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UNIVERSITÄT/2687: Landesrechnungshofgutachten - Rostock und Greifswald verabschieden Stellungnahme (idw)


Universität Rostock - 24.02.2015
Gemeinsame Presseerklärung

Der Senat der Universität Rostock und der Senat der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald verabschieden Stellungnahme


Die Senate der Universität Rostock und der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald haben sich am 04.02. bzw. am 18.02.2015 mit dem Gutachten des Landesrechnungshofes zur Ausfinanzierung der Hochschulen unseres Bundeslandes beschäftigt und - unabhängig voneinander - jeweils eine Stellungnahme verabschiedet, die dieser Presseerklärung beiliegen. Sie wollen damit die Verhandlungen der Hochschulleitungen mit dem Bildungsministerium unterstützen.

Insgesamt begrüßen die Senate den Willen der Landesregierung, die Ausfinanzierung der Hochschulen des Landes prüfen zu lassen, um im Zweifel identifizierte Finanzierungslücken zu schließen. Die Senate begrüßen auch viele Hinweise im Gutachten des Landesrechnungshofs zur weiteren Effizienzsteigerung in Lehre, Forschung und akademischer Selbstverwaltung, aber auch im Zusammenspiel zwischen den Hochschulen sowie zwischen den Hochschulen und dem Bildungsministerium. Beispielsweise begrüßen die Senate der Universitäten Rostock und Greifswald die vom Landesrechnungshof vorgeschlagenen Maßnahmen zum Abbau des Investitionsstaus im Bereich der wissenschaftlichen Geräte für die Lehre und die Forschung sowie bei den Universitätsbauten und der zugehörigen Infrastruktur. Ebenso positiv ist der im Sonderbericht des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern gemachte Vorschlag zur Übernahme der Versorgungslasten für ab 2008 eingestellte Beamte.

Die Senate widersprechen hingegen ganz nachdrücklich zwei grundlegenden Aussagen im Gutachten des Landesrechnungshofs:

• Auf der Basis eines Gutachtens des ifo Instituts (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V.) kommt der Landesrechnungshof zu der Schlussfolgerung, dass die Hochschulen des Landes ausfinanziert" sind. Dieser Schlussfolgerung widersprechen die Senate der beiden Landesuniversitäten aufs Entschiedenste. Das ifo-Institut hat die Finanzierung der Landeshochschulen derjenigen von vergleichbaren Universitäten gegenübergestellt. Das ifo Institut selbst kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass dieser Vergleich nicht geeignet ist, um die Ausfinanzierung der Hochschulen Mecklenburg-Vorpommerns abschließend zu bewerten. Die Senate bemängeln aber vor allem die Auswahl der Vergleichshochschulen, deren Ausfinanzierung äußert fraglich ist. Ein Vergleich mit diesen Universitäten kann deshalb keinesfalls zu der Schlussfolgerung führen, dass die Hochschulen des Landes über Finanzmittel verfügen, die ausreichend sind, um ihren Aufgaben in Forschung, Lehre und wissenschaftlicher Weiterbildung auf dem vom Bildungsministerium und von der Öffentlichkeit erwarteten hohen Niveau nachzukommen.

• Der Landesrechnungshof schlägt vor, dass die Hochschulen an den sogenannten "BAföG-Millionen" partizipieren und führt Modellrechnungen zur Verteilung der 19,2 Mio. € durch. Dabei geht der Landesrechnungshof davon aus, dass die Landesuniversitäten im Personalhaushalt ausfinanziert sind, sofern sie 96 % der notwendigen Finanzmittel erhalten. Nach Meinung des Landesrechnungshofs reicht es also aus, wenn 96 von 100 Wissenschaftlerstellen besetzt sind, damit die beiden Universitäten ihren Aufgaben in Forschung, Lehre und wissenschaftlicher Weiterbildung vollumfänglich nachkommen können. Dieser völlig unbegründeten Annahme des Landesrechnungshofs widersprechen die Senate der beiden Landesuniversitäten ebenfalls auf das Entschiedenste. Sämtliche unserer Aufgaben in Forschung, Lehre und wissenschaftlicher Weiterbildung werden daran bemessen, dass sämtliche Mitarbeiterstellen besetzt sind. Eine Stellenvakanz, die durch die natürliche Fluktuation im Mitarbeiterstamm entsteht, liegt deutlich unter 4 %. In diesem Zusammenhang ist schließlich auch darauf hinzuweisen, dass die Senatoren beider Universitäten eine Zuführung der BAföG-Mittel in den Globalhaushalt erwarten.

Vor dem Hintergrund der angeführten Argumente fordern die Senate der Landeshochschulen den Landesrechnungshof nachdrücklich auf, sowohl die Aussagen zur Ausfinanzierung der Hochschulen als auch die Annahmen zur Ausfinanzierung der Personalhaushalte zu revidieren. Nur so kann die Glaubwürdigkeit des Gutachtens umfassend gewährleistet werden. Und diese Glaubwürdigkeit ist umso wichtiger, als dadurch die Umsetzung der angedeuteten positiven Erkenntnisse aus dem Gutachten ganz gewiss beschleunigt wird.

Prof. Dr. Maria-Theresia Schafmeister
Vorsitzende des Akademischen Senats
der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Prof. Dr. Martin Benkenstein
Vorsitzender des Akademischen Senats
der Universität Rostock

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Weitere Informationen unter:
http://www.uni-rostock.de/detailseite/news-artikel/gemeinsame-erklaerung/
(Stellungnahmen der Senate hier)

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution210

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Universität Rostock, Ingrid Rieck, 24.02.2015
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2015

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