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ASYL/1067: Bundesamt ändert Entscheidungspraxis bei syrischen Flüchtlingen (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 8. Juni 2016

BAMF verweigert fernab jeder Realität den Flüchtlingsschutz

BAMF ändert Entscheidungspraxis bei syrischen Flüchtlingen - mehr Menschen von Aussetzung des Familiennachzugs betroffen


Die neuen Asylzahlen des BAMF bestätigen die großen Befürchtungen, die PRO ASYL bereits in der Öffentlichkeit kommuniziert hat: Gegenüber den Vormonaten gibt es eine deutliche Zunahme von Bescheiden über den subsidiären Schutz, insbesondere bei syrischen Flüchtlingen. Gegenüber einem Wert von 9,3 % im April 2016, ist der Anteil der subsidiär Schutzberechtigten im Mai 2016 auf 15,3 Prozent (5.595 Personen) angestiegen. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2015 erhielten gerade einmal 0,7 Prozent (1.707 Personen) der Gesamtantragssteller/innen den subsidiären Schutz. Die bittere Konsequenz für die Betroffenen: Sie sind für zwei Jahre vom Familiennachzug ausgeschlossen. Die Behauptung der Großen Koalition ist hinfällig, die Aussetzung des Familiennachzugs würde nur wenige Personen betreffen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich der Anteil subsidiär Schutzberechtigter in den nächsten Monaten noch weiter erhöhen wird.

Auf Anordnung des Bundesinnenministeriums hat das BAMF seine Entscheidungspraxis zu syrischen Flüchtlingen geändert, um den Familiennachzug zu verhindern. Dabei funktioniert der Familiennachzug auch für Berechtigte in der Praxis überhaupt nicht: PRO ASYL hat bereits am 07.04.2016 auf die systematische Verhinderung des Familiennachzugs durch deutsche Behörden hingewiesen. Im Zeitraum Anfang 2014 bis Oktober 2015 wurden nur 18.400 Visa für syrische Staatsangehörige zum Familiennachzug zu Schutzberechtigten erteilt - bei 127.000 Anerkennungen.

Nach Ansicht von PRO ASYL ist die geänderte Entscheidungspraxis des BAMFs mit der dramatischen Situation in Syrien nicht in Einklang zu bringen. Die Entscheidungspraxis der Obergerichte sieht ganz überwiegend individuelle Verfolgungsgründe als gegeben an. Durch die Aufnahme der syrischen Flüchtlinge gilt die Bundesrepublik in Syrien mittlerweile als Hort oppositioneller Kräfte. Auch der syrische Geheimdienst ist in Deutschland aktiv und durchleuchtet die hiesigen Exilaktivitäten. Die Machtstellung von Assad ist zudem seit der Intervention Russlands im Syrienkonflikt deutlich gestärkt worden. Von einer Unfähigkeit des Regimes, seine Bespitzelung der Opposition fortzuführen, wie es das BAMF offenbar unterstellt, wird man nicht ausgehen können.

Syrische Flüchtlinge müssen also bei ihrer Rückkehr nach Syrien mit individueller Verfolgung rechnen, weswegen ihnen der Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zuerkannt werden muss.

Das BAMF behauptet demgegenüber die geänderte Passausstellungspraxis der syrischen Behörden hätte die damalige Grundlage der Rechtsprechung geändert. Doch wie PRO ASYL in einem rechtspolitischen Papier vom 19.05.2016 dargelegt hat, treffen diese Gründe nicht zu. Das BAMF kann nicht automatisch davon ausgehen, dass eine geänderte Passausstellungspraxis zu einer anderen Behandlung von syrischen Rückehrer*innen führt. Das syrische Regime verfolgt mit seiner geänderten Praxis auch ökonomische Interessen: An der Ausstellung von ca. 800.000 Pässen verdient es ca. 470 Mio. Euro. Auch UNHCR kommt im November 2015, also zu einem Zeitpunkt, an dem sich bereits die Passerteilungspraxis verändert hat, weiter zu dem Schluss, syrischen Flüchtlingen den Status nach der GFK zuzuerkennen. Insbesondere die Vielzahl von potenziellen Verfolgungsakteuren in Syrien (Assad-Regime, der sog. Islamische Staat, die Freie Syrische Armee etc.) spricht für eine begründete Furcht von syrischen Flüchtlingen bei ihrer Rückkehr.

PRO ASYL empfiehlt allen syrischen Flüchtlingen eine Verfahrensberatung aufzusuchen und sich umfassend auf Anhörungen beim BAMF vorzubereiten. Sollte das BAMF ihre Anträge nur mit dem subsidiären Schutz bescheiden, sollte der Klageweg beschritten werden.

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 8. Juni 2016
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Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juni 2016

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