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GEWERKSCHAFT/104: ver.di fordert Nachbesserungen beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 4. November 2015

ver.di fordert Nachbesserungen beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz


Berlin, 04.11.2015 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert den Bundestag auf, das geplante Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) an wichtigen Punkten nachzubessern. Die Parlamentarier befassen sich diesen Donnerstag (5. November 2015) mit der Gesetzesreform.

ver.di begrüßt, dass die Politik sich endlich der prekären Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses an Hochschulen und Forschungseinrichtungen annimmt. "Aber um die Arbeits- und Qualifizierungsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses verlässlich zu verbessern, müssen im Gesetz klare Rechtsansprüche formuliert werden. Sonst läuft die Reform an wichtigen Punkten ins Leere. Außerdem fordern wir die Parlamentarier auf, endlich die Tarifsperre fallen zu lassen, so, wie es auch der Bundesrat fordert. Es ist völlig unverständlich, warum an Hochschulen und Forschungseinrichtungen Sonderzonen existieren sollen, in denen es den Tarifvertragsparteien verboten ist, gemeinsam die Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses zu verbessern", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ute Kittel.

Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitsverträge für wissenschaftlichen Nachwuchs vor und nach der Promotion auf maximal jeweils sechs Jahre befristet werden können. ver.di begrüßt diese grundsätzliche Präzisierung, kritisiert jedoch unter anderem, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler keinen Anspruch auf eine Mindestvertragslaufzeit, beispielsweise von 36 Monaten, erhalten sollen. Auch bleibt ungeklärt, welche Tätigkeiten eine Qualifizierungsphase und damit eine Befristung überhaupt begründen können.

Nachbesserungsbedarf besteht auch bei den Regelungen für Drittmittelprojekte. Künftig soll die Befristung "der Dauer der Mittelbewilligung" entsprechen. "Damit werden sich die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Wissenschaftlern kaum verbessern", sagte Kittel. Denn die Zeiträume der Mittelbewilligungen werden oft mehrfach gestückelt und sind damit kürzer als die Gesamtlaufzeit des Projekts. "Wir brauchen daher einen klaren Rechtsanspruch, dass die Befristungsdauer der bewilligten Projektlaufzeit folgt", forderte Kittel.

ver.di begrüßt bei der Reform ausdrücklich, dass Beschäftigte in Verwaltung und Technik künftig nicht mehr unter das WissZeitVG fallen und damit deren rechtsmissbräuchliche Einbeziehung unter das Gesetz endlich beendet wird.

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Quelle:
Presseinformation vom 04.11.2015
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. November 2015

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