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MELDUNG/272: Ministerium reformiert Ernährungsnotfallvorsorge in Deutschland (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 94 vom 29.03.12

BMELV reformiert Ernährungsnotfallvorsorge in Deutschland

Projektgruppe von Bund und Ländern arbeitet an neuen Konzepten



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) lagert im Rahmen der Ernährungsnotfallvorsorge Nahrungsmittel derzeit in knapp 150 Lagerstätten in allen Teilen des Bundesgebietes ein. Diese Notfallvorsorge war in Zeiten des Ost-West-Konflikts geschaffen worden und steht heute weiterhin für den Fall von bundesweiten Versorgungskrisen mit Lebensmitteln bereit; auch in Folge von Natur- oder Umweltkatastrophen. Ein Szenario mit einer länger anhaltenden Unterbrechung der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist seit den Zeiten des Ost-West-Konflikts immer unwahrscheinlicher geworden - nicht zuletzt auch durch die zunehmende Globalisierung des Handels und die hohe Verfügbarkeit von Lebensmitteln in Europa. Deshalb prüft das BMELV derzeit, wie die Nahrungsmittelbevorratung am besten an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden kann. Das betrifft unter anderem den Umfang der einzulagernden Waren und deren Zusammensetzung.

Die staatlichen Notreserven bestehen zum einen aus Weizen, Roggen und Hafer (Bundesreserve Getreide). Daraus soll im Krisenfall vor allem Mehl für die Brotversorgung der Bevölkerung hergestellt werden. Zum anderen werden Reis, Erbsen, Linsen und Kondensmilch eingelagert (Zivile Notfallreserve). Für den Einkauf, die Wälzung und die Kontrolle der nationalen Krisenvorräte im Nahrungsmittelbereich ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verantwortlich. Die Finanzierung des Wertes der Vorräte in Höhe von rund 200 Mio. Euro erfolgt aus Kreditmitteln, für die im Haushalt 2012 ein Betrag von 4,5 Mio. Euro veranschlagt ist. Weitere Haushaltsmittel (im Haushalt 2012: 15,45 Mio. Euro) sind für die jährlich anfallenden Lagerungskosten, die Kosten für Ein- und Auslagerungen sowie für die beim Verkauf entstehenden Verwertungsverluste eingestellt. Die Lagerstätten mietet der Bund von privatwirtschaftlichen Unternehmen an. Die Ware wird in regelmäßigen Abständen erneuert, die Altbestände werden im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung verkauft. Die Nahrungsmittel gelangen so zur weiteren Verwendung wieder in den Markt zurück.

Neben der Einlagerung von Nahrungsmitteln durch den Bund umfasst die Ernährungsnotfallvorsorge rechtliche Normen, die Bund und Ländern in einer Versorgungskrise Vorgaben für die Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht, um die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen. In diesem Bereich arbeitet der Bund gemeinsam mit den Bundesländern an einer Reform der Ernährungsnotfallvorsorge.

Unabhängig von einem aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, der verschiedene Aspekte der Notfallvorsorge aufgreift, erkennen Bund und Länder den Reformbedarf an, insbesondere im Bereich der Anpassung der Rechtsnormen an die heutigen Rahmenbedingungen und im Bereich der Nahrungsmittelbevorratung.

Gemäß eines Beschlusses der Agrarministerkonferenz vom Oktober 2010 entwickeln Bund und Länder derzeit Vorschläge für eine generelle Verschlankung der Normen in der Ernährungsnotfallvorsorge mit dem Ziel der Entlastung von Unternehmen und Verwaltung. Die Überprüfung der Ernährungsnotfallvorsorgegesetzgebung läuft, das Bundesministerium hat unter anderem ein Forschungsvorhaben initiiert, mit dem die bestehenden rechtlichen Rahmenregelungen im Bereich der Ernährungsnotfallvorsorge überprüft und Vorschläge für deren Ausrichtung an die heutigen Erfordernisse unterbreitet werden sollen. Im November 2011 wurde zudem eine Projektgruppe aus Vertretern der Länder unter Leitung des BMELV eingerichtet, deren Aufgabe es ist, die Reformvorschläge zu bündeln und die Modernisierung voranzutreiben. Bei den weiteren Reformüberlegungen werden neben den Bundesländern auch das Parlament, die zuständigen Ressorts der Bundesregierung sowie Wirtschaft und Verbände eingebunden.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 94 vom 29.03.12
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. April 2012