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ASYL/1229: Zweimal innerhalb weniger Wochen - Bundesamt muss zu Unrecht Abgeschobene zurückholen (Pro Asyl)


Pro Asyl - 4. Januar 2018

Zweimal innerhalb weniger Wochen: Bundesamt muss zu Unrecht Abgeschobene zurückholen


Bereits Mitte Dezember durfte ein afghanischer Flüchtling auf Anweisung des VG Sigmaringen zurück nach Deutschland kommen, nun hat das VG Hannover verfügt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch einen Mann aus Simbabwe zurückholen muss.

Kettenabschiebung nach Afghanistan

Hasmatulla F. wurde im September auf Grundlage der Dublin-Verordnung nach Bulgarien abgeschoben. Dort erhielt er kein Asylverfahren, sondern wurde in einem Abschiebegefängnis inhaftiert und unter Schlägen dazu gezwungen, sich mit einer »freiwilligen Ausreise« einverstanden zu erklären. Das BAMF hatte die Abschiebung nach Bulgarien zugelassen, trotz einer Klage gegen den Beschluss, die vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen anhängig war.

Die Abschiebung von Bulgarien nach Afghanistan erfolgte schließlich am 3. Oktober - obwohl das VG Sigmaringen bereits am 22. September angeordnet hatte, dass das BAMF den Mann, damals noch aus Bulgarien, nach Deutschland zurückholen muss. Auch die bereits erfolgte Kettenabschiebung änderte daran nichts, so dass Hasmatulla F. am 14. Dezember mit einem Visum wieder nach Deutschland einreisen durfte und nun ein ordentliches Asylverfahren erhält. Im zweiten Fall kann man kaum noch von »Fehlern« sprechen

Damals hatte das BAMF die Panne damit gerechtfertigt, von der laufenden Klage zu spät erfahren zu haben. Das kann das Bundesamt im zweiten, nun bekannt gewordenen Fall, kaum behaupten, folgt man der Darstellung des VG Hannover: Ende Oktober wurde ein Asylbewerber aus Simbabwe über Äthiopien in seine Heimat abgeschoben. Ein Eilantrag gegen seine Ablehnung war vorher abgewiesen worden, aus Addis Abeba (der Hauptstadt Äthiopiens) wurde aber ein Abänderungsantrag formuliert, dem das VG Hannover stattgab und die aufschiebende Wirkung gegen den Abschiebungsbescheid anordnete.

Obwohl das BAMF und auch die deutsche Botschaft in Addis Abeba darüber informiert wurden, baten sie die äthiopischen Behörden, mit der Weiterbeförderung des Mannes nach Simbabwe fortzufahren. Der nach der erfolgten Abschiebung gestellte Antrag, die Abschiebung rückgängig zu machen, hatte vor dem VG Hannover aber erwartungsgemäß Erfolg. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist nun verpflichtet, den Mann bis zum 01. Februar 2018 wieder nach Deutschland zurückzuholen, um ihm eine mündliche Teilnahme an seiner Verhandlung über den Asylantrag zu ermöglichen. Andernfalls droht der Behörde sogar ein Zwangsgeld.

BAMF muss sich so aufstellen, dass ähnliches nicht mehr vorkommen kann!

Dass nun innerhalb kürzester Zeit zwei solcher Fälle bekannt werden, lässt Zweifel an der Sorgfalt und im zweiten Fall auch an der grundsätzlichen Einstellung des BAMF wachsen. Derartige Pannen - oder sogar bewusst durchgeführte Maßnahmen entgegen gerichtlicher Anordnungen - müssen durch effektive Kontrollen im BAMF zukünftig wirksam verhindert werden.


URL des Artikels auf der Pro Asyl-Homepage:
https://www.proasyl.de/news/zweimal-innerhalb-weniger-wochen-bundesamt-muss-zu-unrecht-abgeschobene-zurueckholen/

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Quelle:
Pro Asyl, 4. Januar 2018
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mit freundlicher Genehmigung von Pro Asyl


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Januar 2018

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