicht nur, er hat auch wieder vorstaatliche Stammesstrukturen ans Licht gebracht, die die Entwicklung des Landes - unter dem Deckmantel der Demokratisierung - hemmen. Zwangsläufig fördert dieses Scheitern eine Vielzahl von Oppositionsbewegungen. Eine Richtung ist die "WALFUGI-CHINGIT"-Bewegung (ein Akronym aus den Anfangsbuchstaben aller ethnischer mauretanischer Gruppen). Eine andere Richtung, die auf der Frustration über die entfachten demokratischen Hoffnungen basiert und durch das global zunehmende islamische Misstrauen gegenüber der universellen Gültigkeit der Demokratie - oder besser gesagt: der "westlichen" Demokratie - gefördert wird, fasst in allen sozialen Schichten Fuß, insbesondere bei den verarmten sudan, bidan sowie den Haratin. Der kritische Aspekt dieser kulturellen Skepsis bezieht sich in erster Linie nicht auf die (Nicht-)Vereinbarkeit von Islam und Modernität. Das Gegenteil ist der Fall: Grundlegende islamische Konzepte zur Gleichheit von Menschen unterschiedlicher Hautfarbe oder Sprache (zu der im Koran 30:22 aufgerufen wird) werden zu Rate gezogen und verbreitet, um die Energie der Gläubigen gegenüber laizistischen, Stammes- und ethnischen Vorrechten zu mobilisieren. Wenn Fundamentalismus die Rückkehr zu den Wurzeln bedeutet, dann wird der Rückverweis auf den Kampf des Propheten Muhammad gegen Stammes- und Rassen-Privilegien, die die mekkanische heidnische Aristokratie genoss, unter den gegebenen Umständen der Herrschaft zu einem notwendig fortschrittlichen Argument. Das spezifische sahelische Dilemma soll durch eine komplexe islamische Ethik gelöst werden: In ihrem Zentrum steht Bilal, der befreite schwarze abessinische Sklave des ersten Kalifen Abu Bakr und der erste Muezzin des Islams. Er ist heute das hoffnungsvolle Symbol eines nichtweißen Islams in Mauretanien (und anderswo im islamischen Afrika). In seiner Figur vereinen sich das Konzept ethnischer Gleichheit mit der Kritik an Stammeshegemonie und Gefangenschaft.(16)

Die eigenartige Trinität im Titel nimmt langsam Gestalt an: Die allgemeine Enttäuschung über den demokratischen Prozess, die von der politischen Opposition, von der Gesellschaftsmehrheit und von den desillusionierten internationalen Institutionen geteilt wird, sowie die neu aufkommenden Stammestendenzen, die durch diese Misserfolge begünstigt werden, und - als Reflex auf diese beiden - die übergreifende Bereitschaft, sich auf islamische Reformkonzepte zu berufen, hängen unmittelbar miteinander zusammen. Die Konfiguration, unter der sie ihre Auswirkungen entfaltet, hat sich in letzter Zeit doch wesentlich geändert.

Im Jahre 1998 kündigte der französische Premierminister Jacques Chirac die Formel "Gute Staatsführung" an, die die Formel "Demokratisierung" als neues Führungsprinzip der französischen Entwicklungspolitik ersetzen sollte. Zwei Jahre später wurde diese Aufgabe vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen übernommen. Es überrascht nicht, dass sich Mauretanien, ebenso wie andere "hoch verschuldete" Länder in der Zwischenzeit dieser international vorgeschriebenen Verlagerung von einer strengen zu einer sanft durchgeführten Demokratisierung angeschlossen hat. Seit Januar 2004 ist "Gute Staatsführung" das höchste Ziel der nationalen Reformpolitik. In Afrika herrschte Verwirrung darüber, was "Gute Staatsführung" bedeuten und verlangen könnte. Auf einem Treffen der "Neuen Partnerschaft für die Entwicklung in Afrika" im März 2004 in Kigali, Ruanda, wollte man herausfinden, warum die Initiative "Gute Staatsführung" bisher erfolglos geblieben war.

In Mauretanien hat sich die Diskussion über "Gute Staatsführung" weit über die Regierungsgruppierung hinweg ausgeweitet und beträchtliche Erwartungen bei der Bevölkerung geweckt. Insbesondere das Grundkonzept, das der Strategie "Gute Staatsführung" anhaftet, trug und trägt zu diesen Erwartungen bei. Basierend auf einer "Guten Administration" und unterstützt durch die klare Stärkung der Zivilbevölkerung ist eine neue Partnerschaft zwischen Staat und Bürger denkbar. Nach fünfzehn Jahren einer völlig gescheiterten Demokratisierung ist nun eine Entwicklungsstrategie greifbar, die in bilateralen Vereinbarungen die Voraussetzungen für eine Demokratie in Angriff nimmt.

Heutzutage muss man kein Advokat des Teufels sein, um die schlechten Neuigkeiten vorauszuahnen. Die meisten der mauretanischen Nichtregierungsorganisationen - wir können sie unbesorgt und definitionsgemäß als extraparlamentarisch bezeichnen - oder besser gesagt, die Extra-Stammesopposition - ziehen ihre Inspiration und Motivation aus islamischen Werten und Konzepten. Deshalb muss die neue Partnerschaft zwischen Staat und Bürger, die durch "Gute Staatsführung" verteidigt wird, zwangsläufig islamisch geprägt sein. Unter der generellen Überschrift "Medinensische Demokratie" wurden alternative Modelle der Mitwirkung, Legitimation sowie der kollektiven Solidarität bekannt gegeben und teilweise von unten her in den säkularen Staat hineingepfercht. Der "Hohe Islamische Rat", der dem Präsidenten untersteht, vereinigt in sich die frühe islamische Idee der Shura, den Beratungsgedanken. Gleichwohl ist diese Institution, trotz der ihr inhärenten Schwäche stellt man das Prinzip der Beratung dem der Autoritätshierarchie gegenüber - im Rahmen von Diskussionen um Dezentralisierung oder lokale Autonomie zu einem attraktiven, wenn nicht sogar modernen Argument geworden. So war eines der wenigen positiven Ergebnisse dieser Diskussion die Installation lokaler Qadi-Gerichte, die von Absolventen des oben genannten ISERI-Institut verwaltet werden. Um überhaupt irgendeine legale Souveränität außerhalb der Hauptstadt zu gewährleisten, mussten die legalen Autoritäten die Rechtsprechung im Bereich des Familienrechts und des persönlichen Rechts an diese muqata'at- oder Bezirksgerichte abtreten. Die Rechtssprechung dort steht aber offenbar nicht ganz im Einklang mit der vertraglichen Festlegung der Modernisten sondern eher in Harmonie mit den traditionellen islamischen Rechtsprinzipien, mit einer "festen Verankerung der Füße in muslimischen Traditionen", wie wir oben bereits gehört haben.

Und hier noch ein letztes Beispiel für diese Praxis der "Guten Staatsführung", die durch islamische Werte inspiriert wird. In Nouakchott wurde 2003 von islamischen Rechtsgelehrten ein Fatwa verkündet und unterschrieben, das die Sammlung und Verteilung des zakat (Almosensteuer) betrifft. In der entscheidenden Passage dieser fatwa, wurde den Fonds, die gemeinsam von Regierungsorganisationen und NGOs eingerichtet wurden, zugebilligt, die religiösen Steuerabgaben einzusammeln und sie - im Auftrag des historischen Sultans - für sämtliche Maßnahmen zur Reduzierung der Armut zu verwenden. In der Zwischenzeit wurde das Projekt aufgrund des Druckes der modernen "Sultans"-Administration gestoppt.

Vor dem Hintergrund des Scheiterns der von außen verschriebenen Demokratisierung und der Erstarkung des Stammeswesens steht die zukünftige Entwicklung Mauretaniens auf dem Spiel. Alleine durch "Globalisierung" kann dieses Problems nicht erklärt noch gelöst werden. Wenn die Instrumente der medinensischen Demokratie - selbst in den Händen von Stammesrivalen - aus ideologischen Gründen von den westlichen Partnern zurückgewiesen werden sollten, dann steht der Weg zurück ins Sultanat weit offen.


Prof. Ulrich Rebstock lehrt Islamwissenschaft an der Albrecht-Ludwigs Universität Freiburg.


Literatur

1) H. Weide: Schariarechtliche Tendenzen in der Verfassungsgeschichte Mauretaniens. Hamburg: Deutsches Orient-Institut 2000, p. 95.

2) Both elements form already part of the first, preindependence constitution of 13.5.1959, see S. Monteillet: L'islam, le droit et l'Etat dans la Constitution mauritanienne, in: L'Afrique politique 2002: Islams d'Afrique: entre le local et le global, Paris: Karthala 2002, pp. 69-100, p. 70.

3) Monteillet: L'islam, p. 82; Weide: Schariarechtliche, p. 85f.

4) Abdelwedoud, Mohamed Yahya: Le système judicaire mauritanien après l'indépendence, in: Revue Juridique et Politique, Mai-Août 2001, 55/2, pp. 141-154.

5) Clausen, Ursel: Demokratisierung in Mauretanien. Einführung und Dokumente. Hamburg: Deutsches Orient-Institut 1993, p. 31.

6) Bonte, Pierre: Evaluation du sxsteme culturel Mauritanien sous l'angle des problemes de developpement. Rapport final. Nouakchott: 2003 [unpublished], pp. 110-111.

7) Hilling, David: MAURITANIA. Physical and Social Geography, in: Africa South of the Sahara 2004. London: Europa Publications 2003, pp. 699-720, p. 700a.

8) Interview in Arabies, no. 26, Paris February 1989, pp. 28ff.; see Clausen, ibid.

9) For a detailed dicussion of the etymological and semantic background of these terms, see Villasante-de Beauvais, Mariella: Mauritanie: Catégories de classemant identitaire et discours politiques dans la société bidân [sic], in: Annuaire de l'Afrique du Nord, XXXVI, Paris 1999, pp. 79-100, p. 83.

10) Taine-Cheikh, Cathérine: La Mauritanie en noir et blanc. Petite promenade linguistique en hassâniyya, in: Revue du Monde Musulman et de la Méditerranée, 54 (1989), pp. 90-105, p. 96.

11) Ould Saleck, El Arby: Les Haratin comme enjeu pour les partis politiques en Mauritanie, in: Journal des Africanistes 70 (1-2) 2000, pp. 255-263, p. 257.

12) Ould Saleck, Haratin , p. 257: "néo-tribalisme politisé".

13) Cf. Leservoisier, Olivier: Démocratie, renouveau des chefféries et luttes sociales à Kaédi (Mauritanie), in: Politique Africaine 89, Mars 2003, pp. 167-180, p. 172.

14) Cf. Bonte: Evaluation, p. 25.

15) The background of this bifurcate political cooperation is briefly described in Ould Saleck: Haratin, p. 259 and pp. 261ff.; the complex antagonism between the Haratin and the Sudan and - respectively - the Bidan is analysed in Ruf, Urs Peter: Du neuf dans le vieux: la situation des harâtin et 'abid en Mauritanie rurale, in: Journal des Africanistes 70 (1-2) 2000, pp. 239-254; see also Messaoud, Boubacar: L'esclavage en Mauritanie: de l'idéologie du silence à la mise en question, in: ibid., pp. 291-337.

16) For the 'Bilalism' in Mauritania, see Marty: Les multiples usages, p. 65f.; Maxime Rodinson (Mahomet, Editions de Seuil 1961, pp. 129-130) has pointed to this particular social non-conformism in the early Meccan Islam.


Bildunterschriften der im Schattenblick nicht veröffentlichten Abbildungen der Originalpublikation:

- Fatwa zur Sammlung und Verteilung des Zakat (Almosensteuer) aus dem Jahr 2003
- Kamelmilchbauer
- Wassertankstelle
- Mercedes-Benz


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Inhaltsverzeichnis - inamo Nr. 61, Frühjahr 2010

Gastkommentar
- Antimuslimischer Feminismus und Rechtsextremismus - eine Replik, von Birgit Rommelspacher

Mauretanien
Sozialstrukturen und politische Macht, von Abdel Wedoud Ould Cheikh
Demokratie, Islamizität und Stammeskultur, von Ulrich Rebstock
Demokratie in Mauretanien - Übergangsphasen in Permanenz, von Mohamed Fall Ould Bah und Laurence Marfaing
"Moralisches Unternehmertum" und islamische Finanznetze von Mohamed Fall Ould Bah und Abdel Wedoud Ould Cheikh
Das Gesetz Nr. 2007-048 zur Ahndung der Sklaverei, von Christine Hardung
Die saharischen Schulen in der Geschichte Mauretaniens, von Ghislaine Lydon
Shaikhani (1907-1986) und die Erneuerung der Tijaniya in den 40er Jahren, von Britta Frede

Afghanistan
- Deutschland im Krieg: Es geht keinem um Afghanistan, von Conrad Schetter

Algerien/Frankreich
- Die Ermordung der Mönche von Tibhirin und die franko-algerische Staatsräson, von Werner Ruf

Westsahara
- Bereitet der EU-Fischerei in der Westsahara ein Ende! Von Axel Goldau

Palästina/Israel
- Ja zum Mobile-Geschäft! Nein zum Goldstone-Bericht! Von Jonathan Cook

Türkei
- Die "Kurdeninitiative" der AKP, von Havva Kökbudak

Film
- Palästinensisches Kino? Von Irit Neidhardt

Islam in outer space
- Teil II - Die afghanische Weltraummission, von Nils Fischer

Wirtschaftskommentar
- Irak, EU und Nabucco: Die Dreigroschenpipeline, von Inga Rogg

Zeitensprung
- 1970 im September, Redaktion

Ex Libris
Al-Nakba - Dokumentarfilm, besprochen von Hakam Abdel-Hadi
Bettina Marx: Gaza. Berichte aus einem Land ohne Hoffnung, besprochen von Katja Hermann
Anna Kölling: Weibliche Genitalverstümmelung im Diskurs, besprochen von Nils Fischer

//Ticker//


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Quelle:
INAMO Nr. 61, Jahrgang 16, Frühjahr 2010, Seite 9 - 14
Berichte & Analysen zu Politik und Gesellschaft des Nahen und
Mittleren Ostens
Herausgeber: Informationsprojekt Naher und Mittlerer Osten e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2010