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MARKT/1982: Zukunftschancen für Klein- und Obstbrenner (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 325 vom 31.10.12

Bleser: "Zukunftschancen für Klein- und Obstbrenner"



Der Parlamentarische Staatsekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Bleser, sieht trotz des von der EU beschlossenen Auslaufens des Branntweinmonopols Ende 2017 gute Zukunftsperspektiven für Klein- und Obstbrennereien, sofern die Betriebe die vorhandenen Chancen nutzen.


Bei der Mitgliederversammlung des Verbandes Badischer Klein- und Obstbrenner in Appenweier-Nesselried sagte der Staatssekretär am Mittwoch, dass gerade Klein- und Obstbrenner die Selbstvermarktung von qualitativ hochwertigen Edelbränden und Likören mit geeigneten Marketingmaßnahmen und Prämierungen bei Qualitätswettbewerben steigern könnten. Zur Tatsache, dass die Europäische Union die Verlängerung des Branntweinmonopols nur bis Ende 2017 akzeptiert hatte, sagte Bleser: "Auch wenn diese letztmalige Verlängerung im Unterschied zu einer dauerhaften Verlängerung nur die zweitbeste Lösung ist, gibt sie den Klein- und Obstbrennereien dennoch Zeit, sich auf die Zeit nach dem Monopol einzustellen."

Derzeit plant die Bundesregierung laut Bleser, der auf einen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Gesetz zur Abschaffung des Branntweinmonopols verwies, das traditionelle, bislang überwiegend in Süd- und Südwestdeutschland zulässige Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen auch nach 2017 zu erhalten und für ganz Deutschland zu öffnen. Damit erkennt die Bundesregierung die umwelt- und gesellschaftspolitische Bedeutung des Abfindungsbrennens und den Beitrag an, den das Brennen von Obst von hochstämmigen Streuobstbäumen zum Arten- und Naturschutz und zum Erhalt einer in Europa einmaligen Kulturlandschaft leistet.

Staatssekretär Bleser sieht auch nach dem Auslaufen des Branntweinmonopols Marktnischen für Agraralkohol, der über Erzeugerorganisationen für Agraralkohol vermarktet werden kann. So sehe der im Herbst von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Agrarmarktstrukturgesetzes auch im Agraralkoholsektor erstmals die Gründung von anerkannten Erzeugerorganisationen vor. Hintergrundinformation

Derzeit stellen bundesweit rund 20.000 Klein- und Obstbrennereien, sogenannte Abfindungsbrennereien, Alkohol oder Edelbrände her. Insgesamt lassen rund 100.000 Erzeuger, die auch als Stoffbesitzer bezeichnet werden, ihr Obst und Streuobst in einer solchen Abfindungsbrennerei zu Alkohol und Obstbränden verarbeiten. Der von Klein- und Obstbrennereien hergestellte Alkohol wird zu rund 70 Prozent zur industriellen Verwertung im Rahmen des Branntweinmonopols an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein abgeliefert. Aufgrund einer Entscheidung der EU muss das Branntweinmonopol für Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer jedoch Ende 2017 auslaufen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 325 vom 31.10.12
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. November 2012