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GENTECHNIK/544: Gentechnik-Gesetz - Lücken im Entwurf des Gesetzes müssen geschlossen werden (Campact)


Campact - Pressemitteilung vom 2. November 2016

Gentechnik-Gesetz - Flickenteppich vorm Kanzleramt

Lücken im Entwurf des Gesetzes müssen geschlossen werden


Berlin, 02.11.2016. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) will heute das Bundeskabinett vom neuen Gentechnik-Gesetz überzeugen, mit dem Anbauverbote ermöglicht werden sollen. Gegen den schlechten Gesetzentwurf protestiert ein Bündnis aus sechs Organisationen. Mit einem vier mal drei Meter großen Flickenteppich mit vereinzelten Gentechnik-Verboten machen die Demonstrantinnen und Demonstranten auf die Lücken im Gesetz aufmerksam. Das Bündnis kritisiert, dass Schmidts Entwurf ein bundesweites Verbot von Gentechnik-Pflanzen fast unmöglich macht.

"Gentechnik-Anbau ist riskant und wird von 80 Prozent der Bevölkerung abgelehnt. Wir brauchen deshalb ein Gesetz, das den Weg für bundesweite Verbote ebnet. Denn Pollen, Wind und Bienen halten sich nicht an Landesgrenzen?, sagt Peter Röhrig (BÖLW), der für das Bündnis spricht. Es besteht aus Campact, Bioland, der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), dem Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) und der Interessengemeinschaft Gentechnikfreies Saatgut. Röhrig: "Wir fordern von Agrarminister Schmidt (CSU) und Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) ein Gesetz, das ein wirksames Verbot durch den Bund vorsieht, anstatt die Verantwortung auf die Länder abzuwälzen." Fast 360.000 Bürgerinnen und Bürger haben bereits einen entsprechenden Appell unterzeichnet.

Wie der Gesetzentwurf bundesweite Anbauverbote verhindern kann, zeigen folgende Beispiele:

1. Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland kann in einem EU-Zulassungsverfahren nur dann flächendeckend ausgeschlossen werden, wenn künftig nicht nur eine Mehrheit der Bundesländer für ein Verbot stimmt, sondern auch noch sechs Bundesministerien. Wenn nur ein Ministerium hier ein Veto einlegt, kommt kein bundesweites Verbot zustande. Ein zusätzliches Problem: Die Frist für eine Einigung zwischen den Ministerien ist auf wenige Wochen beschränkt.

2. Ein bundesweites Verbot kann durch ein einzelnes Bundesland gekippt werden, wenn dieses den Anbau auf seinem Gebiet wieder zulassen will.

3. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass neben dem Bund auch jedes einzelne Bundesland jeweils für sich Anbauverbote verhängen kann - mit jeweils eigenen ausführlichen Begründungen. Dadurch will sich der Bund aus der Verantwortung ziehen. Ein Flickenteppich ist so vorprogrammiert.

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Quelle:
Campact e.V. - Kampagnen für eine lebendige Demokratie
Artilleriestr. 6, 27283 Verden/Aller
Telefon: 04231/957 440, Fax: 04231/957 499
Internet: http://www.campact.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. November 2016

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