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BERICHT/080: Niedersachsen - Geflügelkonzerne bleiben Anhörung zu Agrarfabriken fern (AbL)


Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. - Landesverband Niedersachsen

Niedersachsen - Geflügelkonzerne bleiben Anhörung zu Agrarfabriken fern

Im niedersächsichen Landtag fand am 9. April eine nicht öffentliche Anhörung im Agrarausschuß zum Thema Massentierhaltung statt.


Der Schattenblick veröffentlicht im folgenden den Antrag der niedersächsischen Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen "Bäuerliche Landwirtschaft statt industrielle tierquälerische 'Hähnchen-Highways' in Niedersachsen", der die Grundlage für die Anhörung im Agrarausschuß des Niedersächsichen Landtags bildete, sowie eine Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) zu dem Thememkomplex dieser Anhörung.
Abschließend finden Sie eine Pressemitteilung, die von der AbL nach Abschluß der Anhörung herausgegeben wurde.


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Antrag der niedersächsischen Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode - Drucksache 16/2067

12. Januar 2010

Antrag:
Bäuerliche Landwirtschaft statt industrielle tierquälerische "Hähnchen-Highways" in Niedersachsen

Für mehr demokratische Beteiligungsrechte von Kommunen und BürgerInnen bei der Massentierhaltung

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

In bestimmten Bereichen Niedersachsens vollzieht sich derzeit ein Wandel von der bäuerlichen Wirtschaftsweise hin zu gewerblichen Formen der Tierhaltung. Dabei werden bisher nicht gekannte Größenordnungen erreicht. Dies gilt auch für den Kapitaleinsatz, der von außen kommt. Die eigentlichen Tierhalter sind dann oft nur noch Lohnmäster. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner haben die Folgen zu tragen. Außerdem wird der zu schützende Außenbereich immer stärker zersiedelt. Landschaft und Natur werden beeinträchtigt. In vielen Teilen Niedersachsens wehren sich bereits Gemeinden und Landkreise gegen diese Entwicklung. Auch viele bäuerlich wirtschaftende Landwirte befürchten zu Recht erhebliche Nachteile für sich.

Mit dem geplanten Riesenschlachthof in Wietze (Landkreis Celle) und dem geplanten Hähnchen-Highway entlang der A7 mit über 150 Großstallbauten von Masthähnchen erreicht die Massentierhaltung in Niedersachsen mit all ihren negativen Folgen für Umwelt, Bevölkerung, Gesundheit, Tourismus und Tierschutz weitere Bereiche in Niedersachsen.

Viele Kommunen versuchen sich gegen den Wildwuchs und die negativen Folgen von Großstallbauten auf ihrem Gebiet zu wehren und beklagen die geringen kommunalen Beteiligungs- und Steuerungsmöglichkeiten, um gegen agroindustrielle Massentierhaltungsanlagen auf ihrem Gebiet vorzugehen.

Die Geflügelmast vollzieht sich in Europa und damit in Deutschland in einer immer intensiveren Form. Nach den vom Bundesrat mit Zustimmung Niedersachsens am 12. Juni 2009 beschlossenen neuen Hähnchen-Haltungsvorschriften sind Besatzdichten von 35 bis 39 kg pro qm erlaubt. Das bedeutet: Am Mastende teilen sich 21 und mehr Hühner einen Quadratmeter. In Verbindung mit der Mastdauer von 34 bis 44 Tagen und den angezüchteten Eigenschaften der Tiere scheint die Einhaltung der Tierschutzvorgaben nach § 2 Bundestierschutzgesetz nicht mehr gewährleistet.

Folge dieser Rationalisierung und Überproduktion ist ein Preisverfall des Produkts. Ein Drittel der Hähnchenmäster schreibt rote Zahlen, wie die betriebswirtschaftliche Auswertung der Landwirtschaftskammer Niedersachsens ergab. Die anderen zwei Drittel der Hähnchenmäster erzielen für Entlohnung und Gewinn 0,07 Euro pro gemästetem Tier. Die Schere von Einnahmen und Ausgaben geht immer weiter auseinander.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass

1. keine direkten oder indirekten Subventionen für agroindustrielle Tierhaltungsanlagen gezahlt werden und die damit zusammenhängende Infrastruktur und Verarbeitung nicht gefördert wird,

2. der Bau agroindustrieller Mastanlagen (bodenunabhängige Tiermast) von einer Privilegierung als "landwirtschaftliche Anlagen" nach 35 Bundes-BauGB ausgeschlossen wird und diese Auslegung auch durch Erlasse, wie sie im rot-grünen NRW 2001 bis 2005 bestanden, auf Landesebene sichergestellt wird,

3. die planungsrechtlichen Möglichkeiten der kommunalen Gliederungen ausgeweitet werden, um die Ansiedlungen von Massentierhaltungen auf ihrem Gebiet zu verhindern oder auf Standorte mit geringstmöglichen Auswirkungen auf Anwohner und Umwelt beschränken zu können,

4. die Beteiligungs-, Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten von AnwohnerInnen, Tierschutz-, Umweltverbänden und Bürgerinitiativen verbessert werden,

5. die 2007 unter Beteiligung des Bundesrates erfolgte massive Verschlechterung immissionschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen und Öffentlichkeitsbeteiligung von Großstallbauten mindestens auf den alten Stand 2007 zurückgeführt wird,

6. die Genehmigungsvoraussetzungen für Tierhaltungssysteme so verändert werden, dass eine artgerechte Tierhaltung gewährleistet ist und von Anlagen keinerlei Gefährdung für Mensch und Umwelt durch Emissionen in Boden, Wasser und Luft ausgehen,

7. auf Bundesebene die Möglichkeit geprüft wird, unter Berücksichtigung des Erhalts bäuerlicher Strukturen und der Umwelt- und Klimarelevanz der Tierhaltung Tierobergrenzen für Stallhaltungen je nach Tierart und Haltungsform einzuführen,

8. Verbraucherinnen und Verbraucher bei tierischen Produkten durch eine eindeutige Kennzeichnung erkennen können, aus welcher Haltungsform sie stammen und wie sie erzeugt wurden (entsprechend der Käfigeierkennzeichnung).


Begründung

Mit der vom Land Niedersachsen befürwortend begleiteten Ausweitung der Hähnchenmast, aber auch mit immer neuen Puten-, Schweine- und Rindergroßmastanlagen (siehe Große Anfrage Erneuter Stallbauboom und vermehrte Billigfleischproduktion in Niedersachsen zulasten der Bürgerinnen und Bürger sowie des Tier- und Umweltschutzes, Drs. 16/856), schreitet die Industrialisierung der Landwirtschaft weiter voran. Selbst die geplante europaweit größte und heftig umstrittene Massentierhaltung von über 7000 Ziegen im Landkreis Holzminden wird von der Landesregierung aktiv und tatkräftig unterstützt. Während bäuerliche Betriebe seit Jahren durch einen radikalen Preiswettbewerb - auch aufgrund der fatalen Milchpolitik der Landesregierung - verdrängt und zur Aufgabe gezwungen werden, dringt die agroindustrielle Tierhaltung in immer weitere Regionen vor. Weil das Emsland mittlerweile von großen Hähnchenmastanlagen übersät ist, die dortigen Kommunen sich gegen weitere Stallungen zunehmend wehren und auch die Region Cloppenburg/Vechta von diesen Anlagen bereits erheblich belastet ist, weicht das Agro-Business in andere Regionen aus. Auch bisher überwiegend ackerbaulich geprägten Regionen werden von dem Boom industrieller Mastanlagen heimgesucht.

So werden aktuell zahlreiche Massentierhaltungen entlang der A7 geplant, um einen geplanten Großschlachthof für Geflügel in Wietze zu beliefern. Nach den bisher bekannten Planungen wird dieser Schlachthof eine Kapazität von ca. 1,1 Mio. Tieren/Woche d. h. ca. 57 Mio. Tieren/Jahr haben. In zahlreichen Gemeinden in dieser Region, in der es bisher wenige Massentierhaltungen gab, gibt es bereits konkrete Planungen für neue Ställe, die vielerorts durch begründete Sorgen und Kritik von AnwohnerInnen und TierschützerInnen, aber auch örtlichen Landwirten begleitet werden.

Gleichzeitig beklagen sich viele Kommunen und Bürgerinitiativen über die Verschlechterung der demokratischen Mitwirkung und der Einschränkung der kommunalen Planungshoheit sowie der rechtlichen Möglichkeiten gegen diese Großstallanlagen auf ihrem Gebiet vorzugehen. So wurden 2007 unter Mitwirkung des Bundesrats die Grenzen für die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung etwa bei der Putenmast von 20.000 auf 40.000 Plätze erhöht, was zur Folge hat, dass viele Ställe mit knapp unter 40.000 Plätzen beantragt werden.

Auch eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung ist jetzt z.B. erst bei 3000 Schweinen, statt vorher 2000 Schweinen notwendig.

So wie es das Rot-Grüne Landesregierung in NRW am 7.6.2001 per Erlass definiert hat, ist die bisherige Privilegierung für landwirtschaftliche Betriebe auf strikt bäuerliche Betriebe mit Bodenbindung, d.h. der Futterbedarf wird vor Ort erzeugt, davon 50% auf dem eigenen Betrieb, zu beschränken, statt auf Industriebetrieben ähnliche Großmastanlagen mit oft genmanipuliertem Fertigfutter aus Übersee. Die agroindustrielle Hähnchenmast ist ebenso wie die im großen Maßstab betriebene Schweine- oder Rindermast aus vielfältigen Gründen bedenklich. Diese Formen der Tierhaltung sind grundsätzlich abzulehnen, weil bei derartigen Stallgrößen eine artgerechte Haltung unmöglich ist, die notwendige Tierbetreuung nicht geleistet werden kann und ein präventiver Arzneimitteleinsatz die Regel ist. Der extrem dichte Tierbesatz vor allem im Endstadium der Mast bei Hähnchen verhindert ein arttypisches Verhalten, während die züchtungsbedingt sehr kurze Mastdauer zu Schäden u. a. am Bewegungsapparat führt.

Im Zuge der Globalisierung hat diese Form der Massentierhaltung auch unerwünschte Folgen in anderen Ländern. Gerade die bäuerlich geprägten Gesellschaften in den Ländern des Südens sind die Opfer global agierender Agro-Konzerne. Weil in Europa überwiegend nur Brustfilet und Schenkel verkäuflich sind, müssen die restlichen Teile der Masthähnchen - auch mit Hilfe staatlicher Subventionen - exportiert werden. So werden sie auf den Nahrungsmittelmärkten der armen Länder Afrikas zu Dumpingpreisen entsorgt und ruinieren die dortigen kleinbäuerlichen Geflügelhalter und stellen aufgrund der z.T. unterbrochenen Kühlkette ein Lebensmittel fragwürdiger Qualität dar.

Gleichzeitig basiert die agroindustrielle Tierhaltung hierzulande auf globalen Futtermittelimporten. Dies fördert den Anbau von Monokulturen, den Einsatz der Agro-Gentechnik und die Zerstörung tropischer Regenwälder sowie anderer Ökosysteme. Dadurch wird die dortige bäuerliche Landwirtschaft ruiniert und so die Versorgung der lokalen Märkte mit Nahrungsmitteln gefährdet.

Aber auch hierzulande hat die Mastindustrie direkte Folgen für die betroffenen Gemeinden. Der forcierte Boom der Hähnchenmast gefährdet massiv die Landschaft, die bäuerliche Landwirtschaft und eine positive Entwicklung des Ländlichen Raumes. Der Stallbauboom bedeutet auch einen massiv steigenden Anfall von Geflügelmist. Der anhaltende Bauboom bei Schweineställen und jetzt insbesondere bei großen Hähnchenmastanlagen hinterlässt in der Landschaft mittlerweile deutlich sichtbare Spuren. Die neuen, teilweise hundert Meter langen Stallanlagen zerstören die landschaftliche Qualität und führen zu einem kulturellen Verlust. Damit geht eine deutliche Schwächung des touristischen Potenzials der betroffenen Regionen einher. Auch vermindert sich die Wohnqualität für die betroffenen Anlieger, die unter der keimbelasteten Abluft und der zunehmenden verkehrlichen Belastung durch An- und Abtransporte von Futter, Tieren und Geflügelmist dieser agroindustriellen Mastanlagen leiden. Und schließlich nehmen die Mastanlagen benachbarten Bauernhöfen durch Ausschöpfung der Emissionsgrenzen sowie über ihren Bestandsschutz zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten.

Bei dieser Form der Massentierhaltung stehen dem Profit einiger weniger Investoren des Agro-Business enorme Verluste gegenüber: Ganze ländliche Regionen werden zu Schmutzräumen degradiert, wodurch ihnen eine Entwicklung zu einer nachhaltigen Landwirtschaft und zu einer touristischen Entwicklung verbaut wird. Damit wird gleichzeitig die Chance vertan, über eine mittelständische vielseitige Wirtschaftstruktur zahlreiche neue Arbeitsplätze aufzubauen.

Mit dieser Befürwortung agrarindustrieller Strukturen durch das Land Niedersachsen geht einher, dass es das bundesweite Schlusslicht bei der Förderung des ökologischen Landbaus und einer wirksamen Verbraucheraufklärung ist.

Diese einseitige Agrarpolitik für wenige Großkonzerne zulasten nachhaltiger, bäuerlicher Familienbetriebe im Einklang mit Tierschutz und Umwelt muss beendet werden und Kommunen wie BürgerInnen wieder mehr Mitspracherechte bekommen.

Stefan Wenzel
Fraktionsvorsitzender

(ausgegeben am 13.01.2010)

Sie finden den Wortlaut des Antrags auch auf der Homepage der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter:
http://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de//cms/default/dok/318/318782.antrag_baeuerliche_landwirtschaft_statt.html


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Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) zur Anhörung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung zum Thema
Bäuerliche Landwirtschaft statt industrielle tierquälerische "Hähnchen-Highways" in Niedersachsen - Für mehr demokratische Beteiligungsrechte von Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern bei der Massentierhaltung

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) begrüßt es, dass dieses dringliche Thema, das derzeit viele Landkreise, Kommunen, Bürgerinitiativen, Verbände, Landwirte und Bürger in ganz Niedersachsen bewegt und betrifft, auch auf diesem Wege parlamentarisch aufgenommen wird. Es hat sich mittlerweile ein bundesweites "Netzwerk Bauernhöfe statt Agrarfabriken" gebildet, in dem sich derzeit etwa 70 Bürgerinitiativen sowie Verbände wie der BUND, die AbL, Provieh, Neuland und der Deutsche Tierschutzbund zusammengeschlossen haben. Dieses Netzwerk richtet sich gegen Agrarfabriken, Massentierhaltung und nicht artgerechte Tierhaltung und setzt sich ein für eine artgerechte Haltung von Nutztieren auf Bauernhöfen in lebendigen ländlichen Regionen.

Unter Bäuerlicher Landwirtschaft versteht man eine Landwirtschaft, die von Bauern und nicht von Agrarindustriellen ausgeübt wird. Auch der Präsident des Deutschen Bauernverbands, Herr Sonnleitner, hat sich kürzlich zu einer solchen Wirtschaftsweise bekannt.

In Anlehnung an eine Definition einer Arbeitsgruppe des Bundeslandwirtschaftsministeriums gelten für eine bäuerliche Landwirtschaft folgende Kriterien:

Nachhaltige Bodenbewirtschaftung und flächengebundene Tierhaltung im Sinne einer Kreislaufwirtschaft zur Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse für den Markt und zur Erfüllung zusätzlicher, gesellschaftlich nachgefragter Leistungen

Wirtschaften in überschaubaren Sozialgruppen bei der Arbeitserledigung unter wesentlicher Beteiligung von Familienarbeitskräften;

Selbstständigkeit im Wirtschaften und selbstverantwortlicher Einsatz von Kapital, Boden und Arbeitskräften im Betrieb;

langfristige Erhaltung der betrieblichen Grundlagen (Generationenverantwortung) vor einseitiger Gewinnmaximierung.

In dieser Wirtschafts- und Lebensweise betreibt die absolute Mehrheit auch der Betriebe in Niedersachsen Landwirtschaft. Insofern "verbirgt" sich hinter diesem Begriff eine Wirtschaftsweise, die auch weltweit dominiert und die der Weltagrarbericht als die Zukunftsform der Landbewirtschaftung beschreibt.

Eine Agrarproduktion in Form von Kapitalgesellschaften, die ihren - zum Teil sogar wechselnden und außerlandwirtschaftlichen - Gesellschaftern zur Erzielung kurzfristiger und hoher Renditen verpflichtet sind, ist für eine nachhaltige Wirtschaftsweise im Bereich der Landwirtschaft ein ungeeignetes Modell. Auch Familienbetriebe, die relativ einflusslos als Vertragsmäster in agrarindustrielle Konzernstrukturen eingebunden sind, können eine solche Wirtschaftsweise per se nicht gewährleisten - auch nicht bei besonderen Anstrengungen der von den Konzernvorgaben abhängigen Mäster hinsichtlich Management und Betreuung.

Eine agrarindustrielle Produktion (in Agrarfabriken) betrachtet auch die Tiere wie einen anderen beliebigen Rohstoff und versucht, die industriellen Prinzipien der Fabrik (wie z.B. eine extreme Arbeitsteilung und Rationalisierung) in der Tierhaltung durchzusetzen, obwohl es sich hier um fühlende und leidende und nicht beliebig manipulierbare Lebewesen und komplexe organische Strukturen handelt.

Eine tierartgerechte Haltung, die vom deutschen Tierschutzgesetz auch für Nutztiere gefordert wird und die - u. a. wegen des fehlenden Verbands-Klagerechts der Tierschutzverbände - durch die geltenden Nutztier-Haltungsverordnungen bspw. für Geflügel und Masttiere nur unzureichend durchgesetzt ist, muss elementaren Bedürfnissen der Tiere nach genügend Platz, Bewegung, Auslauf, Licht, Luft, Verhalten, Kontakt, Stroh etc. gerecht werden und unnötige und schmerzhafte Eingriffe wie das Schnabelstutzen und das Kupieren von Schwänzen vermeiden.

Es gibt genügend viele Modelle, wie z.B. das Neuland-Programm, den Ökologischen Landbau und andere Programme einer artgerechten Haltung, welche die Praktikabilität einer solchen Haltung eindrucksvoll belegen. Obergrenzen für Tierzahlen je Gruppe, Stallgebäude, Stallanlage und ggf. auch Halter sollten Bestandteil dieser Regelungen sein.

Die bislang einseitige Ausrichtung der Tierzucht in den Händen weniger multinationaler Unternehmen auf nicht artgerechte Haltungsformen und z. B. auf eine einseitige Betonung des Brustfleischansatzes (unter Vernachlässigung der Funktionsfähigkeit von Skelett oder Herzkreislauf-System) führt zu unnötigen und systematisch anfallenden Schmerzen, vor allem in den letzten Monaten der Mast, und zu einem bedenklichen Einsatz von Arzneimitteln wie z.B. von Antibiotika (in der Hähnchenmast an etwa 10% der Masttage) und Schmerzmitteln (in der Puten-Endmast). Zu fördern ist eine Züchtung von Tieren, die besser für eine Freiland- und Öko-Haltung geeignet sind und von Zweinutzungsrassen, bei denen nicht - wie in der Legehennenhaltung - die männlichen Küken getötet werden.

Der oftmals bemühte Hinweis auf die Haltung der Kühe im Anbindestall oder im Boxenlaufstall lenkt von den gravierenden Problemen in obigen Bereichen ab. Im Bereich der Rinder- und Milchviehhaltung haben sich agrarindustrielle Größenordnungen und Haltungsformen bisher kaum durchsetzen können. Insofern verdient der Einsatz vieler Milchbäuerinnen und Milchbauern für einen fairen Milchpreis auch von diesem Aspekt her Unterstützung, damit die Haltung hier in bäuerlicher Hand bleibt. Gewisse Probleme bei der Haltung der Milchkühe - wie z.B. die Überbelegung mancher Boxenlaufställe - sind nicht systematisch angelegt. Selbst bei der auslaufenden Anbindehaltung sind tagsüber Weidegang und Bewegung möglich. Allerdings ist oberhalb bestimmter Größenordnungen (weit oberhalb der im CDU-/FDP-Fragenkatalog genannten 150 Kühe) ein Weidegang nicht mehr möglich.

Ähnliches gilt auch für Geflügel- und Mastställe oberhalb bestimmter Tierzahlen: Bei diesen ist weder ein Auslauf noch ein späterer Rückbau auf artgerechte Haltungsformen möglich. Diese Großanlagen führen auch zu besonderen Umweltrisiken, dies hat der Gesetzgeber im Bundesimmissionsschutzgesetz durch die Festlegung von Tierzahl-Grenzen für spezifische Genehmigungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen zum Ausdruck gebracht und berücksichtigt. Es wäre im Sinn nicht nur des Schutzes der Umwelt, sondern auch von landwirtschaftlichen Betrieben und einer artgerechten Nutztierhaltung, wenn die Privilegierung für das Bauen im Außenbereich gemäß § 35 Bundesbaugesetz wieder allein den landwirtschaftlichen Betrieben vorbehalten würde und Stallbauten gemäß § 35.4. für Tierhaltungen verboten würden, die von ihrer Größe her einer Genehmigung nach dem BImSchG bedürfen. Das Land Niedersachsen sollte hierzu eine Gesetzesinitiative starten, auch im Hinblick auf die Einhaltung hinsichtlich der eingegangenen Klimaschutz-verpflichtungen (Ammoniak-Verringerung).

Der obige Hinweis auf die besonderen Umwelt-Risiken von Tierhaltungsanlagen oberhalb bestimmter Größenordnungen beantwortet auch die Frage nach dem Verhältnis von Tierhaltung und Tourismus. Eine artgerechte Tierhaltung fördert sowohl den Tourismus als auch entsprechende Einkommensquellen von Landwirten und regionaler Wirtschaft. Nicht tierartgerechte Großanlagen, die man Schulklassen, Touristen und auch Gästen beim Kindergeburtstag nicht ohne Imageverlust zeigen kann, schaden dem Tourismus und wegen ihrer Geruchs- und Umweltbelastungen auch vielen Einrichtungen in Luftkur- und Kurorten, Gesundheitswesen etc.. Sie schaden so auch dem Image regionaler Produkte und Agrarprodukte und auch dem Image der Landwirte insgesamt. Sie schaffen zudem auch tiefe Gräben in vielen Dörfern zwischen den Investoren und den durch Emissionen und Wertverlust der Immobilien bedrohten Nachbarn. Dies alles kann man mit Fug und Recht als "kulturellen Verlust" und "negative Entwicklung des ländlichen Raumes" bezeichnen.

Diese Entwicklungen sind im Emsland und in Südoldenburg unübersehbar, sie spiegeln sich in den immer noch zunehmenden Tierzahlen und Bauanträgen für Großställe. Landkreise und zahlreiche Gemeindevertreter (darunter auch viele CDU- und FDP-Kommunalpolitiker) erwarten hinsichtlich der Instrumente der Raum- und Flächenplanung dringend Hilfe von der Landesregierung, zahlreiche Bürgerinitiativen wehren sich gegen weitere Großanlagen. Auch viele Landwirte beteiligen sich an diesen Protesten, weil nach Ausschöpfung der zulässigen Obergrenzen für Emissionsbelastungen durch diese Investoren kein Landwirt jemals wieder einen Stall bauen könnte. Wenn es nach Auffassung der Bevölkerungsmehrheit an geeigneten Instrumenten zur quantitativen und qualitativen Steuerung von Stallbauten fehlt, kann zu Recht von einem "Wildwuchs von Stallanlagen" gesprochen werden.

Die Ausweisung von Sonderzonen für Intensivtierhaltungen oder von Baufenstern für ansässige Betriebe kann dabei nur eine begrenzte Steuerungswirkung im Einzelfall entfalten, weil solche Sondergebiete zumeist auswärtige Investoren verstärkt anziehen.

Eine solche "Emslandisierung" auch von Ost- und Südniedersachsen befürchten viele Bürgerinnen und Bürger, nachdem Vertreter des niedersächsischen Agrarministeriums hier von "Ausweichregionen" für die Geflügelkonzerne sprechen und die Ansiedlung eines weiteren Geflügel-Schlachthofes der Firma Rothkötter in Wietze fördern wollen. Abgesehen von den Problemen vor Ort hinsichtlich der Wasserbereitstellung und der entstehenden Verkehre - der neue Großschlachthof will bis zum Frühjahr etwa 120 neue Vertragsmäster in einem Umkreis von 100 km anwerben und bis zum Endausbau insgesamt 450 Mastbetriebe.

Da diese Betriebe vor allem entlang der A 7 gesucht werden und in ein agrarindustrielles System mit legaler, aber nicht artgerechter Haltung eingebunden sind, scheint der Begriff des "industriellen tierquälerischen Hähnchen-Highways" für die A7 zwar recht plakativ, aber durchaus nicht unsachgemäß. Wenn diese Begriffswahl dazu dient, Politiker und potentiell Betroffene wachzurütteln und zu einer intensiveren Beschäftigung mit dem Thema zu animieren, kann eine solche Wortschöpfung durchaus einer sachlichen Diskussion nützen.

Der Verbrauch von Hähnchenfleisch hat sich - nach einem raschen Anstieg in den 60er-, 70er- und 80er-Jahren - nunmehr in Deutschland und in der EU der Sättigungsgrenze genähert. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in manchen Darstellungen zwar von einem deutschen Selbstversorgungsgrad von 75 Prozent die Rede ist - dass dabei aber nicht darauf hingewiesen wird, dass den deutschen Importen etwa gleichgroße Exporte gegenüberstehen (diese Importe von Billigfleisch für Convenience-Produkte können kaum durch hiesiges Frischgeflügelfleisch ersetzt werden).

Im Durchschnitt der letzten Dekade stieg der Verbrauch von Hähnchenfleisch je Bundesbürger jährlich nur noch um 400 Gramm. Ob sich dieser Zuwachs weiter fortsetzen wird, ist fraglich, weil in das Ergebnis der letzten zehn Jahre nicht wiederholbare Sondereinflüsse eingingen, wie z.B. die Aufnahme von Frischgeflügel in das Sortiment der Discounter.

Selbst wenn man von einem weiteren Produktions-Spielraum von jährlich 400 zusätzlichen Gramm je Bundesbürger (davon 300 Gramm für den inländischen Konsum und 100 Gramm für den Export) ausgeht, so bedeutet dies für die Produktion folgendes: Gerechnet in Einheiten der üblichen 40.000er-Mastställe, entsprechen 400 Gramm Zuwachs pro Jahr umgerechnet einer Größenordnung von jährlich etwa 80 zusätzlichen Ställen in ganz Deutschland.

Derzeit laufen - u. a. unter Ägide des Landesbauernverbands/Landvolks - in Ost- und Südniedersachsen zahlreiche Werbeveranstaltungen für zukünftige Vertragsmäster - und zwar nicht nur von der Firma Rothkötter, sondern parallel auch von deren Konkurrenten Wesjohann ("Wiesenhof") und Stolle. Hintergrund hierfür ist eine expansive Strategie der Firma Rothkötter, die ihren Marktanteil auf Kosten der Konkurrenz bereits erweitert hat und weiter erweitern will. Wesjohann, Stolle und andere Hähnchenkonzerne reagieren darauf ihrerseits mit der Anwerbung neuer Mäster, um mit dem Mehrumsatz von Rothkötter zumindest gleichzuziehen. Die Folge dieses oligopolistischen Verdrängungswettbewerbs sind massive Produktionsüberschüsse, bezogen auf die eigentlich mögliche Zusatzzahl von 80 Ställen jährlich:

Geht man nur von den zunächst zusätzlichen 120 Ställen der Firma Rothkötter rund um Wietze aus, dann ergibt das - unter Einberechnung der parallel angeworbenen Mäster für Wesjohann und Stolle - allein in diesem Raum bis zum Frühjahr 2011 etwa 250 Ställe zusätzlich.

Derzeit laufen aber - zusätzlich dazu - Bauanträge für weitere 10 Millionen Stallplätze im Landkreis Emsland (das entspricht 250 weiteren Ställen), außerdem Anträge für ca. 100 weitere Ställe in NRW, hinzu kommt die Anwerbung für weitere 50 Ställe der Firma Stolle in Nordhessen und 50 bis 100 weitere Ställe der Firma Wesjohann in Süddeutschland (für die Erweiterung der Schlachterei in Bogen), außerdem etwa 10 Hähnchenmastanlagen für jeweils 300.000 bis 500.000 Plätze sowie weitere Mastställe in Ostdeutschland (das entspricht in Ostdeutschland etwa 150 zusätzlichen 40.000er-Ställen).

Fazit: Einem Marktvolumen für ca. 80 Ställe steht eine derzeit anlaufende Produktionsflut aus etwa 900 Ställen gegenüber!

Den Druck durch diese Überschüsse werden die Geflügelkonzerne auf die von ihnen durch Küken-, Futter- und Masttierpreise abhängigen Mäster abwälzen - über die Preise und/oder über den zeitweisen, ruinös wirkenden Leerstand der von den Landwirten finanzierten 500.000-Euro-Ställe. Schon jetzt verdient - laut Betriebszweigauswertungen der Landwirtschaftskammer - etwa ein Viertel der Mäster nicht einmal den kalkulierten Arbeitslohn von 13 Euro. Setzt man 25 Euro Arbeitslohn an, dann verdient nicht einmal die Hälfte der Mäster einen ausreichenden Arbeitslohn - von einer Eigenkapitalverzinsung ganz zu schweigen. Angesichts dieser Zahlen scheint es unverantwortlich, weiterhin positive Marktaussichten für Mäster zu propagieren oder gar Anwerbe-Veranstaltungen mit zu organisieren!

Sollte die Firma Rothkötter ihre Expansion auf die beabsichtigten 450 Ställe fortsetzen können, dann würden - unter Einbeziehung von etwa ebenso vielen Ställen der Konkurrenten - in den nächsten Jahren etwa 900 Ställe in etwa 12 ost- und südniedersächsischen Landkreisen neu gebaut werden. Unter Einberechnung der bereits vorhandenen Hähnchenställe wären das etwa 80 Ställe pro Landkreis. Berücksichtigt man weiter, dass sich die entsprechenden Zahlen im Emsland im 10-Jahres-Rhythmus verdoppelt haben und dass parallel dazu viele Großanlagen für Puten und Mastschweine entstehen, ist die Warnung vor einer "Emslandisierung" und der Widerstand dagegen mehr als gerechtfertigt.

Derzeit scheint es allerdings so, als ob die Firma Rothkötter nicht einmal die angestrebten 120 Vertragsmäster für die erste Ausbaustufe in Wietze erreichen kann. In Ost- und Südniedersachsen sehen die allermeisten Landwirte keine Alternative im Einstieg in die Hähnchenmast, die relativ wenigen interessierten Landwirte scheinen sich nach unseren Beobachtungen eher für Verträge mit Wesjohann und Stolle zu entscheiden. Etliche Stallprojekte von Investoren sind bereits im Vorfeld oder im Verlauf der Antragstellung durch die Proteste von Bürgerinitiativen verhindert worden.

Allerdings stoßen die Bürgerinnen und Bürger, die in diesen Initiativen aktiv sind, auf erhebliche Probleme bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Anliegen. Nötig wären u.a. Regelungen, durch die geplante Bauvorhaben bereits vor der Antragstellung bekannt gemacht würden und durch die die Bürger rechtzeitig Einsicht in die Unterlagen bekämen (selbstverständlich unter Ausblendung von schützenswerten Betriebsgeheimnissen).

Auch die Rechte von Gemeinden sind beschränkt, obwohl diese befugt sind, umfassend zum gesamten Projekt Stellung zu beziehen. Hier wäre eine Ermutigung der Gemeinden zur Wahrnehmung ihrer Rechte angebracht und eine Hilfestellung, die die Möglichkeiten einer Einflussnahme in den Mittelpunkt stellt. Einige Städte und Gemeinden haben bereits Anhörungen zum Thema der Agrarindustrialisierung veranstaltet und ein landwirtschaftliches Leitbild für ihre Kommune verabschiedet.


Wir möchten anregen, dass die Landesregierung die folgenden Anregungen und Forderungen umsetzt bzw. auf Bundes- und EU-Ebene unterstützt:

Das Privileg für das Bauen im Außenbereich gilt nicht für Großanlagen, bei denen eine Genehmigungspflicht gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz besteht.

Exportportsubventionen für Agrarprodukte sollten angeschafft werden. Die Ausrichtung der hiesigen EU-Agrarproduktion auf den Export bedingt die Produktion von erzeugerpreisdrückenden Überschüssen und verhindert in vielen Ländern den Aufbau einer eigenen Ernährungssouveränität.

Analog zur bestehenden Kennzeichnung von Schaleneiern sollten auf allen Produkten aus tierischer Erzeugung die Haltungsbedingungen deklariert werden (nicht nur freiwillig, sondern verpflichtend).

Die einzelbetriebliche Förderung von Stallanlagen sollte daran geknüpft sein, dass bestimmte zusätzliche Standards hinsichtlich einer artgerechten Haltung umgesetzt werden. Die Förderung besonders artgerechter Haltungsbedingungen hat Vorrang.

Der evt. Pflicht zum Einbau von Filtern sollte nicht nur den "Stand der Technik" berücksichtigen, sondern die "beste verfügbaren Technik" (entsprechende Überlegungen gibt es bereits auf EU-Ebene). Bei der Zulassung von Filtern sollten neben der DLG auch andere Zertifizierungsstellen gleichberechtigt anerkannt werden, z.B. bei Biofiltern.

Die Landesregierung sollte alsbald eine unabhängige Untersuchung über die Ausbreitung und Auswirkungen von Mikroorganismen, Keimen und Bioaerosolen sowie Teilchen auf Nano-Ebene in Auftrag geben.

Anerkannte Tierschutzverbände sollten ein Verbands-Klagerecht zugunsten der Tiere erhalten.

Im Rahmen einer nationalen und EU-weiten Eiweißfutter-Strategie fördert Niedersachsen den Anbau von Körner- und Futter-Leguminosen als Futtergrundlage im Rahmen einer vielfältigen Fruchtfolge und bäuerlichen Kreislaufwirtschaft.

Die Landesregierung zieht ihren Erlass zum "fiktiven Wald" zurück.


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Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. - Landesverband Niedersachsen
Pressemitteilung vom 9. April 2010

Geflügelkonzerne bleiben Anhörung zu Agrarfabriken fern


Bei der heutigen [9. April] nichtöffentlichen Anhörung im Agrarausschuss des niedersächsischen Landtags zum Thema "Bäuerliche Landwirtschaft statt industrielle tierquälerische Hähnchen-Highways in Niedersachsen" hat die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) vor einer "Emslandisierung von Ost- und Südniedersachsen" gewarnt: Wenn der Rothkötter-Konzern mit seinen Plänen für eine Hähnchen-Großschlachterei in Wietze bei Celle durchkomme und die vier großen Geflügelkonzerne mit ihren Anwerbepläne für Vertragsmäster Erfolg hätten, würden in jedem der betroffenen Landkreise zunächst 80 und dann weitere Mastställe gebaut werden.

AbL-Sprecher Eckehard Niemann forderte, dass das Privileg für Stallbauten im Außenbereich künftig nur noch für Bauernhöfe gelten dürfe und nicht mehr für agrarindustrielle Großinvestoren. Er forderte zudem stärkere Rechte für Bürgerinitiativen und Gemeinden gegenüber den Massentierhaltungs-Projekten, neue Nutztierhaltungs-Verordnungen, die Deklaration der Haltungsbedingungen auf den Verpackungen und eine verstärkte Förderung der artgerechten Nutztierhaltung.

"Angesichts der deutlich absehbaren Überproduktion bei Hähnchenfleisch", so Niemann, "fürchten viele Landwirte, dass die Geflügelkonzerne ihre Probleme noch stärker auf ihre Vertragsmäster abwälzen werden." Insofern sei es auch äußerst fraglich, ob der Geflügelkonzern Rothkötter genügend Vertragsmäster für seinen Hähnchen-Schlachthof in Wietze bei Celle anwerben könne.

Niemann bedauerte, dass Vertreter von Geflügelkonzernen und die häufig für agrarindustrielle Projekte tätigen Gutachter der Anhörung ferngeblieben seien. Vertreten waren jedoch Vertreter von kommunalen Spitzenverbänden, Wissenschaft, Landvolk, AbL, Neuland und BUND. Niemann verwies auf die enge Zusammenarbeit der AbL mit Vertretern von 70 Bürgerinitiativen und Verbänden wie BUND, Provieh, Neuland-Fleisch und Deutschem Tierschutzbund im neuen "Netzwerk Bauernhöfe statt Agrarfabriken" und zeigte sich zuversichtlich, dass diese neue gesellschaftliche Bewegung eine Wende in der Tierhaltung bewirken werde.


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Quelle:
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V.
Landesverband Niedersachsen
Pressesprecher: Eckehard Niemann
Varendorferstr. 24, 29553 Bienenbüttel
Telefon: 0151 - 11 20 16 34
E-Mail: eckehard.niemann@freenet.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. April 2010