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HOCHSCHULE/1664: Stifterverband gibt Empfehlungen für die Errichtung von Stiftungsprofessuren (idw)


Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft - 11.08.2011

"Kein Anspruch auf die Verwertung von Forschungsergebnissen"

Stifterverband gibt Empfehlungen für die Errichtung von Stiftungsprofessuren


Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft hat Empfehlungen zur Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen bei der Errichtung von Stiftungsprofessuren veröffentlicht. Der sog. Code of Conduct entwirft einen einvernehmlichen Handlungsrahmen zwischen Geldgeber und Hochschule.

Die Empfehlungen dienen maßgeblich dazu, die Unabhängigkeit der Hochschule zu wahren und die Freiheit von Forschung und Lehre zu gewährleisten. So heißt es in den Empfehlungen: §Die Hochschulen entscheiden frei über die Annahme von Stiftungsprofessuren. Hochschule und Förderer verständigen sich einvernehmlich über das zu bearbeitende Forschungsfeld. Der Geldgeber nimmt später keinen Einfluss auf Forschung und Lehre und die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen. Die Besetzung der Stiftungsprofessur findet in Übereinstimmung mit den Hochschulgesetzen der Länder statt. [...] Es besteht kein Anspruch des Förderers auf die Verwertung von Forschungsergebnissen.

Die vom Stifterverband betreuten Stiftungsprofessuren folgen dem Code of Conduct. Seit Mitte der Achtziger Jahre hat der Stifterverband mehrere Hundert privat finanzierte Professuren eingerichtet. Aktuell wird die Zahl der Stiftungsprofessuren auf rund 1.000 geschätzt, bei knapp 40.000 Professoren in Deutschland insgesamt.

Der Generalsekretär des Stifterverbandes Andreas Schlüter kann die zuletzt von emeritierten Professoren und der Partei Die Linke geäußerte Kritik nicht nachvollziehen, Stiftungsprofessuren untergrüben die Freiheit der Forschung. "Die private Finanzierung ermöglicht es den Hochschulen erst, sich neue Forschungsgebiete zu erschließen", sagt Schlüter. Da die Errichtung einer Stiftungsprofessur einvernehmlich und nach Recht und Gesetz erfolge, sei die im Grundgesetz geschützte Freiheit von Forschung und Lehre gewährleistet. Schlüter macht allerdings auch klar, dass Stiftungsprofessuren kein Instrument zur Durchführung von Auftragsforschung sind. "Andere Formen der Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft folgen anderen Regeln. Die Kooperationspartner sind gut beraten, die unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit separat zu regeln", empfiehlt Schlüter.

Der Code of Conduct im Internet:
www.stifterverband.de/stiftungsprofessuren-coc

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution424


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, Frank Stäudner, 11.08.2011
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. August 2011