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ASYL/1039: Aussetzung des Familiennachzugs für minderjährige Flüchtlinge verstößt gegen UN-Kinderrechtskonvention (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 9. Februar 2016

Asylpaket II: Aussetzung des Familiennachzugs für minderjährige Flüchtlinge verstößt gegen UN-Kinderrechtskonvention


Berlin - Angesichts der Debatte über den Familiennachzug für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im "Asylpaket II" erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Eine Aussetzung des Familiennachzugs für zwei Jahre für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt werden, verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Faktisch würden die Kinder damit sogar weit länger als zwei Jahre von ihren Eltern getrennt. In der Praxis ist davon auszugehen, dass Familienzusammenführungen wegen langer Verfahren tatsächlich erst nach vier Jahren stattfinden könnten.

Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, dass ein Kind nicht von seinen Eltern getrennt werden darf, es sei denn, dass diese Trennung für das Wohl des Kindes notwendig ist. Demensprechend muss Deutschland als Vertragsstaat Anträge auf Familienzusammenführung nach Artikel 10 der Konvention 'wohlwollend, human und beschleunigt bearbeiten'. Eine pauschale Aussetzung der Familienzusammenführung über Jahre ist damit ganz offensichtlich nicht vereinbar."

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Aufgabe, die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland unabhängig zu beobachten und zu überwachen. Hierfür hat es die "Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention" eingerichtet.


Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=984c5802766c9df8576c

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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. Februar 2016
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Februar 2016

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