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ASYL/1012: Aufnahmeprogramme für Syrien- und Irakflüchtlinge fortsetzen (Pro Asyl)


Pro Asyl - Presseerklärung vom 2. Dezember 2015

Aufnahmeprogramme für Syrien- und Irakflüchtlinge fortsetzen!


Anlässlich der Innenministerkonferenz am 3. und 4. Dezember in Koblenz appelliert PRO ASYL, Angehörigen von syrischen und irakischen Flüchtlingen in Deutschland eine sichere und legale Einreise zu ermöglichen.


PRO ASYL appelliert an Bund und Länder, ihre Aufnahmeprogramme für Angehörige von Flüchtlingen aus der syrischen und irakischen Kriegsregion fortzuführen oder neu aufzulegen. Die aktuellen Pläne zur Begrenzung des Familiennachzugs erachtet PRO ASYL als rechtlich fragwürdig und moralisch verwerflich.

Bis Mitte 2015 waren über Bundesaufnahmeprogramme rund 20.000 syrische Familienangehörige nach Deutschland gekommen, weitere 15.000 - großenteils privat finanziert - über Programme der Bundesländer. Das letzte Bundesprogramm sowie die meisten Länderprogramme sind inzwischen ausgelaufen bzw. vorerst eingestellt (zu den aktuellen Regelungen siehe genauer www.proasyl.de/syrien).

Das Auslaufen dieser Regelungen betrachtet PRO ASYL als einen großen Fehler. Das Auslaufen und Behinderungen beim Familiennachzug haben auch solche Flüchtlinge auf irreguläre Wege getrieben, die in der Vergangenheit legale Aufnahmemöglichkeiten hatten. Viele der Flüchtlinge kommen auch deshalb nach Deutschland, weil sich hier ihre engsten Angehörigen befinden.

Dass sich die Zugangszahlen über den Familiennachzug "verdoppeln oder verdreifachen" würden, wie Bundesinnenminister Thomas de Maizière behauptet, ist indes unrealistisch: Denn diejenigen, die über ein Aufnahmeprogramm nach Deutschland gelangen können, kommen eben nicht mehr auf eigene Faust - die Zahl der Asylsuchenden wird dementsprechend geringer.

Im Übrigen werden über Aufnahmeprogramme besonders die schwächsten und am meisten gefährdeten Flüchtlinge geschützt: Frauen, Kinder und andere besonders schutzbedürftige Menschen. Gerade sie harren im Bombenhagel Syriens oder Elendslagern der Anrainerstaaten teilweise sehr lange aus, um auf sicherem Weg kommen zu können. Wird ihnen dies nicht ermöglicht, werden sie sich aus Verzweiflung allein auf den Weg machen. Dies gilt nicht nur für syrische Staatsangehörige, sondern auch für Minderheiten wie Palästinenser sowie Flüchtlinge, die vor dem Terror im Irak fliehen mussten.

Die Bundesregierung will jedoch den Familiennachzug noch weiter einschränken: Künftig sollen international subsidiär geschützte Flüchtlinge nach der Anerkennung zunächst einer zweijährigen Wartefrist unterliegen und den Familiennachzug dann auch nur unter verschärften Bedingungen realisieren dürfen. Würde diese Regelung Gesetz, würden schutzberechtigte Menschen de facto zu einer mindestens vier oder fünf Jahre langen Familientrennung gezwungen: Mehr als zwölf Monate dauert ein Asylverfahren, zwei Jahre soll die Wartefrist betragen, mehr als ein Jahr warten Nachzugsberechtigte auf einen Termin bei der jeweiligen deutschen Botschaft. PRO ASYL kritisiert die De-facto-Verhinderung des Familiennachzugs über Jahre hinweg als rechtlich fragwürdig und moralisch verwerflich (zur Kritik von PRO ASYL am Gesetzesentwurf [1]).


Um wen geht es?

"Ich habe alles versucht, ich kann nicht mehr." Luqman Sabri

Luqman Sabri (33) lebt mit seiner Frau und seinen zwei Kindern in Hannover. Er sorgt sich um seine Familie, für Jesiden ist es im Nordirak besonders gefährlich. "In einer Nacht war plötzlich der IS da und hat alles zerstört. Meine Familie, die früher wohlhabend war, lebt nun in Zelten. Im Winter dringt der Schlamm hinein und im Sommer leiden sie unter der Zeltdecke an der Hitze." Vor allem macht sich Luqman Sorgen um seine 15-jährige Schwester und die Nichten. Zu oft würden junge Frauen entführt und als Sklavinnen verkauft. Eine reguläre Aufnahme seiner Familie in Deutschland konnte Luqman nicht erreichen. Die jüngste Tochter seines Bruders, die fünfjährige Roz, leidet an Morbus Perthes. "Die Ärzte sagen, wenn sie nicht behandelt wird, dann wird sie ihr Leben lang im Rollstuhl sitzen. Ich könnte es mir nicht verzeihen, wenn nur wegen Geld und Grenzen ein glückliches Leben zerstört würde." Luqman fühlt sich schuldig: "Seit über einem Jahr, seit dem Massaker vom 14. August 2014, bei dem tausende Jesiden vom IS ermordet wurden, habe ich es nicht geschafft, auch nur eine Person aus meiner Familie in Sicherheit zu bringen."

"Sie hätten nicht sterben müssen" Mohamed Ghnema

Mohamed Ghnema (39) und Ehefrau Nisrin Ismail (29) leben seit vielen Jahren in Deutschland. Mehr als zwei Jahre lang versuchen sie vergeblich, Familienangehörige aus Syrien zu retten. Sie arbeiten beide, haben ausreichend Einkommen, um eine finanzielle Verpflichtung für die Angehörigen einzugehen. Doch das Land Bayern hat kein Aufnahmeprogramm, und beim Bundesaufnahmeprogramm 2014/2015 bleibt ihr Antrag unter zehntausenden Anträgen unberücksichtigt. "Diese Politik treibt unsere Verwandten in die Hände illegaler Schleuser", meint Mohamed Ghnema bei einem Gespräch im Juni 2015. Tatsächlich macht sich Mohameds Bruder Adnan selbst auf den Weg, will in Deutschland Asyl, um seine Familie später nachholen zu können. Im August 2015 kommt er in Deutschland an. Keine vier Wochen später wird seine Frau, im fünften Monat schwanger, von einer Fassbombe getötet, die beiden kleinen Kinder werden schwer verletzt. Seine Kinder konnte der Witwer bislang nicht nach Deutschland holen.

Auch die Familie seiner Schwester konnte Mohamed nicht retten: Sie und ihr dreijähriger Sohn werden bei einem Bombenangriff schwer verwundet. Für den Schwager und die fünfjährige Tochter käme inzwischen jedes Aufnahmeprogramm zu spät - sie sind tot. "Hätte Bayern wie andere Bundesländer 2013 ein Aufnahmeprogramm gehabt, hätten sie nicht sterben müssen", sagt Mohamed Ghnema bitter.

"Überall in Syrien lauert der Tod" Rageb Samos*

Rageb Samos (28) kam nach langer Odyssee in Deutschland an. Der christliche Syrer floh zu Beginn der Aufstände, weil er nicht als Soldat zur Niederschlagung der Proteste eingezogen werden wollte. Wirklich in Deutschland angekommen ist der Mann aber noch nicht. In Gedanken ist er vor allem bei seinem Bruder Gado und dessen Familie. Gado wurde schwer verletzt, als eine Granate in seiner unmittelbaren Nähe auf eine Tankstelle fiel. Der Mann erlitt schwerste Verbrennungen und ist seither auf starke Schmerzmittel angewiesen. Die gesamte Familie ist gesundheitlich erheblich belastet und leidet extrem unter der Situation. Der sechsjährige Neffe Ragebs, Muhanad, spricht seit zwei Jahren nicht mehr. Bei Knallgeräuschen beginnt der Junge sich zu kratzen, bis die Haut blutet. Rageb will dem offensichtlich schwer traumatisierten Kind und dem behandlungsbedürftigen Bruder unbedingt helfen. Ende 2013 hätte er theoretisch die Aufnahme der Familie über das Landesprogramm NRW beantragen können - doch mit seinem Job im Supermarkt reicht sein Einkommen nicht aus. Monatelang sucht Rageb verzweifelt Menschen, die bereit sind, die Verpflichtungserklärung für ihn zu unterschreiben. Inzwischen nimmt das Land NRW keine Anträge mehr an. Rageb ist verzweifelt: "Ich will die Familie meines Bruders in Sicherheit bringen! Ich will ihnen die gefährliche Flucht ersparen!"

"Ich musste meine Kinder in Sicherheit bringen. Wir hatten keine Wahl" Nora (30)

Als Feras H. (32) Ende 2011 von Syrien nach Deutschland flieht, lässt er seine Eltern und Geschwister zurück. Die Erfahrungen der Flucht prägen Feras sehr, weshalb er versucht, seine Eltern und die jüngste Schwester Nora (30) auf sicherem Weg hierher zu holen. Er ist bereit, eine Verpflichtungserklärung für die Familie zu unterschreiben. Doch von den niedersächsischen Behörden erhält er eine Absage: Das Landesaufnahmeprogramm gilt lediglich für syrische Staatsangehörige. Feras und seine Familie sind die Nachkommen palästinensischer Flüchtlinge, und haben wie viele Palästinenser die syrische Staatsangehörigkeit nie erhalten.

Heute lebt Nora als Asylsuchende in Deutschland - geflohen mit den beiden ein- und dreijährigen Kindern auf abenteuerlichem Weg über das Mittelmeer. Die Lage der Familie hatte sich zugespitzt. "Die Situation in Homs war schlimm genug. Durch die russische Intervention ist die Lage weiter eskaliert. Ständig gab es Luftangriffe". Die Nachbarstaaten boten keinen Ausweg: Jordanien und Libanon verweigern palästinensischen Flüchtlingen Einreise und Unterstützung. Nora bezahlte 3.000 Euro für einen Schlepper, der sie, ihre Kinder und weitere 50 Leute mit einem Schlauchboot nach Griechenland brachte - nicht ohne Angst: "Ich hatte Berichte über die ertrunkenen Menschen gelesen. Aber ich musste meine Kinder in Sicherheit bringen. Wir hatten keine Wahl."


Hintergrundinformationen

Die Kriegsflüchtlinge - darunter Flüchtlinge vor den Bombardements des Assad-Regimes nicht weniger als Opfer des "Islamischen Staats" in Syrien und im Irak - bangen täglich um das Leben und die Gesundheit ihrer Angehörigen im Kriegsgebiet oder in Elendslagern. Zumeist fühlen sie sich darüber hinaus für sie verantwortlich. Dabei geht es nicht nur um die Kernfamilie: Die Menschen sorgen sich um zurückgelassene kranke Eltern, kriegsversehrte, traumatisierte Geschwister oder andere Angehörige. Viele der syrischen und irakischen Flüchtlinge in Deutschland setzen jetzt bereits alle ihre Kraft und finanziellen Möglichkeiten ein, um Angehörige am Leben zu halten.

Viele hier lebende Flüchtlinge lassen ihren Angehörigen unter schwierigen Bedingungen finanzielle Unterstützung zukommen. Die Politik kann bei der Aufnahme auf die Unterstützung der hier lebenden Flüchtlinge zählen. Gleichwohl muss, wenn das Programm wirksam sein soll, auf die Unterzeichnung einer dauerhaften, nahezu unbegrenzten finanziellen Verpflichtungserklärung durch eine einzelne angehörige Person - wie zum Teil in den Länderprogrammen vorgesehen - verzichtet werden.


Anmerkung:
[1] http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/asylpaket_ii_frontalangriff_auf_das_individuelle_asylrecht/

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Quelle:
Pro Asyl - Presseerklärung vom 2. Dezember 2015
Postfach 160 624, 60069 Frankfurt/M.
Telefon: +49 069 - 23 06 88, Fax: +49 069 - 23 06 50
E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Dezember 2015

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