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GENTECHNIK/476: Bundesverfassungsgericht schützt gentechnikfreie Landwirtschaft (AbL)


AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V.
Pressemitteilung, Karlsruhe/Berlin/Hamm, 24.11.2010

Urteil ist eine Klatsche auch für Ministerin Schavan

Bundesverfassungsgericht schützt gentechnikfreie Landwirtschaft
AbL: Bundesregierung muss Milliardensubventionen für Gentechnik stoppen!


Karlsruhe, den 24.11.10. "Das ist ein sehr erfreulicher Tag für Bauern und Verbraucher. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit seinem heutigen Urteil klare Maßstäbe für den Schutz einer gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung gesetzt", so Friedrich Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. in einer ersten Reaktion auf das Urteil zum Gentechnikgesetz.

Graefe zu Baringdorf weiter: "Eine klare Abfuhr hat nicht nur die Landesregierung Sachsen-Anhalts bekommen, die die fortschrittlicheren Punkte des Gentechnikgesetzes kippen wollte. Die Klatsche trifft die Gentechnik-Industrie und deren Interessenvertreter bis hinein in die Bundesregierung wie etwa Bundesforschungsministerin Annette Schavan. Sie ist die Chef-Gentechnik-Vertreterin in der Bundesregierung, wie sich aktuell gerade darin zeigt, wie sie unter dem Deckmantel eines scheinbar wissenschaftlichen "Bioökonomierates" Steuergelder der Gentechnik zuschiebt. 2,4 Milliarden Euro sind dafür jüngst umverteilt und reserviert worden. Das muss gestoppt werden. Die Bäuerinnen und Bauern sowie die Verbraucher haben in großer Mehrheit längst entschieden: Bleibt uns vom Acker mit der Gentechnik! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist starker Rückenwind für die gentechnikfreie Bewegung und die vielen gentechnikfreien Regionen."

Die Klage der Landesregierung Sachsen-Anhalt hatte u.a. zum Ziel, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu verschleiern und von der Haftung für Schäden durch Kontaminationen in der Nachbarschaft, der Lebensmittelkette und der Natur zu befreien. Die Standorte des Gentechnikanbaus sollten geheim gehalten werden, die Haftungsregeln über eintretende Schäden durch den Einsatz von Gentechnik noch stärker abgeschwächt und damit die Tür für die systematische Verunreinigungsstrategie der Gentechnikkonzerne weit geöffnet werden. Dieser Absicht haben die Richter des Ersten Senats einen deutlichen Riegel vorgeschoben.

Die AbL fordert die Bundesregierung bei ihrer geplanten Reform des Gentechnikgesetzes nach diesem Karlsruher Urteil auf, dem Vorsorgeprinzip zum Schutz der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft endlich gerecht zu werden und die gesamte Kette vom Anbau, Ernte bis zum Endprodukt sicher und ohne Kompromisse vor Verunreinigungen zu schützen. Bei auftretenden Verunreinigungen muss für alle eintretenden Schäden gehaftet werden. Derzeit werden der gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung von der Saatgutzüchtung bis zum Lebensmittelverarbeiter einseitig die Risiken und die Folgekosten der Agro-Gentechnik aufgebürdet. Diese müssen endlich von den Nutzern der Gentechnik und Verursachern getragen werden.

V.i.S.d.P.: Friedrich Wilhelm Graefe zu Baringdorf

Zur weiteren Info:
www.gentechnikfreie-regionen.de und www.abl-ev.de


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Quelle:
Pressemitteilung vom 24.11.2010
AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Bahnhofstraße 31, 590067 Hamm
Telefon: 02381/49 22 20, Fax: 02381/49 22 21
E-Mail: info@abl-ev.de
Internet: www.abl-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. November 2010