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RECHT/344: Zentrale Forderung zum EU-Hygienerecht erfüllt (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 27. August 2009

24-Stunden Frist wird dauerhaft gelockert

DBV: Zentrale Forderung zum EU-Hygienerecht erfüllt


Die Informationen zur Lebensmittelkette müssen auch künftig nicht 24 Stunden vor Ankunft der Schlachttiere im Schlachthof vorliegen. Einer entsprechenden Änderung der EG-Verordnung hat der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums jetzt zugestimmt. Damit dürfen die Informationen zur Tiergesundheit und zur Lebensmittelsicherheit auch weiterhin über die Standarderklärung zeitgleich mit den Schlachttieren übergeben werden. Für diese pragmatische Lösung hatte sich der Deutsche Bauernverband (DBV) eingesetzt.

Mit der neuen Verordnung wird die bestehende, jedoch zum 31.12.2009 auslaufende Übergangsregelung durch eine unbefristete Dauerregelung abgelöst. Es ist davon auszugehen, dass die Neuregelung im November 2009 in Kraft treten wird.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 27. August 2009
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. August 2009