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BERUF/1712: Neue Meisterprüfungsverordnung für das Schornsteinfeger-Handwerk ab 1. Januar 2016 (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 27. November 2015

Neue Meisterprüfungsverordnung für das Schornsteinfeger-Handwerk tritt am 1. Januar 2016 in Kraft


Das Schornsteinfeger-Handwerk erhält ab 2016 eine neue Meisterprüfungsverordnung. Die neue Verordnung legt einen Schwerpunkt auf mehr Kompetenz im Bereich der Energie- und Ressourceneffizienz. Dazu passt sie die Meisterprüfung an die gestiegenen technischen Standards, insbesondere bei Feuerungs-, Lüftungs-, Brand- und Umweltschutzanlagen, sowie an die neuen gesetzlichen Auflagen für Sicherheit und Umweltschutz an.

Jährlich erwerben rund 190 Prüflinge mit der erfolgreich abgelegten Meisterprüfung den "Großen Befähigungsnachweis" in diesem komplexen Handwerk. Im Fokus der Schornsteinfegertätigkeiten stehen Messungen und Analysen für die Betriebs- und Brandsicherheit, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Raumluftqualität und des Umwelt- und Klimaschutzes. Ebenso gehören zur Meistertätigkeit die Planungen für die Durchführung von energieeffizienten Optimierungsmaßnahmen an und in Gebäuden.

Bei dem Schornsteinfeger-Handwerk handelt es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk. Dies bedeutet, dass die bestandene Meisterprüfung Voraussetzung für die selbständige Berufsausübung ist. Derzeit gibt es rund 8.000 selbständige Schornsteinfegerbetriebe mit ca. 2.170 Auszubildenden.

Die neue Meisterprüfungsverordnung vom 11. November 2015 tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ersetzt die Fassung vom 25. Juni 1984. Der Text der neuen Meisterprüfungsverordnung kann in Kürze über die Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (www.bmwi.de) abgerufen werden.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 27. November 2015
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internet: http://www.bmwi.de facebook twitter google youtube
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2015

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