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RECHT/365: Bundeskabinett beschließt Änderung des Weingesetzes (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 123 vom 03.05.12

Bundeskabinett beschließt Änderung des Weingesetzes
Bleser begrüßt Schaffung neuer Spielräume zur Profilierung deutscher Weine



Die Bundesregierung hat in ihrer gestrigen Kabinettsitzung den vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes beschlossen. Ziel der Regelung ist es, interessierten Winzern die Möglichkeit zu geben, ihre Weine aus Einzel- oder Steillagen zusätzlich aufzuwerten. So können die Bundesländer durch die geplante Änderung die besonderen Anbaubedingungen für jene Weine gezielter festlegen, die aus kleineren geografischen Einheiten als dem Anbaugebiet (zum Beispiel Einzellagen oder Bereiche) stammen oder unter erschwerten Bedingungen in Steillage oder Terrassenlage erzeugt werden. Mit dem Kabinettsentwurf werden die regionalen Unterschiede des Weinbaus noch besser berücksichtigt.

"Damit schafft die Bundesregierung die notwendigen Voraussetzungen, dass deutsche Weine noch besser und klarer gekennzeichnet werden. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Profilierung unserer sehr guten deutschen Weine im internationalen Wettbewerb", sagte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, Peter Bleser.

Zudem soll die Weinwirtschaft die Möglichkeit erhalten, Qualitäts- und Prädikatsweine künftig mit einem alten Kataster- oder Gewannnamen zu bezeichnen, der zuvor nach einem landesrechtlich geregelten Verfahren in die Weinbergrolle eingetragen wurde.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 123 vom 03.05.12
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Mai 2012