Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → ERNÄHRUNG


VERBAND/2070: Gentechnik-Anbauverbote - Bundesminister Schmidt muss klare Kante zeigen (AbL)


AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Pressemitteilung, Hamm / Berlin, 05.06.2015

Bundesminister Schmidt muss handeln
Bauern und Lebensmittelwirtschaft fordern bundesweite GVO-Anbauverbote.

Auch Rechtsexperte empfiehlt Handeln auf Bundesebene


Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft fordert von Bundesminister Christian Schmidt einen Gesetzentwurf für verbindliche bundesweite Gentechnik-Anbauverbote.

"Mit dem, was Bundesminister Schmidt heute über Medien ankündigt, führt er die Strategie eines Flickenteppichs weiter und entzieht sich seiner Verantwortung als zuständiger Bundesminister. Er hat für einen bundesweiten Schutz des gentechnikfreien Anbaus in ganz Deutschland zu sorgen und darf diese Verantwortung nicht aus Scheu vor der gentechnikfreundlichen Wissenschaftsministerin Wanka und Kanzlerin Merkel auf sechzehn Bundesländer abschieben", kommentiert Georg Janßen, AbL-Bundesgeschäftsführer.

Laut Medienberichten will Bundesminister Schmidt noch heute einen zweiten, leicht geänderten Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung geben. Während sein erster Entwurf ausschließlich für die sechzehn einzelnen Bundesländer die Möglichkeit vorsah, den Anbau von in der EU zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im jeweiligen Bundesland zu verbieten, will Schmidt nun offenbar neben den Ländern auch dem Bund selbst das Recht geben, direkte Anbauverbote zu erlassen.

Janßen kritisiert: "Mutig ist das nicht, denn es ist für den Bund nur eine unverbindliche Möglichkeit, solange er weiter auf die einzelnen Bundesländer verweist, dass die doch verbieten sollen. Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie bundesweite Anbauverbote erlässt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom November 2010 betont, dass der Bund in Gentechnikfragen klar zuständig ist, und vor einer "Zersplitterung des Gentechnikrechts" gewarnt. Das ist ein klarer Auftrag", so der AbL-Geschäftsführer.

Der Behauptung des Bundesministers Schmidt, viele einzelne Anbauverbote auf Länder- oder gar regionaler Ebene seien rechtssicherer als ein bundesweites Verbot, hält die AbL für vorgeschoben. Die AbL stützt sich auch auf Aussagen des Umweltrechtlers Prof. Winter, dem Leiter der Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht an der Universität Bremen. Im Interview mit der von der AbL herausgegebenen Monatszeitung Bauernstimme führt Prof. Winter eine Reihe von Verbotsgründen auf, die seiner Einschätzung nach "eigentlich ausschließlich durch bundesweite Maßnahmen umgesetzt werden können". Das seien insbesondere umweltpolitische, agrarpolitische, sozio- ökonomische und ethische Gründe. "Zu den sozio-ökonomischen Gründen gehören insbesondere die erheblichen Kosten, die durch den Anbau von Gentechnik und die deshalb notwendige Koexistenzpolitik entstehen würden", zitiert die AbL den Wissenschaftler. Auch die langfristige Bewahrung der Wahlfreiheit für die Verbraucher sei ein zwingender Grund. Ein agrarpolitischer Verbotsgrund nach der EU-Richtlinie sei es, "den Trend zur Industrialisierung der Landwirtschaft aufzuhalten und stattdessen die bäuerliche und biologische Landwirtschaft zu fördern". Janßen ergänzt: "Gerade erst hat der Agrarbericht der Bundesregierung bäuerliche Wirtschaftsweisen zum Leitbild erklärt. Nun muss Agrarminister entsprechend liefern."

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 5. Juni 2015
AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Bahnhofstraße 31, 590067 Hamm
Telefon: 02381/49 22 20, Fax: 02381/49 22 21
E-Mail: info@abl-ev.de
Internet: www.abl-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang