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GEWERKSCHAFT/108: "Zeitvertrags-Novelle darf kein Papiertiger werden" (GEW)


Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - 11. November 2015

GEW: "Zeitvertrags-Novelle darf kein Papiertiger werden"

Bundestagsanhörung: Bildungsgewerkschaft fordert Überarbeitung des Regierungsentwurf


Berlin/Frankfurt a. M. - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat sich für eine Überarbeitung des Regierungsentwurfs für die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) ausgesprochen. "Wer von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern exzellente Forschung und Lehre erwartet, muss ihnen faire Beschäftigungsbedingungen und verlässliche Berufsperspektiven bieten. Die überfällige Reform des Gesetzes darf kein Papiertiger werden, sondern muss 'Hire and Fire' an Hochschulen und Forschungseinrichtungen wirksam eindämmen. Deshalb muss der Bundestag den Regierungsentwurf gründlich überarbeiten", erklärte der stellvertretende GEW-Vorsitzende und Hochschulexperte Andreas Keller während der öffentlichen Sachverständigen-Anhörung im Bundestagsbildungsausschuss, die heute in Berlin stattfindet.

"Insbesondere gehören endlich konkrete Mindestlaufzeiten für Zeitverträge ins Gesetz. Dass die Laufzeit der Arbeitsverträge 'angemessen' sein solle, ist gut gemeint, aber von sturen Arbeitgebern leicht zu umgehen. Für Arbeitsverträge zur Förderung der Promotion oder der Qualifizierung für eine Professur muss es eine verbindliche Untergrenze geben, dafür hat sich auch der Bundesrat stark gemacht. Eine Mindestlaufzeit von drei Jahren wäre ein wirksames Instrument, Kurzzeitverträge in der Wissenschaft zu bekämpfen", sagte Keller.

Weiter sprach sich der GEW-Vize dafür aus, die so genannte familienpolitische Komponente des WissZeitVG endlich verbindlich auszugestalten. "In Sonntagsreden schwärmen Bildungspolitikerinnen und -politiker von der familienfreundlichen Hochschule. Tatsächlich sind wissenschaftliche Qualifizierung und Familie für viele junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht miteinander zu vereinbaren. Ob ihr Zeitvertrag verlängert wird, wenn sie Kinder betreuen, entscheidet der Arbeitgeber - es gibt keinen Anspruch auf Verlängerung, für Drittmittelbeschäftigte nicht einmal bei Elternzeit oder Mutterschutz. Der Bundestag muss das Gesetz dringend nachbessern und den Arbeitsplatz Wissenschaft für Beschäftigte mit Kindern attraktiver machen", mahnte Keller.

Zudem forderte er das Parlament auf, die Beschäftigungsperspektiven für studentische Hilfskräfte mit dem Gesetz nicht zu verschlechtern. "Studentische Beschäftigungszeiten sollen nicht länger auf die Höchstbefristungsdauer von sechs Jahren vor und sechs Jahren nach der Promotion angerechnet werden - gut, dass die Regierung diesen Vorschlag der GEW aufgegriffen hat. Für die Begrenzung der studentischen Beschäftigungszeiten auf maximal vier Jahre gibt es aber keinen Grund. Viele Studierende finanzieren ihr Studium mit Hilfskraft-Jobs an ihrer Hochschule. Es wäre fatal, wenn diese Möglichkeit ausgerechnet gegen Ende des Studiums wegfiele. Die Höchstdauer für Studierenden-Jobs muss auf sechs Jahre angehoben werden", sagte der GEW-Hochschulexperte.


Info: Im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages findet heute eine öffentliche Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes statt. Einer der Sachverständigen ist der stellvertretende GEW-Vorsitzende und Hochschulexperte Andreas Keller.


Die Anhörung beginnt heute um 9:30 Uhr und wird voraussichtlich als Livestream im Internet übertragen:
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw46_pa_bildung/392420.

Weitere Informationen zur Novellierung, einschließlich einer Synopse mit dem geltenden Gesetzestext, dem Regierungsentwurf und dem Gesetzentwurf der GEW finden Sie hier:
http://www.gew.de/wissenschaft/wissenschaftszeitvertragsgesetz/.

Von 2. bis 6. November hat die GEW die Aktionswoche "Traumjob Wissenschaft" veranstaltet. Bundesweit folgten tausende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dem Aufruf der Bildungsgewerkschaft und nahmen an über 100 Aktionen und Veranstaltungen an Wissenschaftsstandorten in allen Bundesländern teil. Dauerstellen für Daueraufgaben sowie verlässliche Berufsperspektiven in der Wissenschaft lauteten die zentralen Ziele der Aktionswoche. Derzeit sind neun von zehn wissenschaftlichen Angestellten an Hochschulen befristet beschäftigt, die Hälfte der Zeitverträge hat eine Laufzeit von nicht einmal einem Jahr. Weitere Informationen auf der Website zur Aktionswoche:
www.traumjob-wissenschaft.de.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. November 2015
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Hauptvorstand, Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt a.M.
Telefon: 069/78973-0, Fax: 069/78973-201
E-Mail: info@gew.de
Internet: www.gew.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. November 2015

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