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MELDUNG/606: Zweites Gespräch zwischen Bund und Ländern zu den diesjährigen Witterungsschäden (BMEL)


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Presseinformation vom 13.08.2018

Dr. Hermann Onko Aeikens:
"Wir brauchen verlässliche Zahlen, Daten und Fakten."

Zweites Gespräch zwischen Bund und Ländern zu den diesjährigen Witterungsschäden


Auf Initiative der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, haben sich Vertreter von Bund und Ländern am heutigen Montag erneut in Berlin getroffen. Das Bundesministerium steht mit den Ländern in engem Austausch zu den diesjährigen Witterungsschäden auf der Grundlage von Zahlen und Fakten und entsprechenden Hilfsmöglichkeiten.

Dazu erklärt Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens:
"Wir haben erneut konstruktive Gespräche geführt. Die Länder haben uns bereits im Vorfeld Schadenseinschätzungen und Hilfsprogramme gemeldet, die eine wichtige Grundlage für das heutige Gespräch bildeten. Hier müssen die Länder allerdings noch nacharbeiten, um eine Vergleichbarkeit der Erhebungsgrundlage zu gewährleisten. Auf Länderebene laufen bereits eine Reihe von Hilfsinitiativen - unter anderem Futterbörsen, da besonders die viehhaltenden Betriebe unter großem Druck stehen. Das präzise Ausmaß der Schäden lässt sich aber erst nächste Woche ermessen. Wir halten daher an unserem Fahrplan fest: Erst wenn konkrete und verlässliche Zahlen vorliegen, kann eine abschließende Entscheidung über Hilfen des Bundes gefällt werden. Denn dann können wir die Bedürftigkeit und die Bedrohung der Existenzsicherheit der Landwirte genau absehen. Wichtig ist bis dahin ein weiterer intensiver Austausch mit den Ländern. "

Am Mittwoch berichtet Landwirtschaftsministerin Klöckner dem Bundeskabinett über den aktuellen Sachstand und über die vorgesehene Direktverordnung ökologische Vorrangflächen. Klöckner brachte den Verordnungsentwurf auf den Weg, der den Bauern in den betroffenen Gebieten die Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen mit Zwischenfruchtmischungen ermöglichen soll. Sie forderte EU-Kommissar Phil Hogan auf, im Rahmen des EU-Rechts alle Möglichkeiten zu nutzen, damit die von ihr auf den Weg gebrachte Regelung möglichst einfach umgesetzt werden kann. Ziel ist es, das Futter der für die Tiere sicherzustellen.

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Presseinformation vom 14.08.2018

Hans-Joachim Fuchtel:
"Was wir jetzt brauchen ist eine solide Arbeit aller Beteiligten."

Parlamentarischer Staatssekretär Fuchtel warnt vor vorschnellen Entscheidungen


Am morgigen Mittwoch informiert Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner das Kabinett über die Möglichkeit der Nutzung von ökologischen Vorrangflächen zur Tierfütterung (Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung) und den Zwischenstand zum Bund-Länder-Treffen.

Dazu macht der Parlamentarische Staatssekretär Hans Joachim Fuchtel deutlich:
"Die anhaltende Trockenperiode ist für die Landwirte eine große Herausforderung. Vor allem für die viehhaltenden Betriebe, denen in manchen Regionen das Futter für ihre Tiere fehlt. Dennoch dürfen wir nicht unüberlegt handeln, sondern müssen aufgrund einer soliden und faktenbasierten Arbeit entscheiden. Wir brauchen keine vorschnellen Schlussfolgerungen, sondern valide Zahlen, Daten und Fakten. Sobald diese vorliegen, kann über Hilfen des Bundes fundiert entschieden werden."

Hintergrund:
Am Montag, dem 13.08.2018, fand ein zweites Bund-Länder-Treffen zur Dürreperiode in Berlin statt. Die Länder meldeten im Vorfeld Schadenseinschätzungen und Hilfsprogramme. Endgültige Zahlen zu den Ernteeinbußen werden aber erst Ende August vorliegen, wenn der Erntebericht veröffentlicht wird.
Die Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung sieht vor, dass die Länder in Gebieten mit ungünstigen Witterungsbedingungen im Jahr 2018 im Einzelfall auf Antrag einen Zeitraum von acht Wochen festlegen können, in dem die ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) mit Zwischenfruchtmischungen bestellt sein müssen. Normalerweise gilt ein Zeitraum von 1. Oktober bis 31. Dezember. Nach dem Ablauf der Frist soll der Aufwuchs uneingeschränkt für Futterzwecke genutzt werden können. Der Acht-Wochen-Zeitraum beginnt am Tag nach der Aussaat der letzten ÖVF-Zwischenfrucht durch den Betriebsinhaber. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit kommt es vermehrt zu Futterknappheit bei den viehhaltenden Betrieben gekommen.

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Quelle:
Presseinformation Nr. 97 und 99 vom 13. und 14. August 2018
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. August 2018

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