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ASYL/1174: Interner Revisionsbericht des Bundesamtes »aus besonderem Anlass« (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 2. Juni 2017

Interner Revisionsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) »aus besonderem Anlass« - Weichgespülte Kritik deckt systematische Mängel auf

PRO ASYL: Alle in 2016 und 2017 abgelehnten Asylanträge aus Afghanistan müssen aufgehoben und neu bearbeitet werden


Der nun öffentlich gewordene Ad-hoc-Prüfungsbericht des Bundesamtes infolge des Falles Franco A. bestätigt, was PRO ASYL und Organisationen der Flüchtlingsarbeit schon lange kritisieren: Mangelhafte Sachverhaltsaufklärung, unvollständige Dokumentation der Anhörungen und Bescheide allein auf Textbausteinbasis.

Das BAMF hat auf Weisung des Bundesinnenministeriums 2000 positiv beschiedene Fälle syrischer und afghanischer Flüchtlinge untersucht. Jetzt muss die Realität endlich zur Kenntnis genommen werden: Wenn schon bei anerkennenden Entscheidungen nur unzureichend die Fluchtgründe ermittelt wurden, dann betrifft dies erst recht die abgelehnten.

Im Jahre 2017 wurden bislang 106.000 Asylanträge abgelehnt, im Jahr 2016 rund 174.000. Bei AfghanInnen gab es 2016 rund 25.000 Ablehnungen, 2017 bis April waren es rund 32.000. PRO ASYL geht davon aus, dass in tausenden von Fällen die Qualitätsmängel zur Ablehnung geführt haben. PRO ASYL fordert erneut, die in 2016 und 2017 abgelehnten Asylanträge insbesondere aus Afghanistan aufzuheben und neu zu bearbeiten. Gerade bei AfghanInnen stellt der Bericht besonders viele Mängel fest. PRO ASYL befürchtet, dass sich die fehlerhafte Arbeitsweise auch bei anderen Herkunftsländern ausgewirkt hat.

Obwohl der Bericht der Innenrevision von dem Bemühen geprägt ist, aufgedeckte Mängel klein zu reden und im Weichspülgang zu relativieren, werden strukturelle Mängel deutlich:

Die Aufklärung der Fluchtgründe ist unzureichend. Laut Untersuchung fehlte eine ausreichende Sachverhaltsaufklärung in 41% der untersuchten Afghanistan-Fälle. Genau das ist einer der zentralen Kritikpunkte von PRO ASYL seit Jahren. Auch eine Prüfung der Einhaltung von Qualitätsstandards von Anhörungen und Entscheidungen, die so etwas verhindern müsste, findet im Bundesamt in der laufenden Arbeit nicht statt.

Die Innenrevision behauptet, in 13% aller Afghanistan-Fälle sei auffällig gewesen, dass der Vortrag unglaubhaft gewesen sei. Das dürfte sich im Rahmen einer summarischen Schnellprüfung gar nicht ohne weiteres ermitteln lassen. Die Unglaubhaftigkeit ist eine höchst subjektive Kategorie, bei der die Papierform allein nicht ausreicht. Nach Erfahrung von PRO ASYL glaubt das Bundesamt auch im Falle ablehnender Asylentscheidungen in vielen Fällen Afghanistanflüchtlingen kaum etwas, stellt aber auch keine vernünftigen Fragen zur Aufklärung des Sachverhaltes - oftmals weil Anhörer hierfür gar nicht die notwendige Länderkenntnis haben.

Dass im Rahmen der Ad-hoc-Prüfung bei Afghanistan die beiden Hauptkategorien »Vortrag unglaubhaft« und »Interner Schutz nicht hinreichend geklärt« sind, zeigt, dass die sogenannte Plausibilitätsüberprüfung dem Hauptinteresse des Bundesamtes folgt, nämlich der politischen Einschätzung des Bundesinnenministers zuzuarbeiten, der ja bis gestern an sichere Regionen in Afghanistan glaubte.

Ob sich die Entscheider des Bundesamtes an die Rahmenvorgaben der Chefetage in den Herkunftsländerleitsätzen halten, hat die Innenrevision ebenfalls geprüft. Bezüglich Afghanistans war dies nur in 68% der Entscheidungen der Fall. Selbst wenn man berücksichtigt, wie freundlich oder zurückhaltend das Bundesamt mit der eigenen Arbeit umgeht, wird also in einem Drittel der Fälle die Vorgabe des Hauses nicht eingehalten.

Der Themenbereich Dolmetscher wurde von der Innenrevision nur unzureichend erfasst. Tatsächlich werden beim Bundesamt entgegen aller Behauptungen im Prüfungsbericht unqualifizierte und unterbezahlte Dolmetscherinnen und Dolmetscher eingesetzt, zum Teil auch für Sprachen, die sie nicht wirklich beherrschen, aber auch mit unzureichender Kenntnis des Deutschen, in das sie wortgenau zu übertragen haben. Die Prüfer der Innenrevision interessierten sich offensichtlich nur für die Fälle, in denen Antragsteller aus Afghanistan oder Syrien einen Wechsel der Sprache während der Anhörung wollten oder ein Dolmetscher wegen Verständigungsschwierigkeiten gewechselt wurde. Das Problem der Übersetzungsqualität bleibt über diesen Blickwinkel hinaus eine schwere Hypothek des Bundesamtes.

Alle entscheidungsrelevanten Erkenntnisse aus der Anhörung sind in der Begründung der Asylbescheide einzelfallbezogen zu würdigen - so referiert es die Innenrevision richtig. Und entschuldigt das Bundesamt gleich selbst: Da davon auszugehen sei, »dass die Dokumentation aus Beschleunigungsgründen bei positiven Ergebnissen kurz gehalten wurde, ist das Ergebnis der Prüfung unter diesem Aspekt zu betrachten.« Dies ist keine wirkliche Entschuldigung, denn im Falle eines Widerrufsverfahrens zum Beispiel kommt es auf die Begründung der Entscheidung durchaus an.

Die Durchführung der Qualitätssicherung wird im Vier-Augen-Prinzip durchgeführt, behauptet die Innenrevision. Auf einer Kurzübersicht unterzeichnen die sogenannten »Qualitätsförderer«. Sie haben diesen Namen nicht verdient. Es bleibt ihnen vollkommen überlassen, ob und was sie sich kritisch anschauen. Eine Bundestagsanfrage hat schon im August 2016 das Ergebnis erbracht, dass lediglich ein Prozent der Entscheidungen wirklich qualitätsüberprüft wird. Die Innenrevision behauptet, beim Herkunftsland Afghanistan habe es in 80% der untersuchten anerkennenden Fälle eine Qualitätssicherung gegeben. Das kann nur eine Pflichtübung gewesen sein, die bloße Einholung einer Zweitunterschrift. Es findet sich nicht die Spur einer Dokumentation der kontrollierten Inhalte, so der Bericht selbst. PRO ASYL hat dem Bundesamt immer wieder fehlerhafte Entscheidungen zugeleitet, bei denen es verwunderlich war, dass offenbar die Qualitätsüberprüfung im Bundesamt selbst leicht erkennbare Fehler nicht festgestellt oder behoben hatte.

Das Bundesamt stellt ausdrücklich fest, dass »die verkürzte Schulung des Personal und der hohe Erledigungsdruck« als Ursache für die Probleme identifiziert werden. Die Lösungsvorschläge fallen aber dürftig aus: gezielte Qualifizierungsmaßnahmen zu Anhörung, Bescheiderstellung und zur Dokumentation sowie verbindlichere Dienstanweisungen. Die Empfehlungen sind alt und wurden von PRO ASYL und vielen Verbänden immer wieder erhoben. Es bedurfte offenbar eines Falles Franco A., um das Bundesamt dazu zu bringen, sich mit den uralten Qualitätsproblemen im eigenen Haus zu beschäftigen. Eine Einsicht, dass auch ablehnende Asylentscheidungen davon betroffen sind, fehlt weiterhin.

Das »Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren in Deutschland« von PRO ASYL, Wohlfahrtsverbänden, Anwalts- und Richtervereinigungen sowie Menschenrechtsorganisationen hat bereits im November 2016 die gravierenden Mängel beim BAMF offengelegt [1].


Anmerkung:
[1] https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/Memorandum-für-faire-und-sorgfältige-Asylverfahren-in-Deutschland-2016.pdf

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 2. Juni 2017
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Telefon: +49 069 - 23 06 88, Fax: +49 069 - 23 06 50
E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2017

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