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GEWERKSCHAFT/277: ver.di-Jugend kritisiert geringe Höhe der geplanten gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 9. November 2018

ver.di-Jugend kritisiert geringe Höhe der geplanten gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung


Berlin - "Die Ministerin verkennt die Lebensrealität von zehntausenden Auszubildenden", kritisiert der Bundesjugendsekretär der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Simon Habermaaß den gestern von Bildungsministerin Anja Karliczek vorgestellten Plan für die im Koalitionsvertrag vereinbarte gesetzliche Mindestausbildungsvergütung.

Grundlage des Vorschlags aus dem Ministerium ist der aktuelle Satz des Schüler-BAföGs von monatlich 504 Euro, der die Mindestausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr bilden soll. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr soll die Mindestausbildungsvergütung fünf, zehn bzw. 15 Prozent höher liegen.

"Das Schüler-BAföG ist nicht mehr als ein Taschengeld. Mit 504 Euro kann kein Auszubildender ein eigenständiges Leben bestreiten", so Habermaaß.

ver.di fordert eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen. Das ergibt für das erste Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung von derzeit 635 Euro, die sich im zweiten Ausbildungsjahr auf 696 Euro, im dritten Ausbildungsjahr auf 768 Euro und im vierten Ausbildungsjahr auf 796 Euro steigert. Die jährliche, automatische Anpassung soll auf Grundlage der vom Bundesinstitut für Berufsbildung ermittelten durchschnittlichen Steigung der tariflichen Ausbildungsvergütung erfolgen.

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Quelle:
Presseinformation vom 09.11.2018
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. November 2018

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