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OZEANIEN/042: Gesichtserkennung in Australien - die Privatsphäre wurde ganz offiziell abgeschafft (idw)


Australisch-Neuseeländischer Hochschulverbund / Institut Ranke-Heinemann - 22.03.2018

Gesichtserkennung in Australien - die Privatsphäre wurde ganz offiziell abgeschafft


In Zeiten von Big Data wird der Schutz der Privatsphäre immer häufiger nicht beachtet. Oft werden unsere persönlichen Daten aber auch verwendet, ohne das wir davon wissen - so die Gesichtserkennung, für die in Australien eine gesetzliche Grundlage geschaffen wurde. Dr Monique Mann von der Queensland University of Technology in Brisbane fasst zusammen, wie die Daten der Australier genutzt werden und warum auch Führerscheine und Reisepässe nicht mehr privat sind.

Es ist allgemein bekannt, dass Handys Bewegungsprofile und Kreditkartenfirmen Einkaufsgewohnheiten sammeln. Für gewöhnlich stört dies die Betroffenen nicht, da sie vermeintlich nichts zu verheimlichen haben. Was viele Menschen jedoch nicht wissen, ist, in welchem Umfang Technologien der Gesichtserkennung im Rahmen der Gesetzesvollstreckung und zur kommerziellen Verwendung in Australien genutzt werden. "Es werden persönliche Daten gesammelt, gespeichert und freigegeben, ohne dass wir jemals zugestimmt haben oder es überhaupt wissen", meint Dr Mann vom Crime and Justice Research Centre der Queensland University of Technology (QUT) in Brisbane.

"Das wachsende Sammeln persönlicher Informationen im Rahmen der Gesetzesausübung und durch Sicherheitsbehörden wird nicht durch eine angemessene Aufsicht oder Haftungsmaßnahmen begleitet. Die Sicherheit der Privatsphäre kann nicht gewährleistet werden. Viele Menschen sind sich nicht darüber bewusst, dass mit der Inkraftsetzung der seit 2016 in Australien geltenden "National Facial Biometric Matching Capability" (NFBMC) der Grundstein für das Speichern von Gesichtern zu Gunsten der Gesichtserkennung gelegt wurde. Hierbei wurden die biometrischen Daten von jedem australischen Staatsbürger mit Reisepass genutzt, sodass die Datenbank die Gesichtsvorlagen von etwa 12 Millionen Australiern beinhaltet. Es gibt auch Versuche, die Daten der Führerscheindatenbanken miteinzubeziehen. Die Verwaltung von Queensland hat hierzu vergangene Woche bereits grünes Licht gegeben."

Laut Dr Mann wächst die Nutzung von Big Data, sodass Individuen mittlerweile ohne größere Probleme anhand ihrer Daten identifiziert werden können. "Darüber hinaus verhilft die Gesichtserkennung dazu, Individuen in der Realität zu erkennen und zu verfolgen, während gleichermaßen weiterhin Daten für die Datenbanken der Regierung, Gesetzesvollstreckung und Sicherheitsbehörden gesammelt werden."

"Die meisten von uns sind sich nicht darüber bewusst, wie viele unserer persönlichen Informationen genutzt werden. Dabei ist es unerheblich, ob wir - im Falle der Reisepässe und Führerscheine - darüber Bescheid wissen, oder - im Falle der Sozialen Medien - dies unabsichtlich geschieht. Des Weiteren wissen wir nicht, wie unsere Daten weitergeleitet oder für sekundäre Gründe verarbeitet und genutzt werden. Australische Staatsbürger haben nur begrenzte Absicherung für den Gebrauch der persönlichen Daten, die ausserdem mit erheblichen Ausnahmen versehen sind."

Weitere Informationen zur Nutzung der biometrischen Daten und Diskussionen zum Thema gibt es in dem Buch »Biometrics, Crime and Security« von Dr Mann und den Co-Autoren Dr Marcus Smith von der Charles Start University und Assistenzprofessor Gregor Urban von der University of Canterbury in Neuseeland.


Das Institut ist die gemeinnützige Einrichtung zur Förderung des Austausches und der Auslandsstudien insbesondere mit allen Universitäten Australiens und Neuseelands sowie zur Förderung von Wissenschaft und Forschung. In seinen Förderprogrammen stellt es SchülerInnen und Studierenden Unterstützung in der Finanzierung durch Stipendien und Coaching in der Studienberatung und Studienplatzbewerbung zur Verfügung.

Weitere Informationen unter:
https://www.ranke-heinemann.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution705

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Australisch-Neuseeländischer Hochschulverbund / Institut Ranke-Heinemann,
Sabine Ranke-Heinemann, 22.03.2018
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2018

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